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Krank mit Entgeltersatzleistung bei Eintritt

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letzte Antwort am 10.03.2023 09:26:15 von Wolfgang_Stein
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dfeller
Beginner
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Hallo zusammen,

 

der Mandant hat ein Ladengeschäft nebst der Angestellten übernommen.

 

Eine MAin ist schon länger krank und war bereits bei Übernahme durch den Mandanten in der Entgeltersatzleistung.

Wie ist diese MAin in der Fehlzeit zu schlüsseln?

 

Muss nicht eine Meldung abgegeben werden, dass es ein neuer Arbeitgeber ist?

 

Muss ich den Eintritt überhaupt schlüsseln oder ist das nicht relevant, weil ja EEL?

Es wurde auch ein Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben. Sie scheidet also aus, ohne gearbeitet zu haben beim Mandant.

 

Danke im Voraus für die Hilfe.

 

D.Feller

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
82 Mal angesehen

Hallo,

 

zu Ihrem angegebenen Sachverhalt benötigen wir weitere Informationen. Setzen Sie sich bitte über einen der anderen Servicekanäle mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.03.2023 09:26:15 von Wolfgang_Stein
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