Hallo zusammen,
der Mandant hat ein Ladengeschäft nebst der Angestellten übernommen.
Eine MAin ist schon länger krank und war bereits bei Übernahme durch den Mandanten in der Entgeltersatzleistung.
Wie ist diese MAin in der Fehlzeit zu schlüsseln?
Muss nicht eine Meldung abgegeben werden, dass es ein neuer Arbeitgeber ist?
Muss ich den Eintritt überhaupt schlüsseln oder ist das nicht relevant, weil ja EEL?
Es wurde auch ein Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben. Sie scheidet also aus, ohne gearbeitet zu haben beim Mandant.
Danke im Voraus für die Hilfe.
D.Feller
Hallo,
zu Ihrem angegebenen Sachverhalt benötigen wir weitere Informationen. Setzen Sie sich bitte über einen der anderen Servicekanäle mit uns in Verbindung.