Hallo Herr Kollege! Die anwaltliche Arbeit ist so vielfältig wie sie in ihrer konkreten Organisation in den Kanzleien unterschiedlich nur sein kann. Da biete DATEV nicht nur eine bereits recht ergonomische, sondern auch durchaus gegenüber Mitbewerbern umfängliche Lösung für uns Anwälte an. Insbesondere, soweit (wenn auch nur) die Dokumentenablage eingesetzt wird, sind die dort vorgesehenen Ordner und Register sehr gut geeignet, eine saubere Ablage- und damit Filterstruktur für eine elektronische Handakte abzubilden. In heutiger Zeit allerdings ist meine (elektronische) Handakte durch die zunehmende Digitalisierung mindestens dreimal so umfänglich wie noch vor wenigen Jahren meine (papiergebundene) Handakte, wobei effektive Möglichkeiten gesucht werden müssen, diese Datenflut (von teilweise weit über 200 Dateien) in der Bearbeitung am Bildschirm des PC oder Tablet zu kompensierten. Ergo, es ist eine jederzeit sinnvolle Minimierung der Datenmengen für den Bearbeiter notwendig, welches nur über effektive Filter zu erreichen ist, wozu bereits eine gute Strategie in der Eingangssteuerung der Dokumenten gehört. Mithin steuere ich bereits im Eingangskanal sowohl die Dateibezeichnung als auch, wenn DATEV meiner Idee der Weiterentwicklung der Automatisierung der Ablage folgen sollte, diese über den Eingangsscan. Nur mal so ein (minimalen) Einblick in mein Eingangsscanner (Fujitsu n7100): M. a W. bildet mein Eingangsscanner die fast komplette Ordner- und Registerstruktur meiner Dokumentenablage ab, welche wiederum meinen Eingangskanälen in meiner (nur einen) Postorganisationsstelle entspricht, so dass nach den (möglichen, wenn durch DATEV umgestellt) Scan-Eingangskanälen in der Postorganisationstelle im Anwaltspostfach auch die Ordner und Register vom Scanner vorgegeben werden können. Würde sämtliche Nacharbeit im Anwaltspostfach bzgl. der Zuordnung des Dokuments zum Ordner und Register ersparen, da dies bereits über den Scanner erfolgt. Es ist einfacher am Scanner den Ordner und das Register vorzugeben, als dies später in der Software nachzuarbeiten. Auch kann der Scanner durch die verschiedenen (Fujitsu nennt dies) Aufgaben = Scan-Kanal (bei DATEV genannt) für jede Aktion (bspw. 110 MDT (Ordner) Eingang (Register)) einen konkreten Dateinamen (bspw. MESC Schreiben vom ???) vorgeben, welcher im Anwaltspostfach als Bezeichnung (über den Dateinamen) vorbelegt wird. Nochmals einen erhebliche Einsparung von Bearbeitungszeit, da nur noch (ggf.) das Datum, soweit dies nicht auch über DATEV automatisiert vergeben werden kann, ergänzt werden muss. Der Bearbeiter im Anwaltspostfach braucht sich nur noch auf eine Kontrolle in Bezug auf die Ablage und Bezeichnung des Dokuments zu beschränken sowie kann ansonsten sich auf die Notierung von die Fristen /Aufgabe /Termine konzentrieren. Viele Grüße RA Pries
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