Guten Tag Herr Groß! Hier meine Meinung: 1. a. Wäre es sinnvoll auch die eigentlichen Kanäle als weitere Bedingung in die Regeln aufzunehmen? In jedem Fall, da auch in der weiteren Zukunft der Papiereingang in einer Kanzlei nicht zu vermeiden sein wird und daher der Scan-Kanal /die Scan-Kanäle einen festen Platz in der anwaltlichen Organisation behalten werden. b. Wir sind bei der Planung davon ausgegangen, dass Eingangspost, ohne groß auf den Inhalt zu achten, über den Scanner gejagt wird und eine Sortierung/Ablage in unterschiedliche Importverzeichnisse nicht stattfindet. Die heutigen Scanner sind so leistungsfähig, warum sollte man diese Funktionen nicht bereits im Vorfeld beim Postscannen nutzen oder aber eine vermeidbare Arbeitsleitung im Anwaltspostfach generieren /aufrechterhalten?! 2. a. Würde das die Nacharbeiten bei der Verschlagwortung wirklich stark reduzieren? Erst dieser Punkt hat mich dazu bewogen, meinen Beitrag zu erstellen, da ich seit geraumer Zeit eine Effektivierung eingeführt habe; also JA! b. Dann sollten wir konsequent allerdings auch die Postorganisationsstelle als weiteres Kriterium neu aufnehmen, oder? Als Einzelanwalt kann ich hierzu wenig beitragen. Viele Grüße RA Pries
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