Hallo @irisla, kanzleiangepasste Postengliederungen und kanzleiangepasste Listbilder müssen getrennt betrachtet werden: Gemeinsam haben beide die von Ihnen angesprochene Abhängigkeit zur Beraternummer des Mandanten. Wenn die kanzleiangepasste Postengliederung oder das kanzleiangepasste Listbild bei dem Mandanten auch im Jahresabschluss in Kanzlei-Rechnungswesen nicht verfügbar sind, müssen Sie die übergreifende Beraternummer für die Jahresabschlussgestaltung festlegen. Eine Anleitung dazu finden Sie im Hilfe-Dokument 9287557. Wenn die kanzleiangepasste Postengliederung oder das kanzleiangepasste Listbild im Jahresabschluss in Kanzlei-Rechnungswesen verfügbar, aber im Bericht nicht auswählbar sind, melden Sie sich bitte mir Ihrer Beraternummer beim Kundensupport, z. B. durch die Anlage eines Servicekontakts.
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