Hallo, die Personen, welche einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, unterliegen in der Unfallversicherung der Versicherungspflicht. Damit für den Mitarbeiter eine UV-Jahresmeldung erstellt und dieser auf dem digitalen Lohnnachweis mit aufgeführt wird, ist es notwendig die Entgelte in Lohn und Gehalt abzurechen. Außerdem muss in den Stammdaten des Mitarbeiters unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Reiter "Unfallversicherung" die Unfallversicherungspflicht geschlüsselt und die zurückgemeldete Gefahrtarifstelle aus dem Stammdatenabruf zugeordnet werden. Damit die UV-Jahresmeldung erstellt wird, führen Sie für den Mitarbeiter eine Nachberechnung auf 01/2018 durch. Mit dem folgenden Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis für 2018 automatisch korrigiert. Wenn Sie den Mitarbeiter nicht über Lohn und Gehalt abrechnen, können Sie die Meldungen zur Unfallversicherung ausschließlich über sv.net erstellen. Viele Grüße aus Nürnberg Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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