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BG-Meldung für Bundesfreiwilligendienst nur für Unfallversicherung

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letzte Antwort am 08.05.2019 12:38:32 von Selina_Heubeck
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meyer-beck
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Ist die BG-Meldung für den Bundesfreiwilligendienst nur für die Unfallversicherung möglich oder muss eine manuelle Meldung über sv-net erfolgen? Der Mandant ist lt. Vertrag die Einsatzstelle, der Träger übernimmt lt. Vertrag alle Aufgaben der Einsatzstelle (Anmeldung SV, FA, Abrechnung d. Bezüge...) bis auf die Unfallversicherung. Die muss lt. Vertrag die Einsatzstelle selber berechnen und anmelden. Kann man das in LuG umsetzen und wenn ja wie? Um es noch komplizierter zu machen: der betroffene Arbeitnehmer hat im letzten Jahr angefangen und es geht um den Lohnnachweis für 2018 und danach dann erst um 2019.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Personen, welche einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, unterliegen in der Unfallversicherung der Versicherungspflicht. Damit für den Mitarbeiter eine UV-Jahresmeldung erstellt und dieser auf dem digitalen Lohnnachweis mit aufgeführt wird, ist es notwendig die Entgelte in Lohn und Gehalt abzurechen.

Außerdem muss in den Stammdaten des Mitarbeiters unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Reiter "Unfallversicherung" die Unfallversicherungspflicht geschlüsselt und die zurückgemeldete Gefahrtarifstelle aus dem Stammdatenabruf zugeordnet werden. Damit die UV-Jahresmeldung erstellt wird, führen Sie für den Mitarbeiter eine Nachberechnung auf 01/2018 durch. Mit dem folgenden Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis für 2018 automatisch korrigiert.

Wenn Sie den Mitarbeiter nicht über Lohn und Gehalt abrechnen, können Sie die Meldungen zur Unfallversicherung ausschließlich über sv.net erstellen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.05.2019 12:38:32 von Selina_Heubeck
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