Hallo, Sie schreiben, dass der Mitarbeiter Ab- und Neuanmeldung bekommen hat. Das heißt Sie haben bei der „alten“ Personalnummer ein Austrittsdatum und bei der „neuen“ Personalnummer ein Eintrittsdatum erfasst? Wenn ja, wird durch den Austritt eine DEÜV-Abmeldung und eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt sowie eine DEÜV-Anmeldung durch den neuen Eintritt. Bei der „neuen“ Personalnummer können Sie demnach keine Lohnkonto-Ergebniswerte vortragen. Diese Werte sind ja schon über die "alte" Personalnummer übermittelt. Wenn Sie eine Fehlzeit mit Krankengeld bei Krankheit oder Kur erfassen, werden die Abrechnungswerte übermittelt, die aus der aktuellen Beschäftigung (neue Personalnummer) entstanden sind. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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