Hallo,
Anfang Januar reichen unsere Aussendienstmitarbeiter ihre Verpflegungsmehraufwendungen für den Monat Dezember 18 ein, die wir mit den Pauschalen (12 € über 8 Std. Auswärtstätigkeit) über die Gehaltsabrechnung vergüten. Das ist unterjährig ja kein Problem, so haben wir z.B. im Dezember die Pauschalen für November bezahlt. Da ich erst seit einem Jahr die Abrechnungen erstelle, habe ich noch keine Erfahrung mit dem Jahreswechsel und weiß daher nicht, wie ich die Dezember-Pauschalen abrechnen muss. Wiederabrechnung oder Nachberechnung 12-18 oder über das Gehalt 01-19?
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich arbeite mit LODAS.
Danke und viele Grüße
Anja Stuckenberg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
programmtechnisch haben Sie beide Möglichkeiten. Sie können die Verpflegungspauschalen mit einer Wiederabrechnung 12/2018 senden oder mit der Erstabrechnung Januar als Nachberechnung für Dezember.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dazu habe ich noch eine Frage: die steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen sind in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, die mit der Abrechnung Dezember erstellt wurde. Wenn ich eine Nachberechnung durchführe, müsste die Bescheinigung neu erstellt werden, da ja ansonsten der Dezember-Betrag fehlt. Muss ich dazu bei diesen Mitarbeitern, die steuerliche Behandlung Nachberechnung VJ von Zufluss- auf Entstehungsprinzip ändern?
Herzliche Grüße
Anja Stuckenberg
Hallo Frau Stuckenberg,
erfolgt mit der Januarabrechnung eine Steuerkorrektur für das Vorjahr, erhalten Sie nur dann eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung 2018, wenn die Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip durchgeführt wird.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG