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KUG 04/2020 abrechnen auf Basis der voraussichtlichen Ausfallstunden

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letzte Antwort am 09.04.2020 14:01:34 von wielgoß
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BNB-ChZ
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

mich würde mal interessieren, wie ihr das Kurzarbeitergeld für April 2020 abrechnet, wenn ihr die Lohnabrechnung beispielsweise Mitte des Monats April 2020 erstellt.

 

Berechnet ihr das Kurzarbeitergeld 04/20 auf Basis der voraussichtlichen Ausfallstunden und der voraussichtlich geleisteten Stunden und macht dann eine Korrektur im Mai, wenn die tatsächlichen Stunden feststehen?

 

Oder rechnet ihr einen Vorschuss für April 2020 aus (netto in Höhe von 60/67%) und rechnet das Kurzarbeitergeld April 2020 dann erst endgültig im Mai 2020 aus?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christiane Zimmermann

 

 

wielgoß
Experte
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Hallo Frau Zimmermann,

 

sofern möglich, würde ich die späte Abrechnung vorziehen - ansonsten wären Sie ja bei jeder Änderung gezwungen, eine Wieder- oder Nachberechnung anzustoßen.

 

Ich gehe davon aus, dass es sich in Ihrem Fall um einen "Frühabrechner" handelt, also die Beitragsnachweise Ende April anhand der tatsächlichen Abrechnungswerte erstellt werden.

 

In diesem Fall müssten Sie beim betroffenen Mandanten zusätzlich das Schätzverfahren einrichten: 

 

Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit 

 

Die Abschlagsbeträge für die Mitarbeiter können ja über eine Probeabrechnung ermittelt werden.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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Moin Herr Wielgoß,

 

ich sehe das anders. Ich würde jetzt nicht wegen der Corona-Kurzarbeit die Mandanten auf das Schätzverfahren umstellen.

 

Wie von Frau Zimmermann bereits vorgeschlagen würde ich auch zunächst mit den "geschätzten" KUG-Stunden arbeiten und dann die Korrekturen mit der nächsten Abrechnung vornehmen. Wenn ich die Aussagen der Kollegen richtig verstehe, wird doch mit der Korrektur auch eine berichtigte KUG-Liste erstellt und (wenn man die erste gar nicht abgegeben hat) man muss nur den Korrekturhinweis streichen?!

Lang may yer lum reek
wielgoß
Experte
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

 

ja das ist korrekt.

 

Soll jedoch der (korrigierte) KUG-Erstattungsantrag durch Nachberechnung erstellt werden, wird dieser im Regelfall erst mit der nächsten Lohnabrechnung, im Beispiel mit dem Mai, erstellt.

 

Nur mit der Wiederabrechnung würde er zeitnah erstellt werden. Die Wiederabrechnung hätte dann aber auch wieder zur Folge, dass eventuelle Auszahlungsdifferenzen bei Mitarbeitern manuell nachgepflegt werden müssen.

 

Ist sicherlich eine Abschätzungsfrage, was im Einzelfall weniger Arbeit macht...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 09.04.2020 14:01:34 von wielgoß
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