Hallo, Sie haben einen Mandanten im August letzten Jahres ĂŒbernommen. Nun wird fĂŒr einen Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt erstellt. Auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto tragen Sie bitte jeden Vortragsmonat einzeln ein. Das heiĂt, hier wird jeder Monat von 01/2018 bis 07/2018 separat vorgetragen. Bitte fĂŒllen Sie die folgenden Registerkarten mit den entsprechenden Vortragswerten: Stammdaten, Lst Teil 1, SV Allgemein, SV Werte, SV Umlage, SV Unfallversicherung, Brutto / Netto, SV-Werte Freiwillige-/Privatversicherung. Damit bei Korrekturen im Vorjahr die Ănderungen korrekt berĂŒcksichtigt werden, bitte folgendes beachten: Auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten bei dem Punkt "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnungen ins Vorjahr" ist bei Mitarbeitereinstellung das "Entstehungsprinzip" zu schlĂŒsseln. Mit der Abrechnung 02/2019 wird Ihnen eine neue Lohnsteuerbescheinigung fĂŒr 2018 erstellt. Bitte beachten Sie hier jedoch, dass die Verwendung dieser SchlĂŒsselung laut Gesetz nur die ersten drei Januar Wochen verwendet werden darf. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist prĂŒfen Sie vorab, ob die Anwendung des Entstehungsprinzips noch zulĂ€ssig ist. DarĂŒber hinaus muss sichergestellt sein, dass neu erstellte Lohnsteuerbescheinigungen fĂŒr das Vorjahr von der Finanzverwaltung angenommen werden. Liebe GrĂŒĂe Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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