Hallo, Sie haben einen Mandanten im August letzten Jahres übernommen. Nun wird für einen Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt erstellt. Auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto tragen Sie bitte jeden Vortragsmonat einzeln ein. Das heißt, hier wird jeder Monat von 01/2018 bis 07/2018 separat vorgetragen. Bitte füllen Sie die folgenden Registerkarten mit den entsprechenden Vortragswerten: Stammdaten, Lst Teil 1, SV Allgemein, SV Werte, SV Umlage, SV Unfallversicherung, Brutto / Netto, SV-Werte Freiwillige-/Privatversicherung. Damit bei Korrekturen im Vorjahr die Änderungen korrekt berücksichtigt werden, bitte folgendes beachten: Auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten bei dem Punkt "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnungen ins Vorjahr" ist bei Mitarbeitereinstellung das "Entstehungsprinzip" zu schlüsseln. Mit der Abrechnung 02/2019 wird Ihnen eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2018 erstellt. Bitte beachten Sie hier jedoch, dass die Verwendung dieser Schlüsselung laut Gesetz nur die ersten drei Januar Wochen verwendet werden darf. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist prüfen Sie vorab, ob die Anwendung des Entstehungsprinzips noch zulässig ist. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass neu erstellte Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr von der Finanzverwaltung angenommen werden. Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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