Hallo, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Ein neuer Mitarbeiter war in den ersten vier Wochen immer mal wieder krank und wurde in der Probzeit gekündigt. Für diesen Monat wurde das Gehalt bei Datev für die fehlenden Tage gekürzt.
Jetzt schreibt mir die Krankenkasse, dass die Verdienstabrechnung nicht korrekt ausgestellt sei, da auf dieser nicht das volle Bruttogehalt und Nettogehalt ausgewiesen sei und ich solle das doch bitte nachholen und übermitteln. Was habe ich falsch gemacht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn mit LuG gearbeitet wird, wurde bei Entlohnung möglicherweise nicht das vereinbarte Entgelt eingetragen?
Im Kalendarium wurde mit K6 oder EK gekürzt?
Das Gehalt habe ich hinterlegt. Die Dame stört es das Datev das Gehalt für 7 Tage Anwesenheit auf der Abrechnung gekürzt ausweist.
Wenn die richtige Umrechnungsformel hinterlegt ist, kürzt LuG genau die Tage, die im Kalendarium mit K6 oder EK stehen.
Vielleicht ist der Monat mit 30 Tagen hinterlegt statt mit tatsächlichen Kalendertagen.
Das Gehalt wurde richtig ausgerechnet. Die Krankenkasse möchte eine Abrechnung/Bescheinigung bekommen, wo das vereinbarte Brutto- und Nettogehalt ausgewiesen ist. Ich weiß leider nicht, wie ich das in Lohn und Gehalt hinbekomme 😞
Das hatte ich eigentlich vorhin schon geschrieben: im Feld vereinbartes laufendes Arbeitsentgelt bei Entlohnung/Bezüge/Abzüge ganz unten
Entschuldigung, hatte etwas anderes verstanden. Vielen Dank für die Hilfe.
Könnten Sie mir auch sagen, nach dem ich es dort eingetragenen habe, wie ich es dann an die Krankenkasse übermitteln kann?
Gern geschehen 🙂
Machen Sie mal eine Probe (dabei den Nachberechnungsmonat eintragen) und schauen Sie im Fehler-Hinweisprotokoll, ob das System eine EEL macht. Wenn ja, AN abrechnen (dabei Nachberechnungsmonat eintragen) und vom Mandanten aus senden.
Falls das System keine EEL macht, bitte nochmal kurz melden, dann beschreibe ich noch einen anderen Weg.
Und, klappts?
Hallo,
wenn eine Krankengeldmeldung im Eintrittsmonat erstellt wird oder wenn nach einer Elternzeit noch kein vollständig abgerechneter Monat vorliegt, wird das Entgelt für den Zeitraum vom Monatsersten oder dem Beginn der Beschäftigung (oder nach Ende der Elternzeit) und dem Tag vor dem Beginn der Erkrankung gemeldet. Bis 2016 wurde auf die Zahl der geleisteten Arbeitstage abgestellt.
Ab 2017 wird das zu meldende Entgelt nun in Relation der nicht ausgefallenen Kalendertage errechnet. D. h. auch arbeitsfreie Tage wie Wochenenden fließen in die Berechnung ein.
Beispiel: ein Mitarbeiter ist vom 11.1.-14.1.2021 im Eintrittsmonat krank. Der Bescheinigungszeitraum umfasst 10 Kalendertage (1.1.-10.1.2021). Lt. Kalender sind 26 Tage nicht ausgefallen. Bei einem angenommenen Gehalt von 4.000 Euro erfolgt dann folgende Rechnung: 4.000 Euro / 26 Tage x 10 Tage.
Da diese Art der Berechnung auf Veranlassung des Spitzenverbandes der Sozialversicherungsträger erfolgte, kann von DATEV keine Änderung vorgenommen werden.
Wir bitten Sie daher den Sachverhalt nochmals mit der Krankenkasse abzuklären.
Falls die Krankenkasse weiterhin darauf besteht, dass das volle Monatsgehalt bescheinigt wird, müssten Sie die EEL-Meldung per SV-Net erstellen.
Weitere Informationen können Sie unserem Info-Dok Nr. 1021951 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles entnehmen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen lieben Dank, hat alles geklappt.