Hallo,
eine unserer Firmen ist zum Ende des Jahres aufgelöst worden. Wie melde ich den Bankdatenservice ab und Belege online? Vielleicht kann mir dazu jemand weiterhelfen?
Den Bankdatenservice einfach bei der Bank kündigen, sodass diese keine Umsätze an DATEV mehr schick und dazu auch keine Gebühren berechnet. Werden die Umsätze im RZ nicht mehr benötigt, weil sie dort bis zur Löschung monatlich Betrag X kosten, dann via Rechnungswesen > Bestand > Daten holen > Übersicht Bankverbindungen RZ die betreffende IBAN restlos löschen. Alle Umsätze im RZ werden damit auch gelöscht. Liegen diese z.B. im Zahlungsverkehr on-premises alle noch vor, dann spielt das keine Rolle.
Löscht man Belege online, löscht man auch alle Belege mit weg. Dann laufen die Belegbildverknüpfung im Rechnungswesen vor die Wand. Will man das nicht und 14J nach GoBD archivieren, muss man den Rechnungswesenbestand im RZ zu Betrag X und Belege online zu Betrag Y einmalig archivieren. Auf 14J gerechnet sind die Gesamtkosten vertretbar.
DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen & DATEV-Rechenzentrum: Mandat inaktiv setzen
Checkliste bei Kündigung eines Mandanten mit DATEV Unternehmen online
Will man das auch nicht, bleibt nur: Rechnungswesen-Archiv-DVD aus dem Rechenzentrum abrufen
Achtung ⚠️: Eine DVD ist nur unter Optimalbedingungen eine Archivmöglichkeit. Andernfalls den Inhalt der DVD auf eigenen Medien nochmals für die Zukunft sichern (Festplatte, USB-Stick, Cloud, NAS, ...).
Ist die Kündigung des Bankdatenservice auch durch den Berater, ohne Verwendung des Formulars "Kündigung der Vereinbarung über die Teilnahme..." durch den Mandaten, möglich?
Ich habe gesehen, dass uns weiterhin der Bankdatenservice durch die DATEV bei einer verstorbenen Mandantin und bei einem zu einem anderen Berater gewechselten Mandanten berechnet wird.
Es ist ziemlich umständlich, hier immer den (Ex- bzw. verstorbenen) Mandanten zu kontaktieren und darauf zu hoffen, dass er das Formular an die Bank weiterleitet.
Schöne Grüße
@saldorfer schrieb:Ist die Kündigung des Bankdatenservice auch durch den Berater, ohne Verwendung des Formulars "Kündigung der Vereinbarung über die Teilnahme..." durch den Mandaten, möglich?
Unabhängig davon: Weil die Tatsache, daß Sie der StB der verstorbenen Dame waren, bei den betroffenen Banken bekannt sein dürfte, könnte man vielleicht auch dort anfragen, ob noch Umsätze an die DATEV übermittelt werden. Solange das Konto fortbesteht, hat die Bank keine Veranlassung, aus eigenen Antrieb etwas an der Einrichtung zu ändern.
@dtx schrieb:
Solange das Konto fortbesteht, hat die Bank keine Veranlassung, aus eigenen Antrieb etwas an der Einrichtung zu ändern.
Das hätte ich auch so gesagt. Und selbst wenn man die IBAN im RZ löschen würde, müsste RZ-Bankinfo dafür sorgen, dass diese wieder angelegt wird, oder @Antje_Naumann?
Ich habe die Erbin informiert. Die hat wiederum die Bank kontaktiert.
Das Konto ist seit längerem aufgelöst.
Nur die DATEV berechnet immer noch den Bankdatenservice.
Das sind ja zwei Paar Schuhe. Da hätte es gereicht, den Bankdatenservice einfach zu löschen, ohne das Formular an die Bank zu übermitteln. Man kann ja immer sehen, wann das letzte Mal Umsätze von der Bank übermittelt wurden.
@saldorfer schrieb:
Nur die DATEV berechnet immer noch den Bankdatenservice.
Das sind ja zwei Paar Schuhe:
Punkt 1 bedingt Punkt 2; andersherum allerdings nicht, weil die Umsätze im RZ auch nach Beendigung von RZ-Bankinfo im RZ gespeichert bleiben, solange man sie dort nicht löscht.
Leuchtet ein.
Also bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist(10J.) gespeichert lassen und dann löschen.
Am besten in solch einem Fall gleich € 2-300,00(€ 1,30x12x10J.+Preissteigerung) verlangen für die Aufbewahrung.
Es sei denn, der Mandant bewahrt die Kontoauszüge auf, dann gleich nach Jahresabschluss löschen.
@saldorfer schrieb:
Also bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist(10J.) gespeichert lassen und dann löschen.
Kann man machen, muss man nicht. Die Umsätze sollten ja auch alle in Kopie im Rechnungswesenbestand / Zahlungsverkehr on-premises gespeichert sein. Dann kann man die Umsätze im RZ löschen, wenn solch ein Fall vorliegt. Für eine etwaige Prüfung hat man lokal noch alle Daten gespeichert, die keine monatlichen extra Gebühren kosten.
@saldorfer schrieb:
Am besten in solch einem Fall gleich € 2-300,00(€ 1,30x12x10J.+Preissteigerung) verlangen für die Aufbewahrung.
DAs wird leider nicht ausreichen, wenn man die FiBu im RZ der DATEV wirklich für 10J archivieren will (Preis 1) und dazu auch alle Belege archivieren will (Preis 2). Da muss man eher mit 5XX EUR planen, wenn man's 1:1 durchreichen will.
@saldorfer schrieb:
Es sei denn, der Mandant bewahrt die Kontoauszüge auf, dann gleich nach Jahresabschluss löschen.
Geht theoretisch ohne, wobei ich als Mandant meinem Berater wenn dann alle Daten in Kopie zukommen lassen würde, damit bei mir als Mandant als Highlander alle Daten liegen, wenn man den Berater mal wechselt und Berater 2 Daten anfordert, die man so schnell liefern kann.
Hallo @metalposaunist,
eine im RZ gelöschte IBAN lebt nicht dadurch wieder auf, dass die Bank weiterhin Umsätze bereitstellt; die Umsätze laufen in einem solchen Fall einfach ins Leere. Stattdessen müssten die Bank-Stammdaten aktiv über Bestand | Daten senden | Bankverbindungen an RZ-Bankinfo wieder ans RZ gesendet werden.