abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hilfe zu Belege online löschen/Bankdatenservice löschen

10
letzte Antwort am 16.01.2024 08:30:18 von Antje_Naumann
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
jill
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 11
274 Mal angesehen

Hallo, 

 

eine unserer Firmen ist zum Ende des Jahres aufgelöst worden. Wie melde ich den Bankdatenservice ab und Belege online? Vielleicht kann mir dazu jemand weiterhelfen? 

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 11
272 Mal angesehen

Den Bankdatenservice einfach bei der Bank kündigen, sodass diese keine Umsätze an DATEV mehr schick und dazu auch keine Gebühren berechnet. Werden die Umsätze im RZ nicht mehr benötigt, weil sie dort bis zur Löschung monatlich Betrag X kosten, dann via Rechnungswesen > Bestand > Daten holen > Übersicht Bankverbindungen RZ die betreffende IBAN restlos löschen. Alle Umsätze im RZ werden damit auch gelöscht. Liegen diese z.B. im Zahlungsverkehr on-premises alle noch vor, dann spielt das keine Rolle. 

 

Löscht man Belege online, löscht man auch alle Belege mit weg. Dann laufen die Belegbildverknüpfung im Rechnungswesen vor die Wand. Will man das nicht und 14J nach GoBD archivieren, muss man den Rechnungswesenbestand im RZ zu Betrag X und Belege online zu Betrag Y einmalig archivieren. Auf 14J gerechnet sind die Gesamtkosten vertretbar. 

 

DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen &  DATEV-Rechenzentrum: Mandat inaktiv setzen 

Checkliste bei Kündigung eines Mandanten mit DATEV Unternehmen online

 

Will man das auch nicht, bleibt nur: Rechnungswesen-Archiv-DVD aus dem Rechenzentrum abrufen 

 

Achtung ⚠️: Eine DVD ist nur unter Optimalbedingungen eine Archivmöglichkeit. Andernfalls den Inhalt der DVD auf eigenen Medien nochmals für die Zukunft sichern (Festplatte, USB-Stick, Cloud, NAS, ...).

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
saldorfer
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 11
221 Mal angesehen

Ist die Kündigung des Bankdatenservice auch durch den Berater, ohne Verwendung des Formulars "Kündigung der Vereinbarung über die Teilnahme..." durch den Mandaten, möglich?
Ich habe gesehen, dass uns weiterhin der Bankdatenservice durch die DATEV bei einer verstorbenen Mandantin und bei einem zu einem anderen Berater gewechselten Mandanten berechnet wird.
Es ist ziemlich umständlich, hier immer den (Ex- bzw. verstorbenen) Mandanten zu kontaktieren und darauf zu hoffen, dass er das Formular an die Bank weiterleitet.

Schöne Grüße

 

 

0 Kudos
dtx
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 11
208 Mal angesehen

@saldorfer  schrieb:

Ist die Kündigung des Bankdatenservice auch durch den Berater, ohne Verwendung des Formulars "Kündigung der Vereinbarung über die Teilnahme..." durch den Mandaten, möglich?


Unabhängig davon: Weil die Tatsache, daß Sie der StB der verstorbenen Dame waren, bei den betroffenen Banken bekannt sein dürfte, könnte man vielleicht auch dort anfragen, ob noch Umsätze an die DATEV übermittelt werden. Solange das Konto fortbesteht, hat die Bank keine Veranlassung, aus eigenen Antrieb etwas an der Einrichtung zu ändern.

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 5 von 11
189 Mal angesehen

@dtx schrieb:

Solange das Konto fortbesteht, hat die Bank keine Veranlassung, aus eigenen Antrieb etwas an der Einrichtung zu ändern.


Das hätte ich auch so gesagt. Und selbst wenn man die IBAN im RZ löschen würde, müsste RZ-Bankinfo dafür sorgen, dass diese wieder angelegt wird, oder @Antje_Naumann?  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
saldorfer
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 11
173 Mal angesehen

Ich habe die Erbin informiert. Die hat wiederum die Bank kontaktiert.

Das Konto ist seit längerem aufgelöst.
Nur die DATEV berechnet immer noch den Bankdatenservice.

0 Kudos
wwinkelhausen
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 11
169 Mal angesehen

Das sind ja zwei Paar Schuhe. Da hätte es gereicht, den Bankdatenservice einfach zu löschen, ohne das Formular an die Bank zu übermitteln. Man kann ja immer sehen, wann das letzte Mal Umsätze von der Bank übermittelt wurden.

Dinosaurier
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 8 von 11
168 Mal angesehen

@saldorfer schrieb:

Nur die DATEV berechnet immer noch den Bankdatenservice.


Das sind ja zwei Paar Schuhe:

 

  1. RZ-Bankinfo Service bei der Bank für ca. 10 EUR im Monat, damit die Bank täglich alle Umsätze ins DATEV RZ sendet
  2. DATEV Bankdatenservice zur Speicherung der Umsätze im RZ, damit man mit Rechnungswesen und DUO damit arbeiten kann

Punkt 1 bedingt Punkt 2; andersherum allerdings nicht, weil die Umsätze im RZ auch nach Beendigung von RZ-Bankinfo im RZ gespeichert bleiben, solange man sie dort nicht löscht.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
saldorfer
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 11
155 Mal angesehen

Leuchtet ein.

Also bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist(10J.) gespeichert lassen und dann löschen.
Am besten in solch einem Fall gleich € 2-300,00(€ 1,30x12x10J.+Preissteigerung) verlangen für die Aufbewahrung.
Es sei denn, der Mandant bewahrt die Kontoauszüge auf, dann gleich nach Jahresabschluss löschen.

 

 

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 10 von 11
151 Mal angesehen

@saldorfer schrieb:

Also bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist(10J.) gespeichert lassen und dann löschen.


Kann man machen, muss man nicht. Die Umsätze sollten ja auch alle in Kopie im Rechnungswesenbestand / Zahlungsverkehr on-premises gespeichert sein. Dann kann man die Umsätze im RZ löschen, wenn solch ein Fall vorliegt. Für eine etwaige Prüfung hat man lokal noch alle Daten gespeichert, die keine monatlichen extra Gebühren kosten. 

 


@saldorfer schrieb:

Am besten in solch einem Fall gleich € 2-300,00(€ 1,30x12x10J.+Preissteigerung) verlangen für die Aufbewahrung.


DAs wird leider nicht ausreichen, wenn man die FiBu im RZ der DATEV wirklich für 10J archivieren will (Preis 1) und dazu auch alle Belege archivieren will (Preis 2). Da muss man eher mit 5XX EUR planen, wenn man's 1:1 durchreichen will. 

 


@saldorfer schrieb:

Es sei denn, der Mandant bewahrt die Kontoauszüge auf, dann gleich nach Jahresabschluss löschen.


Geht theoretisch ohne, wobei ich als Mandant meinem Berater wenn dann alle Daten in Kopie zukommen lassen würde, damit bei mir als Mandant als Highlander alle Daten liegen, wenn man den Berater mal wechselt und Berater 2 Daten anfordert, die man so schnell liefern kann.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 11
122 Mal angesehen

Hallo @metalposaunist,

 

eine im RZ gelöschte IBAN lebt nicht dadurch wieder auf, dass die Bank weiterhin Umsätze bereitstellt; die Umsätze laufen in einem solchen Fall einfach ins Leere. Stattdessen müssten die Bank-Stammdaten aktiv über Bestand | Daten senden | Bankverbindungen an RZ-Bankinfo wieder ans RZ gesendet werden.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
10
letzte Antwort am 16.01.2024 08:30:18 von Antje_Naumann
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage