Hallo @k_kuhn! Was ist Ihre Absicht? Sie wollen alle Belege nach der Mandatsbeendigung bei sich in der Kanzlei sichern? Für den Fall eines etwaigen Haftungsfalles? Ich verlinke ein paar bisher geführte Diskussionen (mit weiteren Verlinkungen) zu diesem Themenkomplex: DUO: Belege bei Mandatsbeendigung? - DATEV-Community - 261017 Einsatz der Scannerbox und DATEV Unternehmen onlin... - DATEV-Community - 262992 Bevor Sie irgendwas löschen, prüfen Sie bitte die rechtliche Situation Beispiel: Arbeitnehmer online - wenn Sie das einfach löschen und damit die Arbeitnehmer keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen haben, wurde hoffentlich während des Mandatsverhältnisses kommuniziert, dass dies kein Archiv für die Mitarbeiter ist und das jederzeit gelöscht werden kann. Ansonsten könnte das Löschen unangenehme Folgen haben. Beispiel: Unternehmen online - wenn Sie das einfach löschen, verstößt der Mandant gegen seine Aufbewahrungspflicht gemäß GOBD (da die gescannten Belege kontiert sind und damit aufbewahrungspflicht sind). Daher erscheint mir das pauschale Löschen nicht einfach so möglich zu sein. Meine Empfehlung: Soweit als möglich auf mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft umstellen. Dann liegt die Archivierung beim Mandanten und Sie haben kein Problem/weniger Probleme mit der Sache
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