@metalposaunist schrieb: @deusex schrieb: Da müsstest Du doch wieder Hoffnungs schöpfen können. Zumal dein Screenshot wirklich Bull**bleep** erzählt und man heute schon Arbeitsverträge digital schließen kann, wenn mich nicht alles täuscht. Ging mir nur darum, zu zeigen, dass manches Mal hier und da vielleicht doch was vorangeht . . . Der Screenshot ist übrigens der aktuellen Mai-Broschüre "Mandanten-Informationen" der DATEV und diesbezüglich kann man noch nichts "schon lange" ! Möglicherweise kannst Du das rechtlich nicht ganz einordnen, was dann auch die einzige Erklärung wäre, wenn Du eine Verbesserung, die eigentlich dem folgt, was Du forderst, als bs abtust. Es ist doch auch kein Geheimnis, dass die meisten Verträge mündlich geschlossen werden können (um das ging es auch gar nicht), aber wenn man von "Schriftform mit persönlicher Unterschrift" zur "einfachen Textform" (also E-Mail) übergeht, ist dann schon ein Quantensprung. Das lässt doch auf Weiteres hoffen ! Hier nochmals Details, die z.T. bereits im Beitragsverlauf erwähnt wurden. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Regierung-plant-digitale-Arbeitsvertraege~.html He, da hast Du mir ein Zitat untergejubelt, denn der Satz war von "agmü". @deusex schrieb: spart in der Regel Zeit und Nerven. Aber kein Geld 😜. Gerade das, sonst würde ich das nicht seit Jahren nutzen ! In den Angelegenheiten in den letzten zehn Jahren, ging meine Forderung nebst Nebenkosten "fristgerecht" ein, nachdem der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde. Bei Zweien war allerdings nichts mehr zu holen, aber man hat "einen Titel" und die Verjährung der Ansprüche erhöht sich von drei auf dreißig Jahre; vielleicht geht da später dann wieder was . . . Die Gerichskosten für den Online-Mahnbescheid trägt der Schuldner und werden in den Mahnbescheid aufgenommen und eine Viertelstunde für das Formular wäre zu investieren, welches weitgehend selbsterklärend ist und Dir akive Hinweise liefert, wenn eine Eintragungen fehlen oder nicht statthaft sind (bspw. Mahnkosten zu hoch). So mancher denkt, dass wegen "dieser Summe" sowieso niemand zum Anwalt geht und "reisen auf diese Tour"; mit dem Online-Mahnverfahren durchkreuzt man diese Haltung recht effektiv. Stelle Dir aber vor, Du überlässt die Angelegenheit einem "Profi" und beim Schuldner ist nichts mehr zu holen, das Honorar ist bereits verloren und wer zahlt dann letzlich die Anwaltskosten ? Sofern es tatsächlich zum Widerspruch kommen und vor Gericht gehen sollte, steht der Weg zum Rechtsbeistand immer noch offen. Ist letztlich nur ein Tipp aus der Praxis Nicht mehr. Nicht weniger. Mich führte das Vorgehen sog. "Profis" in der früheren Vergangenheit erst dazu, das selbst in die Hand zu nehmen. ( @agmü ).
... Mehr anzeigen