Liebe DATEV, es erschließt sich mir nicht und ist ein No-Go, dass diese Auswertungen, einmal bereitgestellt, nicht gelöscht werden können.
Wir wollen nur noch die PDF-Auswertungen bereitstellen, nicht aber die RZ-Auswertungen und wenn hier bereits "versehentlich" eine Bereitstellung erfolgte, muss diese doch auch storniert werden können, weil das einfach amateuerhaft über das Jahr aussieht, wenn noch Relikte aus Vormonaten "zwangsweise" ausgewiesen werden müssen.
Ich muss doch IMMER entscheiden können, was ich bereitstelle und wieder löschen möchte . . . Diese lapidare Aussage unter 3.5 unterstreicht wieder einmal, die Unzulänglichkeit einer vermeintlichen Top-Rechnungswesen-Software.
Irgendwie ist der Status Quo ein Armutszeugnis.
... gerade weil die Buchungsstapel nicht festgeschrieben sein müssen, um "Auswertungen Rechnungswesen" in DUO anzeigen zu können, kann es schnell zu Diskussionen über die Ergebnisse und zu Fehlinterpretationen der Auswertungen kommen. Der Stand der Auswertung entspricht ja dann ggfs. nicht dem endgültigen (festgeschriebenen) Stand
... habe mich (in einem anderen Thread) auch schon gefragt, was wohl der Grund für dieses 'Horten' von REWE-Auswertungen (nach dem Prinzip "FINO" = "First In Never Out") sein könnte
In welchem Format liegen denn dann diese Auswertungen 'unlöschbar' im RZ vor, als Datensätze in einer einzigen stetig wachsenden Auswertungs-Datenbank ? ...
... oder als Sammlung von Einzelauswertungs-Datenbank-Dateien pro Mandant/WJ/Auswertung, die dann irgendwann später auf Wunsch wieder geöffnet werden können ?
... oder gar als CSV-Dateien in einem REWE-Auswertungsarchiv ? 😎
@deusex schrieb:
Liebe DATEV, es erschließt sich mir nicht und ist ein No-Go, dass diese Auswertungen, einmal bereitgestellt, nicht gelöscht werden können.
"Löschen war im Lastenheft nur nice-to-have." Kann doch bei Datev keiner ahnen, dass es auch mal zu Fehlbereitstellungen kommen kann, die man wieder löschen möchte. Woran sollen die Ärmsten noch alles denken?
Würgaround: Rechte dafür entfernen. Oder Auswertungen mit lauter Nullen hochladen, Historie gibt es nämlich auch keine...
@cwes "Nice to have" ist bei Bsic-Operationen nicht ausreichend!" "Must have!" ist da die Anforderung. Und ja da gilt auch für die Bereitstellungen von Auswertungen1
Bzw. wer hat die Option, diese Daten nicht löschen zu können bloß durchgewunken? Unverantwortlich!
Wieder ein Fall fehlender Qualitätskontrolle!
Ganz ehrlich, das sind viel zu viel Fälle!
Selbst wenn ich mich zusammenreiße. Sowas darf schlicht nicht passieren! Meckert mit euren Entwicklern, liebe Datev! Denn irgendwann wird es bestimmt zu Klagen führen, und dann ist die Datev infolge fehlender Softwaremöglichkeiten (nur kurz gesagt) in der Verantwortlichkeit. Denn Seit Software-Urzeiten ist die Korrektur von Fehlern notwendiger Standard! Für DAus wie für ausgebildete Anwender.
Kopfschüttelnd QJ
Danke für den Tipp, aber die ganze Rechteadmin für eine Lappalie, die softwareseitig Standard sein müsste . . . wie so Vieles.
Es durchaus mal sein, dass man im Einzelfall doch eine SuSa mit Durchstieg aufs Konto möchte und wieder in die Rechte im Einzelfall noch mandatsbezogen. Das ist Irrsinn.
Also "DATEV-Umleitungen" pflege ich dutzendfach und erleichtern den Kanzleialltag ungemein. Es ist schon teilweise deprimierend was der "Mercedes" unter den Rechnungswesen- und Steuersoftware einem so zumutet.
edit - müßig