Hallo, danke für Ihre Rückmeldungen. Zum Thema „40 oder 50 %-Auflösung“ werden wir uns noch melden. @deusex schrieb: Richtig. Danke. Jetzt wäre eine Stellungnahme der DATEV hier wichtig, denn gerade in den jetzigen Zeiten unnötig Änderungsbescheide mit der Rückgängigmachung auszulösen, obwohl noch Investitionszeitraum aussteht, wäre fatal. Dies fiel in einer aktuellen BP auf, weil der Prüfer die IAB 2017 rückgängig machen wollte, weil bis jetzt keine Investitionen erfolgten und für 2021 keine Investitionen mehr möglich waren. Für nächstes Jahr sieht dies wieder ganz anders aus und die Güter sind ernsthaft in Investitionsabsicht. Der Prüfer las sich hierzu dann nochmals kurz ein und bestätigte meine Darstellung eines Investitionszeitraumes von fünf Jahren, sofern die IAB in 2017 gebildet wurden. Bitte Hotfix !!! Zur Verlängerung des Investitionszeitraums für Bildungen in 2017: Die Verlängerung auf 5 Jahre ist in der Version zum Jahreswechsel 2021/2022 enthalten. Als Auflösungszeitraum wird dann für diese IABs das Jahr 2022 im Programm vorgegeben. Eine Übersicht über die im Programm enthaltenen Fristen zur Auflösung finden Sie hier: 1022238 Viele Grüße
... Mehr anzeigen