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Spendenfinanzierte Anlagegüter

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letzte Antwort am 26.08.2025 14:09:45 von Brigitte_Schneider
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RechnungswesenBSS
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir sind eine Stiftung, die regelmäßig Spenden erhält. Unter anderem werden auch Anlagegüter angeschafft, die teilweise oder komplett spendenfinanziert sind. Dies würden wir gern in Anlag abbilden. Hat damit irgendwer Erfahrungen? 

Bisher wurden im Erlösbereich die Spenden gebucht und im Aufwandsbereich periodisch die Abschreibungen...das gleicht sich irgendwann natürlich aus, aber so wird halt nie das tatsächliche Bild abgebildet. Thema Sonderposten ist uns natürlich in den Sinn gekommen und dabei eben die Frage, ob sich dies über Anlag abbilden lässt.

 

Vielen Dank schon mal und 

 

Grüße

 

aus Berlin 

Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
109 Mal angesehen

Es ist Standard, dass eine Stiftung generell Anlagevermögen gesondert aufzeichnet und ggf. abschreibt.

Neben GoB, Steuergesetzen und Stiftungsaufsicht, Rechenschaftspflicht geht es m.E. nicht ohne. Klar geht das mit Anlag - dafür ist das Programm da (für die Aufzeichnungspflichten und für die Ermittlung der Abschreibungen).

Der Sonderposten (AfA gegen Sonderposten-Auflösung) ist davon - so meine ich - unabhängig und hat erst einmal nichts mit der Aufzeichung von Anlagevermögen oder Führung von Anlageverzeichnissen zu tun. 

Und ja, wir haben Anlagevermögen für Stiftungen in Anlag geführt. 

Ob sich die Sonderposten-Auflösung mit Anlag darstellen lässt, weiß ich nicht. Aber zumindest manuell kann der SoPo simultan mit den Abschreibungen aufgelöst werden.

Ist aber alles schon eine Weile her, eventuell läuft jetzt alles anders?

Danke
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RechnungswesenBSS
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Dann habe ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt...

 

Natürlich bilden wir das Anlagevermögen in Anlag ab. Das ist nicht das Problem. Es geht speziell um die Abbildung von Anlagegütern, die teilweise oder vollständig durch Spenden finanziert sind.

 

Wenn zum Beispiel Spenden für ein neues Fahrzeug eingegangen sind und diese auch für den Kauf eines neuen Fahrzeugs verwendet wurden, dann sind der Stiftung an sich ja keine Kosten entstanden. Spenden 10.000 und Anschaffungskosten 10.000 ... sind in Summe 0,00. Das Fahrzeug muss aber natürlich dennoch im Anlagevermögen erscheinen und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Hier liegt das Problem - Die Spenden sind vollständig im Jahr der Anschaffung eingegangen, der Aufwand verteilt sich aber aufgrund der Abschreibung auf die Nutzungsdauer. Ziel ist es, die Spendenerlöse quasi über die Nutzungsdauer aufzuteilen und so das tatsächliche Bild darzustellen. 

 

Es gibt den Punkt Förderungen und Zuschüsse in Anlag und ich wüsste gern, ob das in "unsere" Richtung geht.

 

Ich hoffe, jetzt ist es klarer

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
48 Mal angesehen

 

Hallo @RechnungswesenBSS,


eine Möglichkeit die Spende im Programm abzubilden, ist der Ausweis als Förderung.
(Diese Infos geben keine rechtliche Stellungnahme zu diesem Sachverhalt ab. Sie enthalten nur eine Möglichkeit ihn im Programm abzubilden).


Vorgehen:
Das Inventar wird "ganz normal" erfasst, mit den Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer. Entsprechend dazu wird die Abschreibung gerechnet.


Zusätzlich wird eine Förderung eingegeben. Ursprünglich kommt diese Bewegung aus der Pflegebuchführung und wird für öffentliche oder nicht öffentliche Fördergelder angewendet. Sie kann aber auch für vergleichbare Sachverhalte eingesetzt werden.


Erfassen Sie im Inventar eine neue Bewegung "Förderungen":
- Datum: mindestens ein Tag nach dem AHK-Datum
- Fördergeber: Legen Sie einen neuen an (z.B. Spende xy) und erfassen eine Art der Förderung an (öffentlich oder nicht öffentlich).
- Förderwert: 100 % der AHK.


Diese Förderung wird analog zur Abschreibung jährlich aufgelöst.
Den Stand der Förderung finden Sie in der Registerkarte Förderungen im geöffneten Inventar (Wert zum WJ-Beginn, die Auflösung/Abschreibung und den Wert zum WJ-Ende). 


Die Auswertung Förderverzeichnis enthält die Entwicklung der Förderung.
Über Buchungen erzeugen wird der Buchungssatz für die Auflösung an die Finanzbuchführung weitergegeben. Dafür muss die Buchungssatzvorlage manuell ergänzt werden.

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 26.08.2025 14:09:45 von Brigitte_Schneider
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