Hallo Deus Ex, es gibt verschiedene Möglichkeiten auf einer Rechnung, die keine SEPA-Lastschrift erzeugt, ein Fälligkeitsdatum auszuweisen. U.a. können Sie die Einstellung bei Kanzleidaten | Grundwerte | FIBU/OPOS/RW | Zahlungsziel für OPOS hinterlegen. In Verbindung mit einer entsprechenden Formel im Rechnungsformular wird die Fälligkeit dann auf der Rechnung ausgegeben. Sie können ebenso einen festen Text in der Zahlungsträgerart hinterlegen: Kanzleidaten | Zahlungsträgerarten. Sie können aber auch direkt in der Formel im Formular eine Fälligkeit hinterlegen, die dann wiederum in Verbindung mit der Zahlungsträgerart greift. Alle diese Möglichkeiten sind Grundeinstellungen, die hinterlegt werden können. Bei Rechnungen ohne eine SEPA-Lastschrift ist es nicht möglich individuell pro Rechnung, ein Fälligkeitsdatum abweichend von den in den Grundeinstellungen hinterlegten Angaben zu erfassen. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie vor Verarbeitung einer Rechnung, diese hinterlegte Fälligkeit kurzfristig ändern. Mit freundlichen Grüßen Lea Wrosch DATEV eG Service Eigenorganisation
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