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Rechnungsadressat Dr. von

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letzte Antwort am 26.08.2025 07:27:18 von dn1
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karlhörterer
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Hallo Community,

es soll eine Rechnung an einen "Dr.  ..... von ......" geschrieben werden. In der Rechnungschreibung nimmt er zwar den "Dr." aber nicht das "von" in der Adresse auf. In den Stammdaten ist sowohl im Bereich "Mandant" als auch in "natürliche Person" jeweils der Namensvorsatz drin und in der Ansicht ersichtlich (ebenso wenn man den Link "Mandanten-Rechnungsempfänger/Adresse festlegen aufruft: auch hier ist das "von" ersichtlich). Wenn man in den Grundwerten in der Rechnungschreibung nachschaut, steht unter "Mandanteneinstellung für die Adresse" das "von" nicht drin. Wo liegt das Problem bzw. welcher Haken ist evtl. nicht gesetzt?

Vielen Dank

K.H.   

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hörterer,

aktuell wird der Namensvorsatz aus den Stammdaten nicht in der Rechnungsschreibung berücksichtigt. Sie können sich wie folgt behelfen:

1. zweite Anschrift in den Stammdaten anlegen, mit abweichendem Zustelladressaten arbeiten und diese Anschrift für den Rechnungsempfänger verwenden

2. in der Rechnung | Grundwerte | Mandantendaten -> auf der linken Seite einen Adressaten manuell auswählen, in die Bearbeitungsfunktion gehen und den Namenszusatz ergänzen (Achtung: diese Möglichkeit muss bei jeder neu angelegten Rechnung durchgeführt werden)

oder

3. ergänzen Sie in den Mandantenstammdaten den Namensvorsatz im Feld Nachname und entfernen Sie ggf. den Inhalt im Feld Namensvorsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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StBAB1
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Sehr geehrte Frau Wrosch,

ich bin irritiert, da das "von" der adligen Mandantschaft immer noch nicht von alleine in der Rechnung ankommt.  Die letzte Meldung hier ist doch 7 Jahre her, da sollte man doch etwas Zeit gefunden haben.

Auf die Frickellösungen Ihres Vorschlages habe ich eigentlich keine Lust, schließlich ist 2025, die Raketen von Herrn Musk können bekanntlich seit letztem Jahr landen, manche Autos können ohne Fahrer fahren und die KI kann mit mir sprechen.  

Eine Adresse mit einem Namensvorsatz sauber in eine Rechnung zu bekommen sollte vom Niveau doch so weit unterhalb der Raketenwissenschaft angesiedelt sein, dass das machbar ist. 

Wie ist denn der Stand der Dinge?

Mfg.

Stbab1

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Stbab1,

 

das beschriebene Vorgehen ist noch aktuell. Änderungen sind auch nicht mehr geplant für Rechnungsschreibung.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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dn1
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na wenn DAS der Metalposaunist gelesen hätte ... oh mann - das ist die Digitalisierungsvariante der Karteikarte

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letzte Antwort am 26.08.2025 07:27:18 von dn1
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