Hallo, das gleiche habe ich auch grade durch. Es gibt zwei mögliche Lösungen: 1. Ihr Steuerberater holt die Abmeldungen zum 31.01. nach. Dann brauchen Sie die Anmeldungen nicht zu stornieren. Dann sollten Sie allerdings darauf achten, dass wirklich noch keine Meldung eines Mitarbeiters storniert wurde und zur Sicherheit das Datum wieder eintragen. Sonst erhielten Sie eventuell eine ungewollte Stornierung wenn Sie Daten eines einzelnen Mitarbeiters in der Vergangenheit ändern, die eine automatische Nachberechnung anstoßen. 2. Sie stornieren die Abmeldung wie bereits von Ihnen beschrieben. Im Bearbeitungsmonat Februar das Datum Beginn der Abrechnung mit Datev löschen. Sofern Sie in den einzelnen Personaldaten keine Änderungen vorgenommen haben, erfolgt keine automatische Nachberechnung. Diese müssen Sie wie folgt selbst anstoßen: 1. Ihnen reicht die Stornierung mit der nächsten Abrechnung im Juni: Sie gehen in den Bearbeitungsmonat Juni auf Bewegungsdaten/Erfassungstabellen/ Register NB standard: im Feld MM/JJJJ tragen Sie 02/17;im PNr die Personalnummer (Sie müssen für jeden Mitarbeiter, den das betrifft, also alle die vor dem 01.02. bereits bei Ihnen beschäftigt waren eine neue Zeile ausfüllen); im Feld Wert tragen Sie eine "1" ein; hat für diesen Sachverhalt keine Bedeutung, nur ein programmtechnisches Erfordernis; das Feld BS setzen Sie auf 96; die übrigen Felder bleiben leer. Mit der Abrechnung im Juni werden Ihnen die Anmeldung Systemwechsel zum 01.02. storniert. 2. Sie benötigen die Stornierungen sofort: Sie gehen in den Bearbeitungsmonat Mai: Sie erfassen wie bereits beschrieben die Bewegungsdaten für die Nachberechnung. Sie führen eine Wiederholungsabrechnung für den Monat Mai durch. Sie erhalten die Stornierungen der Anmeldung zum 01.02. Wichtig ist in beiden Fällen natürlich die korrekte Schlüsselung der entsprechenden Auswertungen. Fröhliches Stornieren! mfG
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