Hallo zusammen, hier die Stellungnahme der Entwicklung dazu: wir haben uns noch einmal intensiv die ERiC-Datenstrukturen der Finanzverwaltung angesehen und eine Möglichkeit gefunden, die Kanzlei als Absender im Sendeumfang aufzunehmen: es gibt hierzu das Feld Datenlieferant. Dieses Feld Datenlieferant ist im Transferheader und im Nutzdatenheader vorhanden. Bisher waren wir davon ausgegangen, das beide identisch sein müssen und haben die Felder mit „DATEV eG“ gefüllt. Jetzt hat sich ergeben, dass doch beide Felder unterschiedlich gefüllt werden dürfen. Damit können wir das Feld Datenlieferant im Nutzdatenheader mit dem Namen des Kanzleistandorts füllen, der sich aus der Beraternummer ergibt, für den der Einspruch gespeichert und gesendet wird. Wir arbeiten an einer zentralen Umsetzung im DATEV-RZ und planen, diese noch im Laufe des 3. Quartals 2021 zur Verfügung zu stellen. Viele Grüße Birgit Lehner
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