Liebe Fachleute, wie seht Ihr die fachlichen korrekten Werte aus den Hausgeldabrechnungen/Mieterkautionskonten bei Vermietungseinkünften. Laut Gesetz § 20 (8) EStG müssen diese in Einkünfte in § 21 EStG umgewandelt werden. § 20 EStG - Einzelnorm (8) 1Soweit Einkünfte der in den Absätzen 1, 2 und 3 bezeichneten Art zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen. 2Absatz 4a findet insoweit keine Anwendung. Was passiert mit dem belastetem FSA (Sparer-Pauschbetrag § 20 (9) EStG) vom Vermieter für das Kautions/Anteilskonto vom Mieter? Dem Mieter sein FSA wird eben nicht belastet, der Vermieter muss aber trotzdem dem Mieter nach Auszug bzw. regelmäßig die Zinserträge auf dem Kautionskonto gutschreiben. Kautionen / 2 Mietkaution und Verzinsung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe Wie kommt der Mieter nun an die Abgeltungssteuer, weil der Vermieter sicherlich einen ganz anderen Steuersatz als der Mieter hat. Gibt es hier Bankexperten, die das System gesetzlich in Theorie und Praxis verstehen? Bei uns in der Steuerkanzlei werden die abgeführten Abgeltungssteuern aus den Hausgeldabrechnungen z.B. bei der Erhaltungsrücklage in der Anlage KAP erklärt, allerdings beim Vermieter. Laut Gesetz müssen diese Abgeltungssteuern aber in Einkünfte aus Vermietung umqualifiziert werden. Wie geht Ihr hier im Alltag vor?
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