Da bin ich bei Ihnen, selbstverständlich kommt es darauf an, was Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hergeben. Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber 34 € für eine BAV zahlt, handelt es sich oftmals um eine durchaus übliche Mischfinanzierung. Wichtig hierbei ist, dass diese 34 € als BAV angelegt wird, damit sie sv- und st-frei sein kann. Also spart hier niemand Sozialversicherung, die einen Zuschuss rechtfertigen könnte. Ich vermute daher, dass die Fragestellung und auch die Frage, ob die Vergangenheit geändert werden müsste daher stammt, das die VL, die in eine BAV lief als VL und nicht als BAV angelegt wurde. Dies wäre ein Fehler und zu ändern, ab dem Moment, wo man es merkt. Der Arbeitnehmer könnte Ansprüche geltend machen. Allerdings können Sie ja nicht bis zum Anfang zurück. Ich würde maximal das Vorjahr ändern, damit die LSt-Bescheinigung 2021 wieder passt. Diese Dinge hätten bei einer SV-Prüfung erkannt werden müssen, wenn sie schon 5 Jahre oder älter sind. Da der Gesetzgeber, wie so oft, Interpretationsspielraum lässt, bleibe ich dabei. Ein on-top, zum ohnehin geschuldeten Lohn, der komplett AG-finanziert ist, wird nicht nochmal mit einem Zuschuss gepimpt. Der Arbeitgeber darf aber alles zahlen, wenn er möchte. Seine Entscheidung, aber keine Verpflichtung !
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