Hallo, im Rahmen der Neuregelungen der StBVV 2020 fallen die Gebührenpositionen auf Basis des §40 StBVV weg. Stattdessen soll die Abrechnung nach RVG erfolgen. Die Tatbestände der Gebührennummer 4010 ff gibt es nicht mehr in der StBVV 2020. Somit können diese Standard-Gebühren mit der Version 7 (StBVV 01.07.2020) nicht mehr ausgewählt werden. Statt dessen können Sie Gebühren der RVG verwenden. Für vorkommende rechtliche Beratungen sind Teile der RVG im Standard-Gebührenplan enthalten. Wir überarbeiten das Dokument 1035387 aktuell. Die überarbeitete Version wird voraussichtlich ab Mittwoch, 30.12.2020 zur Verfügung stehen. Gerne möchten wir Ihnen jetzt schon aktuelle Informationen zur Verfügung stellen. Mit Ihrem individuellen Kanzlei-Rechnungsformular ist es möglich, Gebühren der StBVV und RVG in einer Rechnung abzurechnen. Es muss mindestens eine Gebühr der StBVV in der Rechnung vorhanden sein. Somit können Sie die Steuererklärung, Bescheidprüfung und den Einspruch in einer Rechnung abrechnen. Ihr individuelles Kanzlei-Formular basiert in der Regel auf einem Standard-Formular. An den verschiedensten Stellen wird nur StBVV angezeigt auf der Rechnung (z. B. im Einleitungstext und bei der Umsatzsteuer). Es ist natürlich möglich, jederzeit individuelle Anpassungen im Formular vorzunehmen. Sollten Sie nur Gebühren der RVG in der Rechnung anlegen und abrechnen, prüfen Sie ggf. ob Sie Ihr Rechnungsformular anpassen müssen. Alternativ legen Sie ein separates Rechnungsformular nur für die Abrechnung von RVG-Gebühren an. Die Anleitung für die Anlage eines separaten Rechnungsformulars finden Sie bereits heute im Dokument 1035387. Die Anleitung für die Anpassung Ihres individuellen Rechnungsformulars, wenn nur Gebühren der RVG abgerechnet werden, wird voraussichtlich ab Mittwoch, 30.12.2020 im Dokument enthalten sein. Damit Sie Gebühren des Standard-Gebührenplans der RVG in der Rechnung auswählen können, müssen Sie die Verwendung von RVG-Gebühren in Rechnungsschreibung aktivieren (Kanzleidaten | Grundwerte -> Registerkarte Gebührenfindung). Die Beschreibung finden Sie auch im Dokument 1035387. Sobald die Verwendung von RVG-Gebühren in Rechnungsschreibung aktiviert ist, können Sie in der Rechnung alle im Standard-Gebührenplan vorhandenen Gebühren der RVG auswählen: Im Standardpositionsdienst können Sie im Standard-Gebührenplan der RVG nach der Rechtsgrundlage sortieren oder auch mit der erweiterten Suche eine bestimmte Rechtsgrundlage suchen. Dadurch können Sie die Gebührennummer (Kennung) ermitteln und diese direkt in der Rechnung eingeben. Für die Anrechnung von Beträgen können Sie z. B. eine weitere Gebühr anlegen und den Gebührenbetrag mit einem Minus erfassen. Im Standardpositionsdienst können neue Standard-Gebühren angelegt werden. Den Gebührenplan steuern Sie bei der Auswahl Norm/Gesetzt. Tipp: Hinterlegen Sie eine Auftragsart, damit die Auftragsart nicht in jeder Rechnung manuell ausgewählt werden muss. Hinterlegen Sie eine Rangfolgenummer. Die Rangfolgenummer bestimmt die Reihenfolge der Gebühren auf der Rechnung. Alle Standard-Gebühren der RVG werden mit der Rangfolgenummer 950 vorbelegt. Somit empfiehlt sich bei der Anlage einer Gebühr im Standard-Gebührenplan der RVG die Rangfolgenummer 949 oder höher zu verwenden. Weiterhin können Sie im Standardpositionsdient alle vorhandenen Standard-Gebühren, unabhängig der Gültigkeit, kopieren (Gebühr markieren, mit der rechten Maustaste klicken und „Position kopieren“ wählen). Nachdem eine Kopie erzeugt wurde, müssen Sie die Kennung vergeben. Alle anderen, vorbelegten Felder können Sie individuell anpassen. Achten Sie auf die korrekte Auswahl bei „Gültig ab:“. Damit Sie die individuell angelegte Gebühr in der Rechnung auswählen können (alte Gebührenversionen sind ggf. schon inaktiv gesetzt). Und hier noch eine Musteransicht einer Rechnung mit je einer Gebühr der StBVV und RVG und dem Standard-Rechnungsformular 101: Schöne Feiertage und einen guten Rutsch, bleiben Sie gesund 🌲 Grüße vom Community-Service-Team (EO compact/classic) Zeiten und Kosten Rechnungsschreibung Rechnungsausgabe Auftragsmanagement (EO classic) Auskunftssystem DATEV-Kosten Pia Auerochs-Rehlinger Hilde Will Kerstin Schulz
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