Hallo, nein, es ist nicht zwingend erforderlich eine weiteres Unternehmen anzulegen. Die Kanzlei-Anschrift, die auf der ZUGFeRD-Rechnung (und XRechnung) angezeigt wird, wird aus dem hinterlegten Kanzlei-Mandant übernommen. Ich verstehe es jetzt so, dass Sie aktuell 1 Unternehmen mit 2 Niederlassungen angelegt haben und sowohl im Unternehmen als auch in den oder mindestens einer Niederlassung den identischen Kanzlei-Mandant hinterlegt haben. Bei allen Niederlassungen, bei denen kein Kanzlei-Mandant erfasst ist, wird der Kanzlei-Mandant im Unternehmen verwendet. Wenn Sie nur einen Kanzlei-Mandant haben, wird für eine ZUGFeRD-Rechnung, egal in welcher Niederlassung Sie die Rechnung schreiben, die Anschrift der Kanzlei in die Rechnung übernommen, bei der aktuell im Kanzlei-Mandanten die Kennzeichnung "Korrespondenzadresse" aktiv ist. Wenn Sie also nur einen Kanzlei-Mandanten haben, dann können Sie dies weder über die Anlage eines neuen Unternehmens, noch über die Anlage einer Niederlassung lösen. Sie könnten, bevor Sie die Rechnungen in einer bestimmten Niederlassung erstellen, im Kanzlei-Mandanten dann den Haken Korrespondenzadresse bei der für diese Niederlassung relevanten Kanzlei-Anschrift setzen. Wenn noch weitere Fragen bestehen, melden Sie sich am besten mit einem Servicekontakt bei uns im Service. Ich denke an dieser Stelle löst ein Telefonat Fragezeichen gezielter und schneller . Gerne auch mit dem Verweis auf unsere Community-Kommunikation, damit ich informiert werde und mich bei Ihnen melden kann. Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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