Guten Tag Herr Happe, aktuell ist keine Anpassung zur ÜBH III im Tool Rechnungslegungspflicht geplant. Hintergrund: Bei der Überbrückungshilfe II war der Zeitraum für die Antragsvoraussetzung (Vergangenheit) und der Förderzeitraum (Zukunft) noch getrennt. Bei der ÜBH III ist der Zeitraum für die Antragsvoraussetzung und der Förderzeitraum identisch und in die Zukunft gerichtet. Der Umsatzeinbruch muss in den Monaten Januar bis Juni 2021 jeweils mind. 30% sein, dann ist man für das entsprechende Monat antragsberechtigt und der Umsatzeinbruch bestimmt auch den Fördersatz. Mit dem Tool Rechnungslegungspflicht prüfen wir jedoch immer auf bestehende Daten. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 liegen in den meisten Fällen keine Buchführungsdaten vor, so dass aktuell überhaupt nicht geprüft werden kann. Nur wenn November und Dezember dazu kommen, gäbe es Monate, die für die Buchführungsdaten vorhanden wären. Allerdings ist ein Antrag ja nur für den gesamten Förderzeitraum möglich. Das bedeutet, selbst wenn wir sagen können, im November und Dezember sind die 30% Umsatzeinbruch erfüllt, muss man alle weiteren Monate einzeln und manuell prüfen sowie die dafür notwendigen Daten schätzen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann das nochmal diskutiert werden, wenn zumindest ein paar Monate Buchführung vorhanden sind. Besten Gruß Nico Cornelissen
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