Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage zu UO. Ich habe zwei Mandanten die akribisch die Belege zu den Zahlungen in der Bank zuordnen, was bedeutet, dass ich in der Bank bei jeder Zahlung sehen kann, welche Rechnung ich da bezahlt habe. Ein dritter Mandant weigert sich nun diese Zuordnung zu machen. Er zahlt fast nur mit Sammelüberweisung und es ist ihm einfach Zuviel Arbeit jeden einzelnen Beleg zuzuordnen. Meine Frage ist nun: welche Nachteile entstehen dadurch ? Ist es zwingend notwendig diese Zuordnung zu machen ? Gibt es eine Möglichkeit dass das System bei Sammelüberweisungen die Belege selbst zuordnet ? Ich frage mich, ob UO dann überhaupt Sinn macht und ob ich es einfach so hinnehmen soll, dass der Mandant die Zuordnung verweigert. Vielen Dank für die Hilfe. Cora
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