Hallo, wenn Sie den Löschauftrag für den Bestand ausführen, werden sämtliche Stammdaten und zusätzliche Daten, wie z. B. Belege, Wirtschaftsjahre etc. dieses Datenbestands gelöscht und können nicht mehr hergestellt werden. Auch aus den DATEV-Rechnungswesen-Programmen ist ein Zugriff auf die Daten, wie z. B. Belege, nicht mehr möglich, selbst wenn der Beleg mit einem Buchungssatz verbunden ist. (s. Kapitel 2 unter Achtung in Dokument 1035072 ) Wenn Sie jedoch nur den Vertrag zu DATEV Unternehmen online bei Ihrem Mandanten kündigen und nicht den Bestand in Belege online (inkl. der darin enthaltenen Belege) löschen, bleibt dieser für die Kanzlei aufrufbar. Demnach auch die Verlinkung in den Buchungssätzen. Deshalb empfiehlt es sich, den Bestand bis zur Jahresabschlusserstellung nicht zu löschen, um die Verlinkung beizubehalten und ggf. Umbuchungen vorzunehmen. Anschließend können Sie eine Archiv-DVD mit allen Buchungen abrufen. Ist dies erledigt, kann im weiteren Schritt der Bestand gelöscht werden.
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