Hallo Herr Schlabach, wenn Sie bereits bei dem alten Steuerberater mit der DATEV-Software gearbeitet haben, dann wäre die Übertragung der kompletten Mandantenberaternummer von dem alten Steuerberater auf den neuen Steuerberater das Mittel der Wahl gewesen. Das ist ein reiner Verwaltungsvorgang innerhalb der DATEV - für den Mandanten ändert sich nichts.und das Ganze ist sogar kostenlos (siehe Info-DB 0908335 und Info-DB 1070788 ). Wenn Sie jetzt eine neue Beraternummer bekommen haben, dann müssten Sie auch ein neues Beraternummernkennwort und eine neue SmartCard bzw. einen neuen mIDentity bekommen haben. Die neue Beraternummer und das neue Beraternummernkennwort ist in der RZ-Kommunikation zu hinterlegen (siehe Info-DB 9206782 ). Die Datenbestände in den leistungserstellenden Programmen wie z.B. Rechnungswesen oder Zahlungsverkehr sind auf die neue Berater-/Mandantennummer umzuspeichern (siehe Info-DB 1070308 ) Beste Grüße Andreas Briefs
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