Hallo Community,
ein AG mit wenigen AN will der Einfachheit halber den AN mtl. Geschenkgutscheine -hier Geschenkkarten- über € 44,00 zukommen lassen.
Gibt es bereits Erfahrungen mit Prüfern, ob diesen die mtl. Gesamt-Quittung/Rg. der Tankstelle ausreicht (es fallen keine Gebühren an, da die Karten vor Ort gekauft werden)? Oder müssen die AN die Tank-Quittungen beim AG wiederum mtl. vorlegen?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
wir empfehlen unseren Mandanten einen Gutschein dem Mitarbeiter auszustellen mit dem dieser dann bei einer beliebigen Tankstelle tanken kann. Die Tankstelle soll den Gutschein dann gegenzeichnen und anschließend gibt der Mitarbeiter die Tankquittung zusammen mit dem Gutschein wieder dem AG zurück. Der AG legt dies dann entsprechend der Zahlungsweise ab.
Bisher gab es bei den Prüfungen keine Beanstandungen für diese Vorgehensweise.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Frau Scheck,
haben Sie sich eventuell schon mal mit Systemen wie z.B. Ticket Plus classic von Edenred beschäftigt? Der bürokratische Aufwand wird minimiert und der Arbeitnehmer ist deutlich flexibler.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo,
die Quittung der Gutscheinkarte genügt. Es ist nur das Übergabedatum an den Arbeitnehmer zu dokumentieren. An diesem Tag ist der Gutschein (Sachbezug) zugeflossen. Eine Barauszahlung muss ausgeschlossen sein.
Wann und für was der Gutschein dann eingelöst wird ist unerheblich.