abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Liquiditätsplanung - ist das förderfähige coronabedingte professionelle Beratung.

23
letzte Antwort am 15.09.2023 17:25:49 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 1 von 24
1446 Mal angesehen

Hallo Community,

 

das BMWI fördert professionelle coronabedingte Beratung ab 3.4. mit einem Zuschuss bis 4000 EUR ohne Eigenanteil.

ich denke, dass die Liquiditätsplanung und die Unternehmensplanungsmassnahmen - soweit die jetzt für Soforthilfe oder KfW-Mittel wegen Corona benötigt werden genau darunter fallen! 
Hier das Programm des BMWI dazu

 

 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-foerderung-unternehmerischen-know-hows.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
STBMT
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 24
1351 Mal angesehen
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 24
1287 Mal angesehen

Kann man diese Hilfe auch nachträglich beantragen ? 

 

In der Vergangenheit vor Corona gab es das ja für Existenzgründer auch schon, nur war es da so dass der Antrag genehmigt sein musste vor Beratung. 

 

Dürfte im Falle von Corona zwar widersinnig sein, aber wer weiß... . Konnte ich dem Antrag beim Überfliegen nicht entnehmen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
olafbietz
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 24
1282 Mal angesehen

Man muss zunächst akkreditierter Berater sein und ein QM-System nachweisen.

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 24
1275 Mal angesehen

Moin,

ich befürchte, dass dies immer noch so ist (s. Im Link unter Antragstellung Punkt 5.).

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Eckhard_Pennekamp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 24
1212 Mal angesehen

Hallo Herr Renz, hallo in die Runde,

 

auf unserem LexInform Dok haben wir versucht alle Informationen zusammenzuführen.

 

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0382983

 

Steuerberater sind von der Anforderung der überwiegenden unternehmensberatenden Tätigkeit - für die Beratereigenchaft - befreit.

 

Eine "Akkreditierung" muss scheinbar nicht vorab geschehen, die Eingabe einer Beraternummer

ist bei Antragsstellung ja nicht zwingend (siehe Auswahldialog dort). Die Akkreditierung geschieht wohl zusammen mit dem ersten Antragsfall, wenn die Vorgaben (z.B. Qualitätsvorgaben) erfüllt werden.

 

Viele Grüße

Eckhard Pennekamp

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 24
1192 Mal angesehen

Der StBVerband ist hinsichtlich der Registrierung anderer Meinung. Zitat aus einer Mail von heute:

 

Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater ist förderfähig:
Steuerberater erfüllen die Beratereigenschaft nach der Rahmenrichtlinie (Förderung unternehmerischen Know-hows). Das BMWi hatte bereits in der Vergangenheit ausdrücklich bestätigt, dass Steuerberater grundsätzlich für Beratungen nach der Richtlinie zugelassen sind (vgl. DStV-Information vom 15.01.2018). Es kommt hier (anders als bei anderen Beratungsunternehmen)  nicht darauf an, dass mehr als 50% der Umsätze einer Steuerberaterkanzlei aus dem Bereich der Unternehmensberatung kommen müssen.

Die weiteren zu erfüllenden Qualitätsanforderungen können Steuerberater gegenüber dem BAFA neben den für alle übrigen Beratungsunternehmen geltenden Kriterien (z.B. besondere Zertifikate etc.) beispielsweise auch über die Nutzung von Programmen wie DATEV ProCheck oder eine Zertifizierung nach dem DStV-Qualitätssiegel oder nach DIN ISO 9001 nachweisen (vgl. auch Wiesehütter in Stbg. 11/2018, S. 466 ff.).

Berater müssen sich, soweit noch nicht geschehen, registrieren.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 24
1153 Mal angesehen

Nachdem was Frau Fitschen schreibt und bei Antragstellung unter Punkt 5 ausgeführt wird:

"

  1. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme."

    Wie soll das konkret in Zeiten von Corona vor sich gehen, unterstellt akkreditierung und QM Maßnahmen usw. erfüllt. 
Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Eckhard_Pennekamp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 24
1124 Mal angesehen

Hallo Herr Eberhardt,

 

ich habe die Vemutung, dass der Hinweis auf der BAFA Homepage im gelben Kasten zu Corona und die Aufzählung unterhalb "Zum Förderprogramm" nicht auf die schnelle auf-/miteinder abgestimmt sind. Die Auzählung scheint noch die bisherige zu sein. Ich komme zu dieser Vermutung, weil in der amtlichen

 

Bekanntmachung der Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows
vom: 30.03.2020

 

explizit steht

 

Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner (Abschnitt I Nummer 2.3, Abschnitt III Nummer 2.1 sowie Abschnitt IV Nummer 7.2.2 und 7.2.3) sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.
 
In der Aufzählung unterhalb "Zum Förderprogramm ... " steht aber noch genau das:
 
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
 
Dies sind aber nur meine eigenen Überlegungen ...
 
Viele Grüße
Eckhard Pennekamp

 

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 24
1102 Mal angesehen

Kann gut sein, da im Moment ja nun wirklich alles mit sehr heißer Nadel gestrickt ist. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Eckhard_Pennekamp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 24
1077 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

hinsichtlich meiner Anmerkung

 

Eine "Akkreditierung" muss scheinbar nicht vorab geschehen, die Eingabe einer Beraternummer

ist bei Antragsstellung ja nicht zwingend (siehe Auswahldialog dort). Die Akkreditierung geschieht wohl zusammen mit dem ersten Antragsfall, wenn die Vorgaben (z.B. Qualitätsvorgaben) erfüllt werden.

 

muss mich korrigieren.  Antragstellung und Akkreditierung sind getrennte Vorgänge.

 

Die Eingabemöglichkeit "keine BAFA ID" bekannt, soll lediglich das Szenario abdecken, dass der Unternehmer die ID seine Beraters nicht kennt, diese aber wohl vorliegen muss.

 

Grüße

Eckhard Pennekamp

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Eckhard_Pennekamp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 24
1012 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

es gibt ein neues LEXinform Dokument mit aktualisierten Informationen zum BAFA Beratungsprogramm "Corona" speziell im Hinblick auf Steuerberater:   Dok.-Nr: 0382982.

 

Grüße

Eckhard Pennekamp

olafbietz
Meister
Offline Online
Nachricht 13 von 24
995 Mal angesehen

Danke für das Update!

 

Wie könnte das genannte "Qualitäts-Handbuch" aussehen? Was sind Mindestanforderungen? Woran könnte ich mich orientieren?

 

simonw_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 24
923 Mal angesehen

Gibt es zu dem einzureichenden Bericht Vorlagen oder Muster (seitens Datev oder anderes)?

0 Kudos
TanjaD
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 24
840 Mal angesehen

Hallo Community,

 

hat schon jemand Erfahrungen mit der Antragstellung? Gibt es schon erste Erfahrungswerte, wie lange es von der Antragstellung bis zur Antragsbewilligung dauert?

 

 

Grüße

Tanja Dieroff

bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 16 von 24
825 Mal angesehen

In aller Regel hier in Ba-Wü ( unterstellt der Antrag ist richtig ausgefüllt ) 7-10 Arbeitstage. Das Geld ist auf dem Konto bevor der Bewilligungsbescheid da ist. 

 

Zahlung unter Vorbehalt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
TanjaD
Beginner
Offline Online
Nachricht 17 von 24
729 Mal angesehen

Nachdem bei BAFA niemand zu erreichen ist im zuständigen Referat und zwischenzeitlich ein Landesprogramm in Ba-Wü als Kabinettsvorlage existiert bekamen wir gestern von RKW folgende Information zu diesen Programmen:

 

BUNDESPROGRAMM
Anträge, die beim BAFA vor dem 15.04. gestellt wurden haben die Chance, in dieser Woche eine Inaussichtstellung per Post zu erhalten.
Erhält man dieses Schreiben nicht, dann liege der Antrag auf dem Stapel, der nicht abgearbeitet werden kann, da aktuell kein Geld mehr zur Verfügung steht --> Mittel sind vergriffen.
--> Für dieses Programm muss der Bund zunächst neue Mittel bewilligen!

 

LANDESPROGRAMM
Wann das Programm mit 100 % Förderung durch das Kabinett geht, ist aktuell nicht bekannt - hoffentlich diese Woche.
Wenn das Kabinett die Vorlage so bewilligt, dann benötigt RKW auch noch ein paar Tage, bis der Prozess umgesetzt und ein Antrag gestellt werden kann.
Es können aktuell nur diejenigen Berater das Programm nutzen, die bereits bei der RKW gelistet sind.
Sobald der Antrag/Prozess freigeschaltet ist, dauert es von Antragstellung bis Bewilligung ca. bis zu 1 Woche.
Auch hier darf man erst mit der Beratung beginnen, wenn der Antrag gestellt ist. So ein Vertreter von RKW.

 

Hat jemand ähnliche Informationen erhalten?

 

 

(PS: Die Antwort von Herr Eberhardt bezog sich auf die Soforthilfe und nicht auf dieses Programm hier.)

DATEV-Mitarbeiter
Eckhard_Pennekamp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 18 von 24
684 Mal angesehen

Hallo Herr Bietz,

 

unser Unterstützungsangebot im Hinblick "BAFA Registrierung" finden Sie unter dem beigefügten LINK:

 

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zum-coronavirus/unterstuetzungsangebote-der-datev/corona-modul-bafa-foerderprogramm-fuer-die-betriebswirtschaftliche-beratung/unterstuetzungspaket-bafa-registrierung/

 

Wir empfehlen hierbei den Einsatz unserer Software DATEV ProCheck. Die Rückmeldungen von bereits registrierten Anwendern sind durchweg positiv.

 

Viele Grüße

Eckhard Pennekamp

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Eckhard_Pennekamp
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 19 von 24
680 Mal angesehen

Hallo Simonw,

 

unser Unterstützungsangebot zum Erstellen eines Beratungsberichtes finden hier:

 

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zum-coronavirus/unterstuetzungsangebote-der-datev/corona-modul-bafa-foerderprogramm-fuer-die-betriebswirtschaftliche-beratung/mustervorlage-beratungsbericht/

 

Für die Programme DATEV Bilanzbericht comfort und DATEV Abschlussprüfung compact/classic/comfort erhalten Sie mit dem Servicerelease Mai 2020 (voraussichtlich ab 15. Mai 2020) einen Musterbericht zum Beratungsbericht. Alle genannten Programme sind im DATEV Mehrwertangebot enthalten.

 

Vorab kann dieser Musterbericht bereits heruntergeladen werden. Im Info-Dokument 1009001 (Beratungsbericht „Förderung unternehmerischen Know-hows“ herunterladen und einspielen) erfahren Sie, wie Sie die Dokumentvorlage herunterladen und in Bilanzbericht comfort/ Abschlussprüfung einspielen sowie eine Neuanlage durchführen.

 

Viele Grüße

Eckhard Pennekamp

hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 20 von 24
656 Mal angesehen

Vielen Dank für die Unterstützung bei der Berichtspflicht.

 

Gibt es von Seiten der Datev eine Vorlage für den Beratungsvertrag/-auftrag zwischen Mandant und Steuerberater?

 

Dann wäre das Angebot der Datev m.E. rund.

 

Timo Högemann

 

0 Kudos
olafbietz
Meister
Offline Online
Nachricht 21 von 24
524 Mal angesehen
TanjaD
Beginner
Offline Online
Nachricht 22 von 24
458 Mal angesehen

Dies wurde nun nach erneuter Nachfrage auch durch den DATEV-Key Accounter bestätigt, der für uns zuständig ist:

 

"Heute haben wir die Information erhalten, dass das Förderprogramm von der BAFA eingestellt wurde.

 

Passend dazu anbei der Infotext von der BAFA-Homepage:

 

"Das BAFA hat für das attraktive Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen mehr Anträge erhalten als an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden konnte.

Die Corona-Krise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde deshalb um ein Modul zur schnellen und unbürokratischen Förderung der Unternehmensberatung für Corona-betroffene Unternehmen und Freiberufler erweitert. Die Nachfrage nach dieser Förderung hat alle Erwartungen weit übertroffen. Mehrere zehntausend Unternehmen haben Anträge gestellt. Zahlreichen KMU kann dadurch geholfen werden, individuelle Wege aus der Krise zu finden.

Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher können Unternehmen leider keine Inaussichtstellung bzw. Bewilligung eines Antrags in diesem Fördermodul mehr erhalten.

Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen. Diese Module werden unverändert fortgeführt und stehen Unternehmerinnen und Unternehmern weiter zur Verfügung.

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html;jsessionid=8382439909C5D60ACA4D3010D2BC6A0C.2_cid362 "

 

 

Weitere Infos dazu haben wir derzeit nicht."

 

 

Das Landesprogramm, bzw. die Unternehmen, die über das RKW abgewickelt werden ist auch sehr eingeschränkt. Hier sind nur diejenigen Berater zugelassen, die innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Beratungen über RKW bezuschussen haben lassen. Lt. Aussage RKW sind dies ca. 100 Berater....

dominikmayer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 23 von 24
89 Mal angesehen

Hallo Herr Pannekamp,

 

leider Funktioniert der Link nicht. Wo gibt es die Mustervorlage?

 

Vielen Dank

0 Kudos
andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 24 von 24
75 Mal angesehen

@dominikmayer  schrieb:

 

leider Funktioniert der Link nicht. Wo gibt es die Mustervorlage?


https://apps.datev.de/help-center/documents/9272948

 

Allerdings sind die Links zu den BAFA-Dokumenten mittlerweile tot.

Live long and prosper!
0 Kudos
23
letzte Antwort am 15.09.2023 17:25:49 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage