Hallo in die Runde, hinsichtlich meiner Anmerkung Eine "Akkreditierung" muss scheinbar nicht vorab geschehen, die Eingabe einer Beraternummer ist bei Antragsstellung ja nicht zwingend (siehe Auswahldialog dort). Die Akkreditierung geschieht wohl zusammen mit dem ersten Antragsfall, wenn die Vorgaben (z.B. Qualitätsvorgaben) erfüllt werden. muss mich korrigieren. Antragstellung und Akkreditierung sind getrennte Vorgänge. Die Eingabemöglichkeit "keine BAFA ID" bekannt, soll lediglich das Szenario abdecken, dass der Unternehmer die ID seine Beraters nicht kennt, diese aber wohl vorliegen muss. Grüße Eckhard Pennekamp
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