Hallo,
bestimmt eine leichte Frage:
Wenn wir für einen Mandanten Unternehmen online und Belege online freischalten wer bekommt dann die Rechnung der DATEV dafür?
Wir (und müssen weiter berechnen was umständlich ist) oder der Mandant direkt?
Danke
das wird ja i.d.R. durch die Kanzlei im Bestellprozess entschieden.
Entweder "Leistungsverbund" oder "mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft", sofern mir bekannt, war hierzu auch immer ein Formular erforderlich:
Formulare zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft - DATEV Hilfe-Center
@schöni schrieb:
[...] bestimmt eine leichte Frage [...]
... ganz sooo leicht auch wieder nicht, jedenfalls, wenn man den Thread-Titel buchstäblich nimmt.
Ich wüsste z.B. nicht, was ein "Unternemhen" ist und die 'Suchmaschine' vermutlich auch nicht 😎
@vogtsburger schrieb:@schöni schrieb:
[...] bestimmt eine leichte Frage [...]... ganz sooo leicht auch wieder nicht, jedenfalls, wenn man den Thread-Titel buchstäblich nimmt.
Ich wüsste z.B. nicht, was ein "Unternemhen" ist 😎
Ich habs rausgebracht. Soll ich es Ihnen verraten ? 😉
"Korinthen werden im Unterschied zu Rosinen und Sultaninen aus kleinen, violett-schwarzen Trauben der Rebsorte Korinthiaki verarbeitet."
Firmen die dies durchführen, nennt man auch "Unternehmen". 😎
@deusex ,
ich bin eben noch nicht von Kopf bis Fuß auf "Fuzzy Logic" eingestellt 😎
Nachtrag:
... dachte, man nennt sie Korinthen-Kritharaki. So kann man sich täuschen 😎
@vogtsburger schrieb:@deusex ,
ich bin eben noch nicht von Kopf bis Fuß auf "Fuzzy Logic" eingestellt 😎
😂Ich denke, das schafft auch ein Einäuger mit 2 Dioptrien . . . aber hey ich hab ein Training für Sie:
wow, Sie sind ja schneller als die Pozilei erlaubt
Apropos:
wurde der o.g. Text von der Datev-OCR als Volltext ausgelesen ? 😎
Sorry für den Tippfehler.
was genau landet denn letztlich auf unserer Rechnung wenn wir UO mit my Datev freischalten.
nur die Speicherkosten oder auch die generelle Gebühr.
@schöni schrieb:
nur die Speicherkosten oder auch die generelle Gebühr.
Kosten entstehen da, wo sie entstehen und passend zum Ordnungsbegriff und der Beraternummer. Heißt, bestellt man einen DUO Vertrag für eine mandantengenutzte Beraternummer aka die Firma oder das Unternehmen und schließt man kein mM (mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft) ab, landen die Kosten der mandantengenutzten Beraternummer auf der Rechnung der Kanzlei, weil diese mandantengenutzte Beraternummer der Kanzleiberater zugeordnet ist (daher der Name Unterberaternummer).
Schließt das Mandat dann mM mit der DATEV ab, bekommt das Mandat alle Kosten von der DATEV direkt berechnet, die unter der mandantengenutzten Beraternummer liegen aka nur der DUO Vertrag, weil die Stammdaten online zumeist unter der Kanzleiberaternummer (Ordnungsbegriff beachten) liegen.
Soll das Mandat auch Stammdaten online direkt von DATEV berechnet bekommen und damit auch eigene 5GB Dokumentenspeichervolumen bekommen, muss man den Ordnungsbegriff umspeichern. Achtung ⚠️: Wenn man Rechnungswesen und Lohn (LODAS) nutzt, muss der Ordnungsbegriff zwingend über alle Anwendungen identisch sein, damit die digitale Personalakte und Bank online funktionieren. Achtung ⚠️: Speichert man den LODAS Ordnungsbegriff um, wandern die Auswertungen im RZ nicht mit und man muss bei einer etwaigen Prüfungen doppelt dran denken. Im DUO wandern die Auswertungen für das Mandat allerdings mit.
Viel Erfolg! 🍀
Super und vielen Dank.
die Kosten für Lohn und Gehalt und Rewe sollen auf alle Fälle bei uns bleiben. Nur DUO soll direkt beim Mandanten abgerechnet werden.
wenn ich es richtig verstehe kann dann aber die digitale Personalakte und z.B digitale Belege buchen nicht gehen?
@schöni schrieb:
wenn ich es richtig verstehe kann dann aber die digitale Personalakte und z.B digitale Belege buchen nicht gehen?
Doch, geht auch in dem Fall.
@schöni schrieb:
wenn ich es richtig verstehe kann dann aber die digitale Personalakte und z.B digitale Belege buchen nicht gehen?
a) Solange für die Unterberaternummer kein mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft vereinbart ist, wird seitens DATEV alles an die Kanzlei berechnet
b) Bei Vereinbarung des mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäfts kann ausgewählt werden, welche Pakete das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft umfassen soll (also welche Programme der Mandant direkt mit der DATEV abrechnen soll). Beim klassischen Mandanten mit Vollservice durch die Kanzlei ist passend das Paket ohne Personalsoftware. Diese Auswahl hat man meines Wissens nicht bei der erstmaligen Bestellung der Unterberaternummer, sondern erst im Nachhinein. Daher bestelle ich immer Unterberaternummern im Leistungsverbund und stelle sie am nächsten Tag auf mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft (mit Begrenzung) um.
c) Egal was beim mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäft vereinbart ist - solange die Bestände unter der Kanzleiberaternummer laufen, werden die Kosten für die Bestände an die Kanzlei berechnet
Bsp: Für den Mandanten wird DUO bestellt, mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft für Paket ohne Personal vereinbart und der Bestand Belege online liegt auf der Kanzleiberaternummer => Mandant wird DUO berechnet, der Kanzlei die Gebühr für Belege online
d) @metalposaunist hat schon beschrieben, dass bei einem klassichen Mandanten die Bestände von Rewe, Zahlungsverkehr, DUO und Lohn auf der Unterberaternummer gespeichert werden sollten - durch die begrenzte Umstellung auf mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft (ohne Personal) hat das zur Folge, das dem Mandanten DUO + Belege online + RZ-Bankinfo berechnet werden, sämtliche Lohngebühren aber bei der Kanzlei bleiben (obwohl der Lohn auf der Unterberaternummer liegt).
Würde die Begrenzung auf "ohne Personal" beim mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäft nicht gesetzt, würde in dieser Konstellation auch die Gebühr für die Lohnabrechnungen an den Mandanten berechnet werden.
Gebühren für reine Kanzleileistungen (z. B. E-Bilanz, Offenlegung, Branchenvergleiche, usw.) bleiben aber auf der Kanzleirechnung - außer bei Umstellung des mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäft würde eingestellt, dass der Mandant auch Beratersoftware haben soll.
e) Die digitale Personalakte ist aktuell noch Bestandteil von Belege online => Abrechnung s.o.
Falls es zukünftig ein eigenständiges Programm werden sollte mit eigener Bepreisung, wird die DATEV es hoffentlich so einstellen, dass trotz Ausschlus der Personallösungen vom mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäft die Personalakte dem Mandanten berechnet wird und damit der Steuerberater keine Archivpflicht übernimmt. Aber mal abwarten...
Fazit: ist nicht einfach. Aber einmal durchschaut, ist das Einrichten nur noch umständlich und nicht intuitiv, aber immerhin machbar.
Danke.
jetzt muss ich es nicht noch hinbekommen.
also
Die Unterberaternummer kann ich ch bestimmt in den Service Anwendungen bei den Beraternummern ordern. Die kosten ja nichts.
Dann für die neue Nummer das mM einrichten (habe noch keine Ahnung wie). Früher gab es ein Formular dafür.
wie kopiere ich die Bestände dann um?
Muss ich alles (REWE, Lohn Steuer ect) auf die neue Nummer kopieren und wie?
Und noch eine Frage:
wenn im im Paket mM ohne Personal wähle, wo gehen dann die Rechnungen für Übermittlung UStVA, und Steuererklärung und E-Bilanz hin?
Hallo @schöni ,
wie immer bei DATEV ist es eben nicht einfach!
Die Rechnung bekommt der, unter dessen (Unter)Beraternummer die Leistung bei DATEV durchgeführt wird.
Z.B.
- Fibu wird trotz Unternehmen-Online unter der Beraternummer der Kanzlei erstellt (Standardfall)
wenn (auch in der Kanzlei) die Unterberaternummer und Mdt.nr. des Mandanten für die leistungserstellenden Produkte verwendet wird, gehen alle so geschlüsselter DATEVgebühren direkt an den Mandant.
Die genannte Paketauswahl (ohne Personalwesen) beschränkt nur, was der Mandant selbst bestellen darf, mit der Rechnungsstellung hat das allenfalls mittelbar was zu tun.
Z.b.
- Lohn wird in der Kanzlei aber unter der Unterberaternummer des Mandant erstellt (auch wenn der die genannte Paketbeschränkung hat möglich)
Eine einfache Frage und dahinter steht ein maximal komplexes Problem. Eben „DATEV like“.
Wirklich verwirrend.
was genau passiert denn wenn wir bei der Anlage von DUO über den Arbeitsplatz unter unserer Beraternummer für den Mandanten eine Unterberaternummer bestellen (ich glaube das geht im Bestellprozess).
bekommt der Mandant dann die Kosten für DUO direkt auf seine Rechnung? Gehen die Speicherkosten auch auf seine Rechnung.
das ist ja mein eigentliches Ziel.
Hallo @Michael-Renz
diese Aussage
schrieb:
Die genannte Paketauswahl (ohne Personalwesen) beschränkt nur, was der Mandant selbst bestellen darf, mit der Rechnungsstellung hat das allenfalls mittelbar was zu tun.
Z.b.
- Lohn wird in der Kanzlei aber unter der Unterberaternummer des Mandant erstellt (auch wenn der die genannte Paketbeschränkung hat möglich)
- alle diesbezüglichen DATEVgebühren werden von DATEV direkt dem Mandant berechnet.
ist meines Erachtens hinsichtlich der DATEV-Gebühren nicht korrekt.
Oder zumindest funktioniert es bei uns so.
Wir stellen faktisch alle DUO-Mandanten auf das Paket ohne Personalwesen um.
Und erhalten trotz Führung des Lohns unter der Unterberaternummer sämtliche DATEV-Gebühren für die Lohnabrechnung auf unserer Rechnung. Alles andere wäre meines Erachtens ein Verstoß gegen die STBVV.
Hintergrund ist, dass die DATEV die Gebühren für die Lohnabrechnung dem berechnet, der ein Lohnprogramm bestellen kann. Wenn der Mandant kein Lohnprogramm bestellen kann (wg. der Einschränkung MigMag), kann auch die Lohngebühr nicht auf der Rechnung des Mandanten auftauchen. Wird die MigMag-Begrenzung nicht vorgenommen, könnte der Mandant LuG selber bestellen - und dann erfolgt die Berechnung der Gebühr an den Mandanten, wenn der Lohn auf der Unterberaternummer geführt wird.
=> es ist empfehlenswert, die Unterberaternummern über den Assistenten im ersten Schritt immer dem Leistungsverbund zuzuordnen. Um dann im nächsten Schritt die Einschränkung bei der Einstellung des MigMag über das Online-Formular Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft (datev.de) einstellen zu können.
Warum auch immer...
@schöni schrieb:
was genau passiert denn wenn wir bei der Anlage von DUO über den Arbeitsplatz unter unserer Beraternummer für den Mandanten eine Unterberaternummer bestellen (ich glaube das geht im Bestellprozess).
Wird über den Arbeitsplatz eine Unterberaternummer unter Zuordnung zum mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäft "bestellt", ist keine Beschränkung des mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäft möglich
=> Dem Mandanten werden alle Produkte berechnet, die über die Unterberaternummer bestellt bzw. genutzt werden
=> im Ersten Schritt nur die Gebühr für DUO ohne weitere Gebühren für Belege online, RZ-Bankinfo, usw.
Wenn Sie dann in DUO einen Bestand anlegen, entscheiden Sie, ob dieser unter der Unterberaternummer oder unter der Kanzleiberaternummer liegt. Dort lösen sie eine neue Bestellung aus z. B. für Belege online, RZ-Bankinfo, usw.
Je nach Zuordnung zur Unterberaternummer oder Kanzleiberaternummer gilt dies entsprechend als Bestellung durch den Mandanten oder die Kanzlei.
Ok.
und die Bestellung von Belege online kann ich dann als Kanzlei für die beraternummer des Mandanten also für dessen Rechnung vornehmen.
Hallo Herr Kollege @noescher ,
ich war sehr sicher, dass mein Post die Sachlage zutreffend wiedergibt, muss aber zugeben, dass der von mir in der Kanzlei kontrollierte Einzelfall tatsächlich ein Sonderfall war - Mdt. hat früher Lohn selbst gemacht und daher keine Paketbeschränkung - und insofern bin ich jetzt echt unsicher.
Am Besten Kolleg:in @schöni @fragt I’m Logistikzentrum - da ist die Auskunft dann wirklich verlässlich.
Hallo Herr Noescher,
ich möchte nochmal zusammenfassen und hoffe ich liege richtig. Derzeit laufen alle Mandanten noch auf der Kanzleiberaternummer. Zum Umstellen muss ich also folgendes tun:
1. in den Serviceanwendungen eine Beraternummer für jeden betroffenen Mandanten anlegen (zunächst im Leistungsverbund)
2. Das Formular "Erklärung zum Mitgleidsgebundenen Mandatsgeschaft" ausfüllen und Paket 2 Wählen (ohne Personal) ohne Beraterprodukte (muss da der Mandant noch etwas bestätigen oder geht es sofort los?)
3. Den Bestand (zumindest Rechnungswesen) auf die neue Beraternummer in den Bestandsdiensten Rechnungswesen umspeichern
4. Dann über den Arbeitsplatz DUO mit MyDATEV Mandantenregistrierung auf der neuen Beraternummer anlegen und dort dann auch mitgliedgebunden auswählen (oder geht das dann schon von selbst bei eingabe der nun neuen eigenen Nummer?)
Grüße
@schöni schrieb: ich möchte nochmal zusammenfassen und hoffe ich liege richtig.
1. in den Serviceanwendungen eine Beraternummer für jeden betroffenen Mandanten anlegen (zunächst im Leistungsverbund)
Das geht auch direkt bei der Bestellung von DUO im DATEV-Shop oder in DATEV-Mandantenregistrierung; Dabei wird noch keinen Bestand in DUO angelegen, sondern nur die Lizenz samt Zugangsmedien bestellen
1.1 Unterberaternummer samt Beraternummern-Kennwort in der DATEV Beraternummern-Kennwort-Verwaltung hinterlegen (Notwendig, damit RZ-Übertragungen in der Kanzlei für diese Bestände weiterhin funktionieren)
1.2 Rechteverwaltung lokal und online konfigurieren, damit die zuständigen Mitarbeiter Zugriff auf die Daten der Unterberaternummer haben
2. Den Bestand (Rechnungswesen + Bilanzbericht + Zahlungsverkehr) auf die neue Beraternummer in den Bestandsdiensten Rechnungswesen umspeichern
2.1 Wenn Lohnauswertungen auch online im DUO-Bestand des Mandanten angezeigt werden sollen, muss auch der Lohnbestand auf die Unterberaternummer umgespeichert werden
Nicht umzuspeichern: Steuerbestände, Wirtschaftsberatung
3. Berater-Adressdaten der neuen Beraternummer in Rewe (Bestandsdienste - Kanzlei) ergänzen
Einen Tag warten (Schritt 4 geht erst einen Tag nach Neuanlage einer Unterberaternummer).
4. Über DATEV Serviceanwendungen oder MyDATEV Bestandsmanagement die RZ-Daten von Rewe/DUO/RZ-Bankinfo/Lohn/bereits bestehenden DUO-Bestand auf die neue Unterberaternummer übertragen
Einen Tag warten
5. DUO-Bestand für die neue Unterberaternummer anlegen, wenn Lizenz bereits bestellt;
ggf. bislang bereits im RZ hinterlegte Bankkonten (RZ-Bankinfo) werden dann im Modul Bank bereits angezeigt, wenn Schritt 4 durchgeführt wurde und ein Tag (ca.) gewartet wurde
5.1 Rechteverwaltung online für Mandantszugangsmedien nochmal prüfen
6. Beraternummer auf mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft umstellen (Paket ohne Lohn)
Erklärung zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (datev.de)
Sollte innerhalb des Monats erfolgen, in dem die DUO-Lizenz bestellt wurde - die Umstellung wirkt rückwirkend zum Monatsanfang.
7. Vollmacht für Tätigkeiten trotz mitgliedsgebundenem Mandantsgeschäft vom Mandanten ausfüllen lassen
Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG - DATEV Hilfe-Center
Notwendig, damit weiterhin für den Mandanten Servicetätigkeiten durchgeführt werden können
Bei dieser Vorgehensweise werden dem Mandanten von der DATEV berechnet:
- Lizenzgebühr DUO
- Lizenzgebühr Belege online
- Lizenzgebühr RZ-Bankinfo
Nicht dem Mandanten, sondern der Kanzlei berechnet obwohl der Unterberaternummer zugeordnet u. a.
- Lohn
- E-Bilanz, Offenlegung,
- Sicherheitspauschale
Vielen Dank für die Antwort.
ist es denn falsch erst die Beraternummer (erst im Leistungsverbund?) in den Serviceanwendungen zu bestellen? Das wäre für mich einfacher
Wie und wo bekomme ich dann das Beraterkennwort?
@schöni schrieb:
Wie und wo bekomme ich dann das Beraterkennwort?
Per PDF in den DATEV Mitteilungen (werden nach 24M automatisiert gelöscht). Das archiviere ich dann immer manuell zum Mandanten und trage das Kennwort samt Beraternummer in der Beraternummern-Kennwort-Verwaltung ein.
Super und danke.
ich bestelle also erst Beraterkennwort im Leistungsverbund und später wechsele ich zu migbliedgebundenenen Mantatsgeschäft?
@schöni schrieb:
ich bestelle also erst Beraterkennwort im Leistungsverbund und später wechsele ich zu migbliedgebundenenen Mantatsgeschäft?
Ich bestelle immer eine mandantengenutzte Beraternummer gleich im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. Das Beraternummernkennwort muss man nur bestellen, wenn es nicht mehr vorliegt / bekannt ist.
Es wird ja eine neue Nummer. Da bekomme ich ja erst ein Beraterkennwort. (habe mich da verschrieben sorry)
1. Wenn ich gleich im mGM Geschäft bestelle und dann um kopiere wird doch der Lohn dem Mandanten berechnet?
2. was bekommt denn der Mandant wenn ich im mGM Geschäft bestelle? Er muss ja dann noch zustimmen?
3. Wer bekommt denn die Kosten für die UstVA berechnet, wenn der Bestand auf der mandanteeigenen Beraternummer liegt und MiGMaG vereinbart ist. Er soll ja nur DUO und die Speicherkosten berechnet bekommen.
Ich wollte erst die ganzen Nummern bestellen (Leistungsverbund) und die Bestände (ReWe) in Ruhe umkopieren und dann auf das Mitgliedsgebundes Mandantsgeschäft umstellen. Da sollte der Mandant ja erst mal nichts von mitgekommen bis die Umstellung auf MiGMaG erfolgt. Ich könnte vorarbeiten. DUO würde ja dann gleich auf die Unterberaternummer bestellt werden. So meine Idee oder liege ich da falsch?
Echt kompliziert. Aus dem Grund gehen wahrscheinlich die meisten den Weg das im Leistungsverbund zu machen und dann eben dem Mandanten zu berechnen.