Guten Morgen,
gerade die Meldung bekommen, dass ab 15.04. nur noch Smart Login bestellt werden kann. D.h., Mandanten müssen ein Smartphone haben und die App installieren.
Aber: was mache ich mit den Mitarbeitern? Kann ich die zwingen, ihr privates Smartphone für dienstliche Zwecke zu nutzen? Wenn man nur ein Büro hat, könnten man im Zweifel 1 Smartphone anschaffen, das dann genutzt wird. Aber bei mehreren Büros?
Tut mir leid, aber man kann nur noch zweifeln. Warum werden wir dazu nicht mal vorher gefragt? Und wenn es so "teuer" ist, dann berechnet eben für die Scmartcard etwas.
Die Smartcard gibt es weiterhin. Nur ist eben die erste Smartcard nicht mehr unentgeltlich.
Also bei Bedarf einfach Smartcards bestellen...
Ich gehe von einem Aprilscherz aus. Es gibt im Schreiben entsprechende Schreibfehler und die Begründung ist auch etwas kurz gedacht. Wie schon geschrieben, es hat nicht jeder ein Smartphone.
Fake News 😂 SmartCards wird's bis 202x weiterhin geben. 2025 oder 2027 so in dem Dreh.
Der ist gut....Aprilscherz....
Mal ne Frage: stand das in den Ankündigungen zur Preiserhöhung?
Nein, nichts zu gefunden. Und von Januar auf April mal eben DAS Medium zu killen, mit dem unter andren auch NUR Steuerkonto Online möglich ist - Herr @andreashofmeister, ich bitte Sie 😁, ohne Zweifel wird das bei DATEV groß angekündigt, wenn SmartCards tot sind.
Naja, in dem Schreiben steht ja auch nur drin, dass es den kostenlosen mIDentity mit der Bestellung von Unternehmen online nicht mehr geben wird. Also quasi eine weitere Preiserhöhung der DATEV (sofern kein Aprilscherz...)
Hi,
wie schon geschrieben, wird es die mIDentity's auch weiterhin geben. Allerdings nicht mehr bei der Erstbestellung als kostenloses Extra.
Dafür ist mir noch in Erinnerung, dass die mIDentity und SmartCards anders berechnet werden, wodurch die mIDentity in Summe günstiger werden (-4€).
Grüße und Gesundheit.
Chr.Ockenfels
In dem Schreiben steht sinngemäß:
Wenn Unternehmen online für Mandanten bestellt wird, ist ab 15.04.2020 nur noch die Bestellung mit SmartLogin möglich. Wer unternehmensseitig eine Smartcard benötigt kann diese separat entgeltlich bestellen. Für Kanzleien ändert sich nichts.
Alles andere sind Interpretationen und Mutmaßungen.
In meinem Schreiben heißt es wörtlich, ab 15. April 2020: "Ab dem diesem Zeitpunkt können Sie nur noch DATEV SmartLogin als Zugangsmedium mit DATEV Unternehmen online / DATEV Unternehmen online compact bestellen. "
Im Kanzleianschreiben steht dazu bei mir gar nichts? Ich habe nur 2 Seiten Text und ein paar Tabellen.
@r24 schrieb:In meinem Schreiben heißt es wörtlich, ab 15. April 2020: "Ab dem diesem Zeitpunkt können Sie nur noch DATEV SmartLogin als Zugangsmedium mit DATEV Unternehmen online / DATEV Unternehmen online compact bestellen. "
Und weiter heißt es "Ein kostenpflichtiger DATEV mIDentity compact ist nur bei bestimmten Szenarien weiterhin notwendig."
Ergo: Immer noch möglich, aber eben gegen Entgelt.
Grüße
Chr.Ockenfels
Da steht es. Es ändern sich die Bestellmöglichkeiten.
Danke!
Weiß ich Bescheid, dass ich dann wohl hampeln muss, weil bei der Bestellung von UO es keine Auswahl mehr gibt gleich einen mIDentity mitzubestellen 😐?
1. Denke ich an all jene, die sicherlich nicht wollen, dass eine berufliche App auf dem privaten Smartphone landet. Das wird sowohl von AG als auch AN Seite immer von 2 Seiten betrachtet.
2. Was ist mit Belegtransfer? Wer scannt denn via Upload Online ohne Automatismen und klickt sich einen Wolf? Gibt nichts besseres als wenn der Scanner alles fertig in einem Ordner scannt und man auf Daten senden klicken kann. Dan nochmal per Pedes alle Belege via Upload Online? Danke - toller Workflow.
Wo will die DATEV hin? Unterstützt der Belegtransfer bald SmartLogin? Und am Ende gibt es hier wieder Threads ...
Auch ich habe gerade die Mail um 4.14 heute Morgen versandt bekommen.
Aprilscherz ?
Fake News ?
Ich konnte keine Schreibfehler entdecken.
Ich selbst habe mich nur gefragt wie um Gottes Willen wenn das wirklich Fakt sein sollte kann die Datev - ich hatte letzte Woche noch smartcard für Mandanten bestellt - das nicht mitteilen ?
Solch ein Umstellung wäre massiv zumal jetzt alle die Mandanten die gerade auf UO umgestiegen sind und eben die Desktop Lösung mit Smartcard präferiert haben jetzt zu Recht ziemlich entsetzt auf das Prozedere der Datev reagieren würden.
Vlt kann die Datev hier mal aufklären.
Ich selbst kann über diesen Aprilscherz defnitiv nicht lachen.
Verstehe ich nicht....
Wer eine Smartcard unentgeltlich bestellt und bekommen hat merkt davon nichts, zukünftig kostet die Lieferung/Leistung Geld. Das betrifft ja nur neue Verträge für DUO und da die erste Smartcard. Jede weitere Smartcard war auch bisher bepreist.
Moin,
da steht "...als Zugangsmedium mit DATEV Unternehmen online / DATEV Unternehmen online compact bestellen."
Stünde da "für", wäre das unerfreulich - so ist es nur eine Preiserhöhung.
Gruß aus Hamburg
Wo DATEV hin will weiß ja keiner so recht. Ich wollte vor zehn Jahren schon zu den Kooperationspartner und meinen Mandanten meine Rechnungen direkt ins Unternehmen online schicken. Mit ZUGfeRD Unternehmen online Massenversand aus Eigenorganisation classic hat sich das nun erledigt, aber für alle anderen Lieferanten wäre es doch interessant.
Das Schöne daran wäre ja auch, dass diese Geschäftspartner dann einheitlich für alle Buchhaltungen bereitstünden.
Werden denn dann auch die Funktionalitäten geändert ?
Belegtransfer ?
Hochladen von xml dateien mit Belegbild
digitales Belegbuchen - mit autom. Abmeldung nach 30 min ??
Danke für den Link, damit ist ja klar kein Aprilscherz, keine Fake News
Es wäre halt schön, wenn wir als Anwender wüssten wohin die Reise geht, da bin ich gerne bei Ihnen.
Und auch das ist kein Thema wenn schon online Anwendungen wie UO wäre der workflow natürlich perfekt wenn man den Mandanten die Rg. direkt dort hochladen könnte.
Auch die Funktionalität nur noch Smart Login - ok , aber dann halt einheitlich und mit allen funktionen und rechtzeitige Warnung nicht gerade 13 Tage vor Umstellung und dann eben nicht mit allen Funktionen.
So komme ich mir und vermutlich nicht nur ich einfach schlecht informiert, ich kann dann sehen was ich mit den Neuerungen mache und und und - Soll ich sagen halt wie immer bei der Datev ?
Dann soll die Datev doch einfach mal ein durchgängige Lösung vorstellen und gerne dazu sagen zur Umsetzung werden wie voraussichtlich 1 Jahr benötigen, aber dann gibt es einheitliches Konzept.
Wie schon oben beschrieben kann ich bei der Neubestellung von Unternehmen Online für neue Mandanten in Unternehme Online keinen Midentity kostenlos mitbestellen. Der Mandant braucht den auch nicht mehr, da als Alternative SmartLogin zur Verfügung steht. Auch aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten kann ich das nachvollziehen.
Der Mandant benötigt in den meisten Fällen bei mir das Tool Belegtransfer schon lange nicht mehr auf Grund der vielfältigen Zugangswege und möglichen Vorsysteme.
In der Kanzlei ändert sich doch nichts. Neue Midentities für die Kanzlei haben schon immer Geld gekostet. Meines Wissens können wir in den Kanzleien ohnehin nicht mit SmartLogin arbeiten, so dass die Mitarbeiter auch kein SmartLogin auf ihren Smartphones haben müssen.
Ob das eine Preissteigerung ist mag dahingestellt sein. Umweltschutz hat seinen Preis.
Ich finde es gut.
Es gibt schon Alternativen. Upload-Mail kann entsprechende genutzt werden. Aber auch DATEV Smart-Transfer ist eine gute Alternative. Portale mit eine Anbindung an DATEV Unternehmen-Online mit DATEV connect-online ist auch möglich.
Schön und gut. Das sind aber alles Systeme, die auf bereits digitale Belege setzen. Dann ist das alles kein Problem.
Aber für größere Mandanten mit viel Papier: Ich bitte Sie. Wer nutzt da ernsthaft DATEV Upload Online? Wenn man ein großes MFP oder gar schnellen Dokumentenscanner zentral stehen hat, der einfach nur den Belegtransfer Ordner füllt und der diesen auch überwacht?
Ja, man kann alles nachbestellen. Ich frage mich nur dann, ob das auch alle so verstehen und wissen. Weil es sich im Link tatsächlich in meinen Ohren auch nach "nur" SmartLogin anhört. Da kommt vielleicht nicht jeder mehr auf die Idee, dass sich technisch eigentlich nichts ändert.
...ein weiterer Aspekt für den mIDentity ist ggfls. die Möglichkeit es zur EBICS-Authentifikation zu nutzen, das geht m.W. auch nicht mit SmartLogin...
Smart-Login kann auch für EBICS im Bereich von Unternehmen-Online genutzt werden. Mit DATEV Zahlungsverkehr nicht. Ist aber auch ein anderer Bereich bzgl. selbst buchende Mandanten. Diese nicht aber mit der Mitteilung nicht gemeint.
Auch das SmartLogin kann EBICS:
Da gebe ich Ihnen gerne Recht.
Spontan meine erste Reaktion auf die Mail heute Morgen- spinnen die, das kann doch nicht sein .
Dann Nachdenken
Dann community
Dann ok , überreagiert, Datev und Information und Transparenz (mein Lieblingsthema inzwischen) da gibt es wohl viel zu tun. Ist wohl der Historie geschuldet.
Und ich denke schon auch dass Mandanten die sich jetzt gerade auf das scanen mit Scanmodul der Datev (geht das mit Smartlogin überhaupt) eingeschossen haben und viel Belegmaterial ist das 'händische' upload mobil völlig inakzeptabel.
Stimmt, da ist was dran...für "nur" DUO-Nutzer ist das kein Argument mehr, danke für die Klarstellung.
Hallo zusammen,
Ab 15.04.2020 kann im DATEV Shop bei DATEV Unternehmen online / DATEV Unternehmen online compact nur noch DATEV SmartLogin als Authentifizerungsmedium für neue Unternehmen online- bzw. Unternehmen online compact-Mandanten mitbestellt werden.
Das hardwaregestützte Authentifizierungsmedium DATEV mIDentity compact ist nicht mehr kostenlos mitbestellbar.
DATEV fördert damit zeitgemäße durchgängige Online-Prozesse bei den Kunden und trägt durch die Umstellung auf das ressourcenschonendere Verfahren zum Umweltschutz bei - im Gegensatz zu SmartCards und mIDentity kommt der SmartLogin ganz ohne Plastik, und Metalle aus und verbraucht deutlich weniger Energie für Produktion und Transport.
SmartLogin ist inzwischen gut etabliert und für die meisten Online-Szenarien einsetzbar. Nur noch in Ausnahmefällen ist ein kostenpflichtiger mIDentity compact weiterhin notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/info-db/1080852.
Mit freundlichen Grüßen
Lehner Robert