Hallo liebe Community,
unsere Kanzlei hat bereits vor einiger Zeit ein Mandat gekündigt. Daten sind alle an den neuen Steuerberater übergeben worden ,Archiv DVD ist bestellt und der restliche Bestand gelöscht worden.
Die 3,50€ für den Speicher werden uns seitdem auch nicht mehr berechnet. Allerdings ist jetzt aufgefallen, dass wir weiterhin monatlich 10,50€ für Unternehmen Online für den Mandanten bezahlen. Nach kurzer Rücksprache mit dem neuen Steuerberater ist herausgekommen, dass der Mandant DUO überhaupt nicht nutzt und die Beraternummer nicht an den neuen Steuerberater übergeben werden soll, sondern DUO gänzlich gekündigt werden soll
Nun meine Frage: Wie geht das?
Irgendwo habe ich gelesen das eine formlose E-Mail an das Logistik Center reicht. Ist dem so?
Wer hat bereits Erfahrung damit und kann mir sagen welche Daten er da angegeben hat und gibt es vielleicht ein DOK. ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Allerdings ist jetzt aufgefallen, dass wir weiterhin monatlich 10,50€ für Unternehmen Online für den Mandanten bezahlen.
Dann wurde kein Beraternummerübertrag bei der DATEV angeschoben (Beraternummer vom Mandant aus der Kanzleiberaternummer auf die neue übertragen). Oder die DATEV hat was vergessen.
Nun meine Frage: Wie geht das?
Machen Sie einen SK - Service Kontakt. Dann können Sie auch nachhalten, ob der angekommen und bearbeitet wurde. Besser als eine simple E-Mail, wo keiner weiß, ob angekommen und bearbeitet ist.
Dort einfach rein: Beraternummer xy zum xx.xx.2019 kündigen. Eine Bestätigung würde ich nicht erwarten. Wenn der SK abgehakt ist, auf der nächsten RG kontrollieren.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!!!
Die Datev Hotline konnte mir dazu die ganze Woche keine vernünftige Auskunft geben! Also Daumen hoch!
Ja der Übertrag der Beraternummer wurde versäumt (passiert uns nicht mehr) und wird jetzt mittlerweile vom neuen Steuerberater auch nicht mehr gewünscht. Daher jetzt die endgültige Kündigung!
Die Datev Hotline konnte mir dazu die ganze Woche keine vernünftige Auskunft geben!
What? Nicht Ihr Ernst?
wird jetzt mittlerweile vom neuen Steuerberater auch nicht mehr gewünscht. Daher jetzt die endgültige Kündigung!
Würde ich als Mandant aber drauf bestehen. Auch wenn UO nicht genutzt wird, wird mit einem Beraternummernübertrag ja sämtlich Hard- und Software an den neuen StB übertragen inkl. der Beraternummer = Kundennummer.
So bekommt er wieder vom neuen StB eine neue Beraternummer und das Durcheinander beginnt ...
Schöner wäre natürlich, wenn man wie im Shop das Bestellte auch online gleich wieder kündigen könnte mit 1x Klick. Dann muss man nicht so viel nachhalten, ob die DATEV den Klick gemacht hat oder nicht. Leider habe ich dam mit der DATEV keine guten Erfahrungen gemacht, auch wenn ich alles schriftliches sauber formuliert habe .
Hierzu gibt's zwei Doks, falls mal wieder gebraucht:
1000429 Beraternummer kündigen
1003127 DATEV mIDentity / SmartCard kündigen
Es gibt ein Formular, mit dem die komplette Unterberaternummer auf eine andere Mitgliedschaft übertragen werden kann.
Falls manches noch auf der Hauptberaternummer gespeichert sein sollte, kann es zuvor mir der Serviceanwendung Mandantenverwaltung RZ auf die Unterberaternummer verschoben werden.
Dies ist für den annehmenden Berater auch deutlich günstiger als der Übertrag einzelner Bestände und Programme.
Eine Onlineanwendung zur Übertragung auf andere Mitgliedschaften ist in Pilotierung.
Derzeit noch nicht gelöst ist, dass der abgebende Berater noch Zugriff auf die Daten hat um den Jahresabschluss zu erstellen, während der neue Berater bereits die laufende Buchhaltung fertigt.
.... Damit sollten wir uns als Mitglieder nicht zufrieden geben. Was man als Steuerberater einfach für den Mandanten bestellen kann, sollte man auch einfach wieder abbestellen können.
Diese Suche in verschiedenen Dokumenten, die dann den Prozess nicht zu Ende beschreiben, z.B. nach der Löschung der Datev online Bestände Dokument 1000429 wird nach wie vor die Gebühr berechnet, weil die Beraternummer nicht gekündigt ist usw. ist einfach unzumutbar. Dann bezahlt man wieder für 2 Monate.
Diese Selbstherrlichkeit der DATEV muss aufhören.
Wir haben die Zusammenarbeit mit einem Mandanten beendet. Der Ex-Mandant hat eine eigene Unterberaternummer. Er macht alles selbst (FiBu, Lodas, DUO). Er ist im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft, so dass wir selbst keine Kosten haben.
Wir möchten aber die Verbindung komplett trennen, da wir technisch nach wie vor Zugriff auf alles haben (DUO, Lodas Auswertung etc.). Wir haben keine Kenntnis über einen anderen Steuerberater, eine Übertragung hat jedenfalls nie stattgefunden. Der Kontakt zum Ex-Mandant ist komplett beendet. Eine Kommunikation erfolgt nicht mehr.
Können wir irgendwie die Verknüpfung von unserer Beraternummer zu deren Beraternummer trennen, so dass er sich ein neuen Steuerberater suchen muss, damit eine Übertragung der Unterberaternummer zum neuen Steuerberater erfolgt?
@tbehrens schrieb:Können wir irgendwie die Verknüpfung von unserer Beraternummer zu deren Beraternummer trennen, so dass er sich ein neuen Steuerberater suchen muss, damit eine Übertragung der Unterberaternummer zum neuen Steuerberater erfolgt?
Nein, der Unternehmer allein kann nicht Kunde der DATEV sein - das muss immer in Verbindung zu einem Genossenschaftsmitglied stehen.
Man kann diese Verknüpfung also nur durch einen Übertrag auf ein anderes Mitglied lösen/verschieben.
Mein Vorschlag:
Mitteilung an die DATEV per Servicekontakt, dass mit dem Mandanten, der die Unterberaternummer X hat, kein Mandatsverhältnis mehr besteht
Dadurch entfallen die Voraussetzungen für das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft.
Der Mandant kann die Leistungen noch 12 Monate nutzen, danach werden auch die Verträge mit der DATEV beendet, wenn der Mandant keinen neuen Berater hat.
Siehe hier Der Prozess im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft - DATEV Hilfe-Center
Abschnitt 9
Was passiert, wenn wir die Unterberaternummer kündigen (Service-Anwendungen > Beraternummer verwalten)? Wir möchten natürlich keinen Haftungsfall, dass Datev dann alle Daten löscht.
@tbehrens schrieb:Was passiert, wenn wir die Unterberaternummer kündigen (Service-Anwendungen > Beraternummer verwalten)? Wir möchten natürlich keinen Haftungsfall, dass Datev dann alle Daten löscht.
Beraternummer kündigen (Service-Anwendungen) - DATEV Hilfe-Center
@tbehrens schrieb:
Wir möchten natürlich keinen Haftungsfall, dass Datev dann alle Daten löscht.
Das wird allerdings passieren:
@andrereissig wäre es denn dann legitim, dem Mandanten durch Entzug der Zugriffsrechte (noch besser: Deaktivierung der Zugangsmedien) ein kleiner wenig insofern unter Druck zu setzen, dass er sich schleunigst um einen neuen steuerlichen DATEV-Berater kümmert.
Es kann ja in solchen Fällen nicht Aufgabe des bisherigen steuerlichen (DATEV)-Beraters sein, dass noch fortzuführen, was @tbehrens gerade beschreibt.
Wäre vielleicht mal eine grundsätzliche Sache, wie man in solchen Konstellationen dann relativ rechtssicher vorgeht.
@andrereissig schrieb:
@tbehrens schrieb:Was passiert, wenn wir die Unterberaternummer kündigen (Service-Anwendungen > Beraternummer verwalten)? Wir möchten natürlich keinen Haftungsfall, dass Datev dann alle Daten löscht.
Beraternummer kündigen (Service-Anwendungen) - DATEV Hilfe-Center
@tbehrens schrieb:
Wir möchten natürlich keinen Haftungsfall, dass Datev dann alle Daten löscht.
Das wird allerdings passieren:
Und wenn der Mandant dann MigMag hat (eigene Rechtsbeziehung): darf man dann trotzdem die Unterberaternummer kündigen (ich gehe davon aus, dass natürlich keine "DATEV-Generalvollmacht" vorliegt)
@andreashofmeister schrieb:@andrereissig wäre es denn dann legitim, dem Mandanten durch Entzug der Zugriffsrechte (noch besser: Deaktivierung der Zugangsmedien) ein kleiner wenig insofern unter Druck zu setzen, dass er sich schleunigst um einen neuen steuerlichen DATEV-Berater kümmert.
Tja, schwer zu sagen.
Was passiert, wenn ich dem Mandanten damit sein Tagesgeschäft lahmlege, er mangels Zugriff auf den Zahlungsverkehr seine Löhne und sonstigen Verpflichtungen nicht mehr begleichen kann?
Womöglich habe ich da auch ein Haftungsproblem.
Offenbar gab es hier ja ein Zerwürfnis, so dass eine kooperative Kommunikation nicht mehr möglich ist.
Da kann man vermutlich nur mal ein "Warnschreiben" senden, eine Frist setzen, dann möglicherweise nochmal eine Nachfrist und dann zur Tat schreiten.
100 %ig sicher ist das natürlich auch nicht.
@andreashofmeister schrieb:
Und wenn der Mandant dann MigMag hat (eigene Rechtsbeziehung): darf man dann trotzdem die Unterberaternummer kündigen (ich gehe davon aus, dass natürlich keine "DATEV-Generalvollmacht" vorliegt)
Das kommt dann noch erschwerend hinzu. Genau.
@andrereissig grundsätzlich mal ein gutes Beispiel, den Aufwand darzustellen, den man hat, wenn das ganze nicht mehr optimal läuft.
@tbehrens stellt ja genau diesen Fall dar. Es kann ja nicht sein, dass man ("keine Kommunikation mehr zum Ex-Mandant") dann keine Handhabe mehr hat.
Der Übertragung (wann auch immer) der Unterberaternummer muss man dann ja auch wieder zustimmen...
@noescher schrieb:Mein Vorschlag:
Mitteilung an die DATEV per Servicekontakt, dass mit dem Mandanten, der die Unterberaternummer X hat, kein Mandatsverhältnis mehr besteht
Dadurch entfallen die Voraussetzungen für das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft.
Der Mandant kann die Leistungen noch 12 Monate nutzen, danach werden auch die Verträge mit der DATEV beendet, wenn der Mandant keinen neuen Berater hat.
Siehe hier Der Prozess im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft - DATEV Hilfe-Center
Abschnitt 9
Ich würde das genau so machen.
Und diesen Vorgang anschließend dem ehemaligen Mandanten zukommen lassen (eMail mit Empfangs- und Lesebestätigung oder Einschreiben o.ä. / ggfls. einfach mal anrufen, wenn es nicht das "totale Zerwürfnis" war und man wirklich nicht mehr miteinander sprechen will...
Dann hat man spätestens in 12 Monaten Ruhe.
@mehrkaffee schrieb:Ich würde das genau so machen.
Dann hat man spätestens in 12 Monaten Ruhe.
Japp, der Vorschlag von @noescher ist die sicherste Variante!
Wir hatten eine ähnlichen Fall.
Wenn die Beraternummer im MigMag ist und diese vom Berater gekünfigt wird, schreibt DATEV den Mandanten an und gibt 1 Jahr Zeit sich einen neuen Berater mit DATEV zu suchen. Anschließend kann der Mandant selber den Übertrag der Beraternummer an den neuen Berater veranlassen.
Ist die Beraternummer NICHT im MigMag für eine Kündigung zur sofortigen Löschung am Kündigungstag!