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Nutzung nur von Belege Online

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letzte Antwort am 22.04.2022 13:30:19 von Nutzer_8888
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StB-Stadtkrone
Einsteiger
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Nachricht 1 von 47
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Hallo,

 

wir haben in der letzten Woche Scanmachine eingeführt und wollen jetzt alle "Papiermandanten" einscannen.

 

Mein bisheriges Verständnis war, dass ich für den Mandanten unter dem Kanzlei-DUO-Vertrag Belege Online anlegen kann, dazu aber eine Unterberaternummer angelegt werden muss.

 

Ich scheitere schon daran die Unterberaternummer anzulegen. In keinem Hilfe-Dokument ist der Weg beschrieben, wie das geht.

 

Kann mir aus der Community jemand den Weg aufzeigen, wie ich die Mandanten "nur" auf Belege Online bekomme oder hat die Datev diese Möglichkeit abgeschafft?

metalposaunist
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Nachricht 2 von 47
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@StB-Stadtkrone schrieb:

dazu aber eine Unterberaternummer angelegt werden muss.


Nein, nur wenn das Mandat aktiv mitarbeiten soll: selber hochladen, Auswertungen abrufen, ...  Wenn Sie in der Kanzlei für Mandanten scannen und DUO nutzen wollen, reichen die Stammdaten online aus.  

 

Wie man die anlegt: Click Tutorial der DATEV

 

Ich muss unbedingt ein Video dazu machen 😶, wie das bei DATEV alles technisch zusammen hängt. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andreashofmeister
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Nachricht 3 von 47
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@StB-Stadtkrone  schrieb:

 

Kann mir aus der Community jemand den Weg aufzeigen, wie ich die Mandanten "nur" auf Belege Online bekomme oder hat die Datev diese Möglichkeit abgeschafft?


Dann einfach in DUO das entsprechende Mandat anlagen. Also "nur" unter Ihrer Beraternummer einen weiteren DUO (Mandanten)bestand anlegen.

 

In den laden Sie dann ja die Belege hoch (mit der Scanmaschine).

 


Mein bisheriges Verständnis war, dass ich für den Mandanten unter dem Kanzlei-DUO-Vertrag Belege Online anlegen kann, dazu aber eine Unterberaternummer angelegt werden muss.

 

Ich scheitere schon daran die Unterberaternummer anzulegen. In keinem Hilfe-Dokument ist der Weg beschrieben, wie das geht.

Unterberaternummer werden in den Serviceanwendungen unter 

 

andreashofmeister_0-1650555171329.png

 

angelegt.  Das kann aber nicht "Ihr" Ziel sein. Denn dann würden Sie ja auch diese Unterberaternummern mit einem DUO-Vertrag begründen müssen.

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 4 von 47
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@metalposaunist  schrieb:

Ich muss unbedingt ein Video dazu machen 😶, wie das bei DATEV alles technisch zusammen hängt. 


DAs Video braucht man aber nur, wenn klar ist, was man eigentlich will. Diese Entscheidung muss man vorher getroffen haben.....

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 5 von 47
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Die Unterberaternummer lege ich immer im DATEV Shop an, wenn ich DUO für den Mandanten bestelle. Geht in meinen Augen intuitiver als in den Service Anwendungen. Da ist das sprachlich seltsam formuliert. 

 


@andreashofmeister schrieb:

Denn dann würden Sie ja auch diese Unterberaternummern mit einem DUO-Vertrag begründen müssen.


Nö, Du kannst auch nur eine Unterberaternummer ohne alles auf den Mandanten bestellen soweit ich weiß. Kostet nichts.  

 


@andreashofmeister schrieb:

Das Video braucht man aber nur, wenn klar ist, was man eigentlich will.


Nein, das kann man ja auch als Videoreihe gestalten und mit allem drum und dran. Unter anderen auch: Warum heißt das eigentlich auch Unterberaternummer wenn DATEV von mandantengenutzten Beraternummer spricht und warum heißt es Beraternummer und nicht Kundennummer, obwohl DATEV aktuell immer mehr von Kunden spricht? Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft dazu, wo liegt man welche Daten ab, was ist ein Ordnungsbegriff, ... 1000 und unendliche Möglichkeiten.

 

@StB-Stadtkrone: Auch ein klassischer Fall für Berater für Berater

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bodensee
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Nachricht 6 von 47
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Der Preisunterschied ist nicht zu verachten : 

 

Belege online 3,50 EUR je Mandant/Monat

UO 10,50 je Mandant /Monat  ohne zusätzliches Belegaufkommen 

 

Je Mandant hält sich das in Grenzen aber im Jahr kommt da auch einiges zusammen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
andreashofmeister
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Nachricht 7 von 47
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@bodensee  schrieb:

Der Preisunterschied ist nicht zu verachten : 

 

Belege online 3,50 EUR je Mandant/Monat

UO 10,50 je Mandant /Monat  ohne zusätzliches Belegaufkommen 

 

Je Mandant hält sich das in Grenzen aber im Jahr kommt da auch einiges zusammen. 


Das meinte ich damit, @metalposaunist. Natürlich muss man nicht unter der Unterberaternummer führen. Warum dann aber die Unterberaternummer....?

 

 

Danke für die ergänzende Klarstellung, @bodensee !

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jjunker
Experte
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Nachricht 8 von 47
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Man kann als Belegquelle auch einfach die eigene Docorg angeben.

Machen wir bei zwei Quartalsbuchhaltungen so. Jeweils ca. 40 Belege pro Quartal...

 

Belege kommen als verschlüsselte ZIP Datei. Bank im MT940 Format. Läuft reibungslos und geräuschlos.

Ist gerade bei kleinen Jahresbuchhaltungen oder Quartalsbuchhaltungen eine praktikable Alternative zu 3,50 * 12 im Jahr... 

 

Ja Sparmeyer Lösung.😇 Da aber RZ Bank wegen den gewählten Schrottbanken nicht ging und die Mandate es nicht so dicke sitzen haben gleich auf Low Budget umgestellt. 🤗

@StB-Stadtkrone gerade Jahresbuchhaltungen mit vielleicht 60 Belegen wären zu überlegen. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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metalposaunist
Unerreicht
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@andreashofmeister schrieb:

Warum dann aber die Unterberaternummer....?


Weil man den Belege online Bestand unter der Unterberaternummer führen möchte, um so flexibel für die Zukunft zu sein bzw. damit die 5GB eigenen Speicher pro Mandat zu bekommen 🤓. Wenn man später entscheidet, dass das Mandat ohne Weiterberechnung aus der Kanzlei die Kosten selber tragen soll, muss man nichts umspeichern, wenn man keine Leistungen aktuell in Anspruch genommen hat (wenn man den Lohn schon auf der Kanzleiberaternummer macht). 

 

Gleich haben wir @StB-Stadtkrone vollends verwirrt 😇.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
jjunker
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Gleich haben wir @StB-Stadtkrone vollends verwirrt 😇.

 

Wir sollten dringend ein Handbuch. Freak User herausbringen Daniel. 🤣

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
bodensee
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Die Tausend Möglichkeiten der Organisation oder ein besserer Titel wäre wohl wie man es nicht machen sollte. 

 

Untertitel: Einstieg in die (Des) Organisation der digitalen Datev - Welt. 

 

Schönen Abend Euch  Allen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
noescher
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Die Hinweise der Techniker @metalposaunist @andreashofmeister @jjunker wegen der Belegspeicherung in DUO sind hilfreich, aber: 

 

Bei der Belegspeicherung für die Mandanten sind nicht nur technische oder bzgl. Belege online preisliche Überlegungen anzustellen, sondern auch rechtliche Gründe zu beachten.

 

Diskussionen darüber wurden hier in der Community schon einige geführt:

Systematik von Beraternummern/mandantengenutzte Be... - DATEV-Community - 271975

 

Dies wurde inzwischen auch von der Bundessteuerberaterkammer deutlich gemacht - siehe Hinweise 5.2.5.1 im Berufshandbuch der Steuerberater, Abschnitt 1 Buchstabe a

"Die Aufbewahrungspflicht der Daten, Belegbilder, etc. ist Aufgabe des Mandanten. Dies sollte bereits bei Abschluss des Fibu-Vertrages durch entsprechende Hinweise oder rechtliche Gestaltungen klargestellt werden"

5.2.5.1 Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen – Bundessteuerberaterkammer (berufsrecht-handbuch.de)

 

Sobald Papierbelege gescannt und für die Fibu zugrunde gelegt werden, sind diese Belegbilder gemäß GOBD zwingend aufbewahrungspflichtig. Liegen die Belege in der DokOrg oder dem DMS des Beraters oder liegen in Belege-online-Beständen des Beraters (also kein MigMag), übernimmt der Berater die Archivierungsverantwortung. Mit entsprechenden Konsequenzen.

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
andreashofmeister
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@noescher , Zitat der Frage von @StB-Stadtkrone

 

"Kann mir aus der Community jemand den Weg aufzeigen, wie ich die Mandanten "nur" auf Belege Online bekomme oder hat die Datev diese Möglichkeit abgeschafft?"

 

Also, @StB-Stadtkrone : Bitte auch die von @noescher zitierten Hinweise: 


 

Dies wurde inzwischen auch von der Bundessteuerberaterkammer deutlich gemacht - siehe Hinweise 5.2.5.1 im Berufshandbuch der Steuerberater, Abschnitt 1 Buchstabe a

"Die Aufbewahrungspflicht der Daten, Belegbilder, etc. ist Aufgabe des Mandanten. Dies sollte bereits bei Abschluss des Fibu-Vertrages durch entsprechende Hinweise oder rechtliche Gestaltungen klargestellt werden"

5.2.5.1 Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen – Bundessteuerberaterkammer (berufsrecht-handbuch.de)

 

beachten!

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@noescher schrieb:

übernimmt der Berater die Archivierungsverantwortung. Mit entsprechenden Konsequenzen.


Die da wären? Der Berater muss 10J die 3,50€ zahlen? Und eine Archiv-DVD, die man dem Mandanten in die Hand drückt ist nicht möglich, sodass man die Stammdaten online löschen kann? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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noescher
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@metalposaunist schrieb: Die da wären?


Mindestens mal folgende:

a) gewerbsmäßige Belegarchivierung ist eine unzulässige gewerbliche Tätigkeit gemäß § 57 IV Nr. 1 StBerG; dies kann aber auf Antrag erlaubt werden

b) bei Personengesellschaften kann diese gewerbsmäßige Tätigkeit zu einer Abfärbung gemäß § 15 III Nr. 1 EStG führen

c) die Belegarchivierung ist, da keine Tätigkeit im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, ggf. eine Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO (die Reichweite von § 11 StBerG als Ausnahmeregelung der DSGVO ist noch nicht geklärt; Aufgrund der Normierung im StBerG gehe ich davon aus, dass die Regelung nur für Tätigkeiten gilt, die dem StBerG unterliegen) => es ist möglicherweise ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Mandanten zu schließen mit entsprechenden Rechten des Mandanten

d) Risikobehaftete Verantwortung bei Löschen oder Verlust der Belege

e) Probleme der Beibehaltung einer korrekten Archivierung bei Beraterwechsel zu einem Nicht-DATEV-Berater 

 


@metalposaunist schrieb: Und eine Archiv-DVD, die man dem Mandanten in die Hand drückt ist nicht möglich, sodass man die Stammdaten online löschen kann?


Eine ARCHIV-DVD ist kein sicheres Archivmedium. Es ist nur ein Medium, mit dem die DATEV die Buchungen und Belege prüfergerecht speichert. 

 

Wird der DUO-Bestand nicht mehr benötigt, muss bei der DATEV der DUO-Bestand stillgelegt werden. Dies geht durch Einmalzahlung einer Archivierungsgebühr, sowohl für die Belege als auch die Buchungsdaten.

Dies geht auch bei MigMag und sogar, wenn der Mandant keinen neuen DATEV-Berater hat (=> Problem bei Beraterwechsel ist keins, wenn MigMag besteht - der Mandant wird von der DATEV auf Anfrage sogar auf diese Möglichkeiten hingewiesen).

 

Das Löschen von Belegen kann auch nicht einfach so gemacht werden. Löscht der Berater die Daten und ist die Archiv-DVD nach zwei Jahren defekt - viel Spaß bei einer BP und den dann kommenden Schadenersatzforderungen, die ein RA des Mandant gegenüber dem StB gelten machen wird. (egal ob berechtigt oder unberechtigt - macht einfach Ärger)

 

Es gibt keinen Grund für die Steuerberater, sich die dargestellten Probleme anzutun.

DATEV bietet vollständige Lösungen für rechtlich korrekte Archivierung. Leider sind die nur sehr versteckt, da der ganze DUO-Ablauf samt Mandantenservice immer noch auf Rechtsstand vor DSGVO und vor GOBD ist. 

 

Es ist meines Erachtens die Aufgabe des Beraters, dem Mandanten auf eine steuerrechtlich und handelsrechtlich korrekte Belegarchivierung hinzuweisen. Es ist nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten die Archivierung abzunehmen. Es ist nur einfach, weil mit dem Mandanten nicht gesprochen werden muss. 

 

Die Berater, die Belege für die Mandanten, ggf. ohne Wissen des Mandanten, scannen (sei es über DUO oder DMS/Dokorg), sollten bedenken, welche rechtliche Konsequenzen sich aus diesen Daten ergeben können. Technisch gut und einfach ist vieles. Aber die Prozessüberlegungen sollten nicht nur Technik berücksichtigen.

Viele Grüße
Peter Nöscher
andreashofmeister
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@noescher , klasse Beitrag!

 

Man sollte das vielleicht mal in eine Prozessbeschreibung aufnehmen, die zu Beginn einer MigMag/DUO/digitaler Zusammenarbeit mit Mandanten checklistenartig zur Kenntnis genommen werden muss.

 

Ähnlich einer Kollaborationslösung zur Erfassung von Mitarbeiterstammdaten im Lohn. 

 

Dann wird nen Schuh daraus.

 

 

Nutzer_8888
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Die von Ihnen beschriebenen Sachverhalte, die wahrscheinlich alle so zutreffend sein könnten, würden letztlich bedeuten, dass der von Datev vorgesehene Standard zu Nutzung von Belege Online rechtswidriges und haftungsrelevantes Teufelszeug für den Berater ist?!

 

Müsste man hier nicht aber auch auf eine praxisgerechte Anpassung und Auslegung der Gesetzte pochen (letzteres hat immer das Risiko, dass dies mal geändert wird)?! Das muss doch durch die m.E. häufig sehr ruhigen Kammern mal politisch angegangen werden! Das man offensichtlich sehr schnell Gesetzte - selbst ohne Sinn und Verstand -  ändern kann, haben die letzten Jahre ja gezeigt.

Dafür sollte sich auch die Datev massiv einsetzen.

 

Was ist denn, wenn DUO zwar (auch im Rücken) des Mandanten zur einfacheren Erstellung der Buchhaltung genutzt wird, dort aber halt Kopien der vom Mandanten in dessen Verantwortung zu archivierenden Belege verknüpft werden?! Welches Risiko besteht dann??

Da gibt es natürlich bestimmt auch ein altes Gesetz oder ein Erlass, der sicher vor der digitalen Ablagezeit erstellt wurde?

 

Jedenfalls bedeuten die von Ihnen diskutierten Aspekte, dass jeder Berater der kein MigMag DUO macht, mit einem Bein vor Gericht steht, wenn er versucht digital zu arbeiten.

 

Ich finde es bemerkenswert, wie dieser ganze Datenschutz und Berufsordnungskram doch immer da besonders genau zuschlägt, wo eigentlich schon eine große Sensibilität vorhanden ist.....Grausam!!!

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jjunker
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@Nutzer_8888 Wenn Sie einen DATEV Standard finden so schicken Sie mir das offizielle Dokument bitte mal zu. 🤔

 

@StB-Stadtkrone --> Bitte den Beitrag von @noescher als Lösung markieren. Damit rutscht er in den DATEV Suchergebnissen auch im DHC deutlich nach oben.

 

--> Bedeutet der Weg von @metalposaunist 

Anlage mandantengenutzte Beraternummer, darunter den Bestand für Belege online anlegen ist in meinen Augen der Königsweg.

 

Wenn man dem Mandanten unter der mandantengenutzten Beraternummer die selbe Mandantennummer gibt wie die in den zentralen Stammdaten (den in den Anwendungen dreistelligen Nummern falls vorhanden) sollte KaReWe, Lohn,.... doch auch aus dem Bestand heraus die Daten abrufen können? Damit könnte man Lohn und KaReWe auf der Hauptberaternummer laufen lassen. Die Belege lägen im Zuständigkeitsbereich des Mandanten. 🤔

 

@Dirk_Jendritzki --> Können Sie einen Kollegen der zuständigen Fachabteilung hierher einladen? Das Thema ist dann doch zu wichtig als, dass es ohne offizielle Stellungnahme bliebe.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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noescher
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@Nutzer_8888 schrieb: Die von Ihnen beschriebenen Sachverhalte, die wahrscheinlich alle so zutreffend sein könnten, würden letztlich bedeuten, dass der von Datev vorgesehene Standard zu Nutzung von Belege Online rechtswidriges und haftungsrelevantes Teufelszeug für den Berater ist?!


Bitte immer berücksichtigen:

Die DATEV ist "nur" Auftragsverarbeiter für den Steuerberater.

Rein rechtlich gesehen ist der Steuerberater dafür verantwortlich, wie er zu den Daten kommt, was er damit macht, usw.  Die Verträge mit der DATEV sind hier eindeutig.

Aus der Sicht eines Genossen wäre es aber unabhängig von der rechtlichen Sichtweise passend, wenn die DATEV Praxishinweise gibt, die nicht nur kryptisch und kurz im Kleingedruckten zu lesen sind.

 

Die Nutzung von Belege Online ist definitiv kein rechtswidriges und haftungsrelevantes Teufelszeug - wenn es denn in der Kanzlei und mit dem Mandanten korrekt umgesetzt wird. Diese Einschränkung gilt ja praktisch für alles, was wir so machen.

 


@jjunker schrieb: Wenn man dem Mandanten unter der mandantengenutzten Beraternummer die selbe Mandantennummer gibt wie die in den zentralen Stammdaten (den in den Anwendungen dreistelligen Nummern falls vorhanden) sollte KaReWe, Lohn,.... doch auch aus dem Bestand heraus die Daten abrufen können? Damit könnte man Lohn und KaReWe auf der Hauptberaternummer laufen lassen. Die Belege lägen im Zuständigkeitsbereich des Mandanten. 


Leider wird für eine Verbindung zwischen DUO und Rewe nicht nur die identische Mandantennummer, sondern auch die identische Beraternummer benötigt. Wir geben dem Mandanten in seiner Unterberaternummer auch immer die identische Mandantnummer wie in der Kanzlei - rein schon zur optischen Zuordnung. (Beraternummer 123456XX mit Mandantennummer 1 - wer war das noch gleich?)

 

Die Nutzung von Rewe, Bilanzbericht, Zahlungsverkehr und auch Lohn unter der mandantengenutzten Beraternummer ist aber kein Problem (außer es werden unter der Hauptberaternummer noch solche Sachen wie Kanzleikontenbeschriftungen, Kanzleilohnarten, etc. genutzt).

Es ist nur bei der Anlage von MigMag darauf zu achten, dass dieses nicht Lohn umfasst, wenn die Kanzlei den Lohn macht. (Begrenzung von MigMag geht aber nur nachträglich, nicht bei erstmaliger Anlage der Unterberaternummer)

Warum? Damit die DATEV-Gebühren für die Lohnabrechnung nicht dem Mandanten berechnet werden, sondern beim StB bleiben.

Die Übermittlungsgebühren für E-Bilanz, Offenlegung, etc. werden trotz MigMag für Rewe dem Berater berechnet, da es sich um Jahresabschlussleistungen handelt

Viele Grüße
Peter Nöscher
andreashofmeister
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Der heutige Morgen beleuchtet mal so richtig schon "das Dilemma" zwischen "Problemenlösungen" zu DATEV-Anwendungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Irgendwann muss man sich dann die Frage stellen, ob "Äußerungen",  "Tipps und Tricks" bzw.  "Lösungshinweise" hier nicht noch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen geahndet werden (könnten).

 

Oder man baut so viele Konjunktive in die Beiträge ein, dass es keinen Spaß mehr macht. Beim Lesen und vorher beim Schreiben.

 

 

Zum anderen finde ich, dass es auch kein gutes Licht auf DATEV und seine Anwender wirft, hier Beiträge zu veröffentlichen, die letztendlich mit einer Vorschrift (ob Gesetz, Berufsrecht, Richtlinie, Verordnung) nicht konform sind.

 

Zumindest ist ja DATEV "Betreiber" dieser Community.

 

Oder sollte man sich für "Lösungshinweise" einen Pseudoaccount erstellen?

 

 

 

 

 

 

 

 

jjunker
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Eine ARCHIV-DVD ist kein sicheres Archivmedium. Es ist nur ein Medium, mit dem die DATEV die Buchungen und Belege prüfergerecht speichert.

 

Sicher nicht die feine Art aber aus der Nummer käme man wahrscheinlich mit einer Schlussvereinbarung und dem Hinweis, dass eine DVD nicht als Speichermedium für die vorgesehene Archivierungsdauer von 10 Jahren geeignet ist raus, Der Mandant muss nur den Hinweis unterschreiben, dass er dies zur Kenntnis genommen hat und sich verpflichtet die auf der DVD gespeicherten Daten auf ein für die Archivierungsdauer geeignetes Mittel zu übertragen/ übertragen zu lassen.

 

Die Mandate für die man die Belege in der DocOrg liegen hat weißt man auf die Aufbewahrungspflicht hin. Und das die Speicherung in der Kanzlei lediglich der vereinfachten Erstellung der beauftragten Dienstleistung dient und sich für die Kanzlei daraus keine Pflicht zur Archivierung ergibt. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
jjunker
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b) bei Personengesellschaften kann diese gewerbsmäßige Tätigkeit zu einer Abfärbung gemäß § 15 III Nr. 1 EStG führen

 

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften | Bundesfinanzhof

 

"Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen."

 

24.500 € / 3,5 / 12 --> 584 Mandate für die man die Belege speichern müsste. --> Betrifft also allenfalls wirklich große Kanzleien.

 

oder 3% vom Gesamtnettoumsatz / 3,5 / 12 --> xy Mandate.

 

Nicht das hier alle mit zwei Händen voll Mandaten auf Basis der Diskussion in "Panik" verfallen.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Nutzer_8888
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@jjunker schrieb: Wenn Sie einen DATEV Standard finden so schicken Sie mir das offizielle Dokument bitte mal zu. 

Nutzer_8888_0-1650615680460.png

 Ich sage mal Einrichtungsassistent: kein MigMag, DUO auf mandantengenutzter Beraternummer und Belege-Online Bestand auf Kanzlei-Beraternummer.

 

Das wäre m.E. der Datev-Standard?! Die anderen Optionen erfordern schon einiges "Insiderwissen", was Sie und andere hier natürlich haben.

 

Viele Grüße

jjunker
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Den Assistenten benutzt man ja auch nicht. Der ist echtes *Teufelszeug".😅

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metalposaunist
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@Nutzer_8888 schrieb:

Das wäre m.E. der Datev-Standard?!


Genau das ist das große Problem. Überall in der DATEV gibt es nicht den 1 Standard. Überall gibt es 10 mögliche Umsetzungswege, alle haben Vor- und Nachteile und dann möchte DATEV nur 1 Ding ändern aber muss jedes Mal ein Fass aufmachen, und alles mögliche bedenken. Das wird in Zukunft so nicht klappen. 

 

DATEV selbst gibt nur eine Empfehlung ab, wann man welche Beraternummer nutz aber sagt nicht: so wird's gemacht und nicht anders. 

 

DATEV Unternehmen online - Notwendigkeit eines Übertrags des Datenbestands auf die mandantengenutzte Beraternummer prüfen  

 


Zu dieser Vorgehensweise gibt es Ausnahmen:


Genau deshalb braucht die DATEV uns "Freaks", die wissen, wie man was macht, weil der normale Anwender weder heute noch in Zukunft alles überblicken wird. 

 

Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem DATEV Mitarbeiter und auch da lief es am Ende hinaus: Wir aka DATEV können nicht 1 Lösung anbieten, weil in dem Fall jeder DATEV anders nutzt: mit KOMMSRV, ohne - Einzelplatz, RZ über SmartLogin und dann will man da 1 Lösung bauen, die lokalen Daten mit dem RZ zu synchronisieren: Wie? 🤔 Wenn sich DATEV mit einem KOMMSRV anders als mit SmartLogin verhält? KOMMSRV allen als Lösung vorschreiben? Der kostet Geld und wie soll DATEV das verargumentieren, dass man den jetzt braucht? Ein Jeder. Damit DATEV hinterher 1 Lösung bauen kann, die deshalb für alle passt. 

 

Es wird sich auf lange Sicht nichts wirklich ändern. DATEV muss aber was ändern, Standards schaffen, um in die public Cloud zu kommen. Das werden interessante Jahre 🤓.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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andreashofmeister
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@Nutzer_8888  schrieb:

Ich sage mal Einrichtungsassistent: kein MigMag, DUO auf mandantengenutzter Beraternummer und Belege-Online Bestand auf Kanzlei-Beraternummer.

 

Fiktion eines Szenarios ab 1.1.2023: DUO-Mandate darf man nur mit Berufsträger-SC anlegen. Schöne neue Welt...

 

Das wäre dann die einzige Konsequenz, um alle Vorschriften zu beachten, oder?

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OliverFrank
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@andreashofmeister : Ist das Fakt, dass es nur noch mit Berufsträgersmartcard geht?

MfG
Oliver Frank
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Nutzer_8888
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@noescher schrieb: 

Die Nutzung von Belege Online ist definitiv kein rechtswidriges und haftungsrelevantes Teufelszeug - wenn es denn in der Kanzlei und mit dem Mandanten korrekt umgesetzt wird. Diese Einschränkung gilt ja praktisch für alles, was wir so machen.


 Natürlich, dennoch stellt der kritiklose Schlängellauf mit protektiven Vereinbarungen, zwar vielleicht eine für den Berater fast 100%ige Lösung dar (das mit dem gewerbsmäßig ist hier vielleicht etwas komplexer, so man da an Grenzen stößt), aber es wäre m.E. zielführend auch die Gesetze der aktuellen Zeit anzupassen - warum sollte das Thema Archivierung von Belegen bei Durchführung der FiBu nicht einfach zugelassen werden?!

Auch die Datev-Programme könnten der Situation Rechnung tragen, in dem es möglich ist, dem Mananten das Archiv der Belege elektronisch allgemein zu übergeben (Archiv CD - hier bleibt die Frage, wie ein Archiv zu führen ist, muss der Mandant das nicht selbst wissen, darf die CD überhaupt Archiv... im Namen tragen, fehlen hier Vorgaben zu Format und Handling von Kopien....) oder ihm und potenziellen Prüfern online Zugang für 10 Jahr zu gewähren.

 

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, Ihre Einwendungen sind sicher aller richtig und wertvoll, aber hier muss m.E. versucht werden den Weg auch rechtlich zu ebenen, damit jeder klar seine Verantwortungen kennt auch ohne 100 seitige AGB Vereinbarungen Berufsrecht und DSGVO und .....

 

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andreashofmeister
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@OliverFrank  schrieb:

@andreashofmeister : Ist das Fakt, dass es nur noch mit Berufsträgersmartcard geht?


Beitrag geändert, @OliverFrank 

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OliverFrank
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Sorry wenn man über die Wortwahl länger nachdenkt kommt zu "falschen" Ergebnissen... Scenario, danke für Klarstellung und puh, aber nicht unwahrscheinlich

MfG
Oliver Frank
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letzte Antwort am 22.04.2022 13:30:19 von Nutzer_8888
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