Hallo,
ich habe gerade eine E-Rechnung in meinem Muster-Mdt. erstellt über Auftragswesen next. Das hat auch alles super funktioniert.
Bei der Darstellung der E-Rechnung im PDF-Format erscheint ein Feld am oberen Rand mit dem Hinweis
"Hierbei handelt es sich um eine visuelle Darstellung der Rechnungsinhalte.
Die fertiggestellte Rechnung weicht von dieser Darstellung ab, wenn es sich um eine
X-Rechnung handelt. Die Rechnungsinhalte bleiben davon unberührt."
(bitte siehe anbei)
Das kann nicht ausgeblendet werden, oder? Sonst müsste man das ja mit in das RG-Layout mit einkalkulieren, dass es keinen Text / Logo / etc. verdeckt?
So eine ähnliche Frage hatte ich hier auch.
Meines Wissens kann man den Text nicht ausblenden. Ich behelfe mich zur Zeit damit, und drucke einen Entwurf aus. Dort kann ich, bis auf die Rechnungsnummer, alles lesen.
Auch nicht gut, aber was soll man machen....🙄
@-Kila- schrieb:
Auch nicht gut, aber was soll man machen....🙄
Möchtest Du @-Kila- auch ein T-Shirt mit dem Wizzards Of Workarounds? Was ist denn bloß los heute 😂.
Hauptsache erstmal E-Rechnung durchs Dorf treiben ...
Hauptsache erstmal E-Rechnung durchs Dorf treiben ...
Naja, aber das Thema wird ja kommen und ich denke, es ist gut sich frühzeitig damit zu beschäftigen, vorallem wenn man nicht so technisch begabt ist. Müssen ja alle mitgezogen werden (Mandanten und Mitarbeiter).
Und gut, dass es von DATEV dann Lösungen gibt, auch wenn diese nicht komfortabel sind. Dann kann man sich zumindest darauf einstellen 😄
Für die Kanzlei ist das auch für mich bereits ein Thema und meine Mandanten wurden diesbezüglich schon zweimal informiert.
Natürlich kamen da auch z.T. abstruse Fragen . . . ob wir dies dann alles erledigen. Ein schmaler Fuß schadet grundsätzlich zwar nicht, weshalb man natürlich gerne alles in der Kanzlei abladen würde. So läuft das allerdings nicht und ich rate jedem Kollegen, sich da nicht vor den Wagen spannen zu lassen.
In meinen Infos war indes glasklar ausgeführt, dass dies die Baustelle des Unternehmens ist und wir hier nichts, aber auch gar nichts unternehmen können, sondern dass dies Aufgabe der EDV/Rechnung/Faktura des Unternehmens ist.
Es ist wichtig, dass dies "gebetsmühlenartig" wiederholt wird, sonst steht man bei Ihnen auf der Matte und nörgelt, "man hätte mir das sagen müssen".
Nein, hätten wir nicht !
Machen wir aber trotzdem gerne, weil wir serviceorientiert arbeiten.
Es wird hier indes auch immer gefordert, dass man schöne Layouts und Briefköpfe in der E-Rechnung verwenden können muss.
Dem ist nicht so, denn die elektronische Rechnung ist "elektronisch" und soll künftig an sich komplett ohne "Bild" auskommen, sondern nur ein Datensatz der von Absender zu Empfänger in die Buchführung gesendet wird.
Da jedoch kaum jemand über die technischen Möglichkeiten des elektronischen Empfanges verfügt, wird für die Übergangsphase das "Protokoll" als Rechnungsbild via E-Mail übermittelt.
Ich hätte hier gerne bereits umgestellt, aber ich möchte zumindest Einfluss darauf nehmen können, welchen Inhalt die Hinweis-Mail hat, die mit Rechnungszustellung generiert wird.
Diesbezüglich habe ich nicht erst einmal in Beiträgen die DATEV angesprochen, aber keine Antwort erhalten.
Grundsätzlich begrüße ich die E-Rechnung.
So etwas kommentiere ich dann lieber nicht.
Es wird hier indes auch immer gefordert, dass man schöne Layouts und Briefköpfe in der E-Rechnung verwenden können muss.
Dem ist nicht so, denn die elektronische Rechnung ist "elektronisch" und soll künftig an sich komplett ohne "Bild" auskommen, sondern nur ein Datensatz der von Absender zu Empfänger in die Buchführung gesendet wird.
Die XML und die sichtbare PDF müssen inhaltsgleich sein, daher keine "Bilder, Logos etc."
Könnte man auch noch als "Argument" bringen
PS: Mal schauen was heute mit dem "WC-Gesetz" wird
@deusex schrieb:
Dem ist nicht so, denn die elektronische Rechnung ist "elektronisch" und soll künftig an sich komplett ohne "Bild" auskommen, sondern nur ein Datensatz der von Absender zu Empfänger in die Buchführung gesendet wird.
Jap aber das bedeutet: Veränderung und Technikverständnis. In letzter Zeit habe ich allerdings vermehrt Personen getroffen, die ihr Smartphone wegschmeißen wollten, weil es nicht das machte, was sie wollten. Leider ist oftmals die Technik dann "Schuld" 🙁. Schwierig. Wenn sich Technik nicht so wie erwartet verhält, gehe ich immer davon aus, dass mir das richtige Wissen und KnowHow fehlt, damit alles passt. Das kann man sich selbst beibringen oder einkaufen aber Technik hilft an vielen Stellen.
Gut, ob die E-Rechnung wirklich der Burner 🔥 wird - aber das schauen wir dann und warten ab. Ich schätze, das wird 1:1 wie mit der eAU werden.
2025 ist erst mal ein sportlicher Termin zu dem erstmal überhaupt nichts zwangsweise umgestellt wird und dann haben wir auch Handwerker, die furios in ihrem Handwerk sind, aber Ihre Rechnung noch in Word reinhämmern...
Vor 2030 wird da nichts passieren und selbst dann, wird es Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer geben müssen.
Insofern sehe ich das ziemlich entspannt. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, die Mandanten rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen.
Die E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen (in xml maschinlesbar) ist bereits Pflicht; ein guter Freund von mir ist Inhaber einer Firma für Klimetechnik & Gedöns und muss hier regelmäßig ran, sagte mir allerdings auch, dass die ganzen E-Rechnungen, die auf den Stellen eingehen, ausgedruckt und in Ordner abgelegt werden, weil an sich noch keine Behörde (mit der er zu tun hatte) in der Lage ist eine elektronische Folgebearbeitung durchzuführen.
Auf die Frage, warum man diesen Blödsinn dann betreiben müsse . . . weil es Pflicht sei und selbst die Verantwortlichen vor Ort rollen mit den Augen.
Im Übrigen sind, wie sollte es auch anders sein, unsere europäischen Nachbarn schon etwas weiter.
Nicht zu vergessen, dass die E-Rechnung keine deutsche Erfindung ist, sondern Deutschland von der EU getrieben wird... aber so mit "Hinterherhinken" kennen wir uns in D ja langsam gut aus.
@deusex schrieb:
und selbst dann, wird es Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer geben müssen.
Eigentlich nicht. Wenn Technik skalierbar ist, ist das eine Lösung für groß und klein. Aber wenn bis heute Rechnungen per Word und Excel geschrieben werden, was laut §§§ auch schon nicht erlaubt ist, wird das Chaos noch viel größer. Ich bin super gespannt. Weil eine digitale Rechnung (PDF) ist keine E-Rechnung laut §§§. Das Wording bzw. den Unterschied müssten alle kennen. Bis das Wissen bei allen Bürger so angekommen ist, das dauert. Und weil die E-Rechnung doch auf PDF inkl. XML fußt, wird man den XML Teil gern vergessen und ...
Naja. Einfach abwarten.
@deusex schrieb:
Insofern sehe ich das ziemlich entspannt.
Right 👍 !
Aber wenn bis heute Rechnungen per Word und Excel geschrieben werden, was laut §§§ auch schon nicht erlaubt ist,
Du wirst es nicht glauben, aber ich betreue einen Metzger der auch Waren auf Rechnung liefert. Die Rechnung schreibt er, inklusive aller notwendingen fiskalischen Angaben, handschriftlich auf so was:
Es gibt keine §§§, die vorschreiben, dass eine Rechnung "maschinell" oder gar mit einem Rechnungsprogramm geschrieben sein muss.
Die elektronische Rechnung der DATEV für die von Ihr erbrachten Leistungen (neues Design) ist auch Zugferd konform und hat dennoch jede Menge Logos und Farben im PDF-Teil drin.
Die Datev widerspricht hier mit Ihrer eigenen Rechnung der Argumentation
Jetzt hat DATEV angekündigt Logos einbinden zu können
https://apps.datev.de/help-center/documents/1008178
Hoffentlich ist das Eu Norm konform.
Nicht dass das Logo in nem 3/4 Jahr wieder runterfliegt
@NinaJ schrieb:Hallo,
ich habe gerade eine E-Rechnung in meinem Muster-Mdt. erstellt über Auftragswesen next. Das hat auch alles super funktioniert.
Bei der Darstellung der E-Rechnung im PDF-Format erscheint ein Feld am oberen Rand mit dem Hinweis
"Hierbei handelt es sich um eine visuelle Darstellung der Rechnungsinhalte.
Die fertiggestellte Rechnung weicht von dieser Darstellung ab, wenn es sich um eine
X-Rechnung handelt. Die Rechnungsinhalte bleiben davon unberührt."
Es gibt derzeit zwei Arten der E-Rechnung:
- Die X-Rechnung: Ein reines XML-Datenformat. Das sieht in etwa wie der Quellcode einer Website aus.
- ZUGFeRD 2.x: Eine menschenlesbare PDF, die den XML-Datensatz integriert hat.
Nun hast du in Auftragswesen next ein Rechnungslayout hinterlegt. Und das Programm weist dich nur darauf hin, dass dieses Layout für die Tonne ist, wenn du X-Rechnung wählst. Denn hier werden nur die Rechnungsdaten als XML übergeben. Wenn du deine Rechnung als ZUGFeRD 2.x ausgibst, sollte das kein Problem sein. ich denke nicht, dass der Hinweis mit gedruckt wird.
👋
Und hat der Metzger noch Lohntüten. Lang Lang ist's her aber ich kann mich noch an einen Mandanten erinnern Baulohn da lagen diese Lohntüten meist mit noch etwas Kleingeld in der Jahresfibu.
Wenn du deine Rechnung als ZUGFeRD 2.x ausgibst, sollte das kein Problem sein. ich denke nicht, dass der Hinweis mit gedruckt wird.👋
Danke für Deine Antwort. Das habe ich schon soweit verstanden.
Aber bei ZUGFeRD wird in der Darstellung als PDF der Hinweis mit "angedruckt", bitte siehe Anhang in dem ersten Post.
Das war ja die eigentliche Intention. Dann muss man das Layout entsprechend anpassen, dass sich niemand daran "stößt".
Nein,
Lohntüten hat er in der Tat nicht mehr, aber ich kann mich noch gut an meine Schulzeit erinnern, als ich bei der Spedition auf der "I_diotenrennbahn" (Umladen mit Sackkarren) gearbeitet habe, um mein Taschengeld aufzubessern; da gab es solche Abrechnungen samt dem Geld auf den Pfennig genau in der "Lohntüte".
Nun, des Metzgers Arbeitnehnmer haben alle Arbeitnehmer online, aber davon weiß er glaube ich gar nichts 😉
@deusex schrieb:
des Metzgers Arbeitnehnmer haben alle Arbeitnehmer online
awww 😍 I like - mega 💪!