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EÜR DUO Vorsteuer Zeitpunkt - Best Practice?

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letzte Antwort am 31.05.2023 09:49:28 von Katharina_Schoenweiss
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Steuerzeug
Beginner
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Liebe Community,

 

Ich bin derzeit noch etwas unschlüssig, wie der wohl ideale Prozess für nicht buchführungspflichtige Mandate aussieht, welche DATEV Unternehmen Online benutzen. Mein Mandant nutzt in DUO sowohl Belege online als auch Bank online. Die Belege werden folglich den jeweiligen Bankumsätzen bei Zahlung zugeordnet. Im Programm ReWe rufe ich die so zugeordneten Bankumsätze über „Buchungsvorschläge ergänzen“ ab. Etwaige noch nicht bezahlte Belege, könnte ich über „Digitale Belege buchen“ abrufen. Jetzt stolpere ich allerdings beim Buchen anhand der Bank auf das Problem des Vorsteuerabzugs, welcher dann auch erst bei Zahlung erfolgt. Technisch müsste der Vorsteuerabzug jedoch schon zB im vorherigen VAZ erfolgen, weil Beleg und Leistung schon damals Vorlagen.

 

Ausgangslage:

  • EÜR Mandat
  • Kein OPOS bzw. Debitor / Kreditor
  • Volldigital via DUO und Bank online
  • DUO Standarderfassung
  • Istversteuerung

 

Problem:

  • Beispielsweise Eingangsrechnung vom 30.3. mit Leistungszeitpunkt 15.03. und Zahlung am 15.04.
    • Vorsteuer ist rechtlich im VAZ März abzugsfähig, da Leistung und Rechnung vorliegen
    • Bei der Buchung in ReWe rufe ich diesen Beleg in meinem Workflow jedoch erst mit Bankverknüpfung im April ab. Der Vorsteuerabzug wäre dementsprechend im falschen VAZ.

 

Die Funktion „Leistungsdatum“ in ReWe hilft mir leider hierbei nicht.

 

Ich habe hier bisher keine zufriedenstellend Lösung gefunden, wie ein vernünftiger Workflow in diesem Setup aussehen könnte. Mein Ansatz:

  • Mandant hat für VAZ März alle Rechnungen bis Rechnungsdatum 31.3 in DUO hochzuladen
  • Die schon bezahlten Rechnungen werden automatisch mit der Bank verknüpft
  • Die noch unbezahlten Rechnungen (vgl. obiges Beispiel) sind als solche markiert und noch nicht mit der Bank verknüpft
  • In ReWe buche ich zuerst die Bank über „Buchungsvorschläge ergänzen“.
  • Anschließend buche ich in DUO die unbezahlten Belege über „Digitale Belege buchen“ mit Vorsteuerschlüssel und Aufwandskonto an ein nicht ergebniswirksames Verrechnungskonto
  • Im Folgemonat wiederhole ich das Prozedere, wobei ich beim Abruf der Bank in ReWe dann hoffentlich sehen kann, dass einige der dann in DUO zugeordneten Belege bereits im Vormonat verbucht wurden. Diese Zahlungen buche ich dann gegen das vorgenannte Verrechnungskonto.

 

 —> Ist das tatsächlich die „Best Practice“ für EÜR und DUO oder übersehe ich etwas?

 

Für Eure Ratschläge und Erfahrungen bin ich dankbar!

seprof
Fachmann
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Hallo @Steuerzeug ,

 

Wir buchen nach Möglichkeit alle Mandanten debitorisch/kreditorisch und LuG in Bruttoverbuchung.

 

Vorteile:

Dadurch ist der Prozess in der laufenden Buchhaltung unabhängig von der Gewinnermittlungsart fast identisch.

Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart muss der Prozess in der Buchhaltung nicht angepasst werden.

Bessere Verprobungsmöglichkeiten im Bereich LuG.

 

Bei richtiger Hinterlegung der Bankeinstellungen in der Lerndatei werden die meisten Zahlungen den Debitoren und Kreditoren richtig zugeordnet.

 

VG Sven Ehlers

 

guenther
Erfahrener
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einfach OPOS buchen. 

 

Wenn die Bank abgerufen wird, werden die Zahlungen eigentlich automatisch zugeordnet. 

mfg Thomas Günther
Steuerzeug
Beginner
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Hallo @seprof ,

 

durch die debitorisch/kreditorische Buchung erhöht sich der Buchungsaufwand (quasi doppelt so viele Buchungen). Das wollte ich bisher vermeiden.

 

Wie sieht der Workflow hinsichtlich DUO und Belegupload / Bankverknüpfung in DUO bei Ihnen dann konkret aus? In diesem Fall müsste der Mandant auch sicherstellen, dass zB für den VAZ März alle Belege bis einschließlich Belegdatum 31.3. in DUO hochgeladen sind. Diese würde ich dann via "Digitale Belege buchen" in ReWe abrufen und debitorisch/kreditorisch verbuchen.

 

Hat die Verknüpfung der Belege in DUO mit der Bank dann noch Auswirkungen überhaupt? 

VG und danke

Steuerzeug

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guenther
Erfahrener
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Bei OPOS-Buchung ist der Beleg trotzdem bei Bezahlung mit der Bank in ReWe verknüpft. Das kann man beim Buchen in den kontextbezogenen Links einstellen.

 

Durch den automatischen OPOS-Ausgleich und Lerndateien entstehen zwar mehr Buchungen, aber nur unwesentlich mehr Zeitaufwand.

 

Beim Buchen der Bank besteht die Aufgabe eigentlich nur noch, die OPOS zu suchen.

 

Einige Mandanten erfassen auch z.B. die Kontoführungsgebühren als Rechnung (bei den Sparkassen ist auch eine RG-Nr. auf der Buchung).

 

Dauerverträge können auch per wiederkehrende Buchungen als OPOS verbucht werden.

 

Ein Muss bei uns ist zumindest die OPOS-Verbuchung von Ausgangsrechnungen, da fast bei jeder Prüfung bei uns vom FA geprüft wird, was mit fehlenden RG-Nummern ist (auch wenn das UStG das nicht verlangt). Ansonsten sucht man dann ewig.

 

Sollte der Mandant einen Beleg erst im Folgemonat für den Vormonat bereitstellen, kann man immer noch unterjährig überlegen, ob man den Vormonat korrigiert oder einfach im Folgemonat bucht. Sofern es hier nicht wesentlich ist, kann das Finanzamt bei einer Prüfung höchstens den Vorsteuerabzug verschieben. Das habe ich unterjährig aber erst ein mal überhaupt erlebt. Bei größeren Beträgen und jahresübergreifend sollte aber alles passen.

mfg Thomas Günther
deusex
Allwissender
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Wir haben UO seit 12 Jahren im Einsatz und bis auf eine Handvoll Mandate, bei denen es schlichtweg nicht möglich ist, alle als UO-Buchführung.

 

Neumandate mit laufender Buchführung müssen die Arbeitsweise wie vorgegeben akzeptieren, da sonst keine Geschäftsverbindung entstehen kann.

 

Ziel des Einsatz war schon seit jeher, Mandant und Kanzlei maximal zu entlasten.

 

Die Belege in UO mit den Umsätzen durch den Mandanten verknüpfen lassen oder gar durch die Kanzlei empfanden wir schon früher, als eher hinderlich für die Prozessoptimierung und wurde nach einer kurzen Testphase anfangs sofort wieder verworfen.

 

Grundsätzlich werden alle Mandate nach dem exakt gleichen Prinzip bearbeitet und selbstverständlich alle per OPOS-Buchführung, was den gewünschten Effekt zum Vorsteuerabzug mit Rechnungsdatum sowie einer offenen Posten Liste für den Mandanten mitbringt, welche für einige Mandanten schon recht wertvoll ist.

 

Die Anzahl der Buchungssätze mag sich verdoppeln, aber die OPOS-Buchungen werden mit 99% vollautomatisch (sichere Vorschläge ohne Bestätigung buchen) verbucht. Insofern ergibt sich faktisch kein zeitlicher Mehraufwand und ist insofern argumentativ nicht relevant.

 

Bis letztes Jahr hatten wir noch den "erweiterten Modus" in Beleg online und kontierten sozusagen in UO bzw. der Mandant kontierte hier schon vor. Letzteres war jedoch oftmals auch fehlerbehaftet und wir wiesen ausdrücklich an, dass keine "Kontierung" durch den Mandanten mehr erfolgen darf.

 

Mit dem Jahreswechsel richteten wir bei Allen den "Automatisierungsservice" ein, änderten in UO zwangsweise den Bearbeitungsmodus auf "Standard", womit wir nun sicher sein können, dass keine verunglückten Vorkontierungen erfolgen.

 

Die Mandanten quittierten die Umstellung durchweg positiv, da sie nun noch eine einfachere Arbeitsweise vorfanden.

 

Die komplette (zunehmend automatisierte) Belegvor- und nachbearbeitung sowie deren Verbuchung erfolgt vollständig in Rewe mit anschließender Übergabe der Buchungsinformationen nach UO und somit auch der Belegverknüpfung mit den Kontoumsätzen.

 

Wir indes in der Kanzlei profitieren enorm vom "Auto-Service", da die Bearbeitung nun nochmals deutlich schneller und präziser erfolgt und die Vorbelegung der Kontierung durch das mitlernende Programm schon fast beängstigend exakt und sehr erfreulich ist.

 

Ergänzt wird dies durch eine kontinuierliche Pflege der Lerndatei für sich wiederholende Buchungen in den Finanzkonten (Mieten, Versicherungen . . .) sowie der Anlage von wiederkehrenden Buchungen, die außerhalb der Finanzkonten erfolgen (Auflösung ARAP, private Nutzungsentnahmen . . .).

 

Das Arbeitsprinzip wird bei allen unseren Buchführungsmandanten identisch angewandt, ob nun kleiner EÜR-Rechner oder größere Buchführungspflichtige.

 

Die durchgängige Vereinheitlichung der Arbeitsprozesse in der Kanzlei schafft Effizienz und Flexibilität.

 

Die "externe" und manuelle Verknüpfung von Belegen mit den Umsätzen ist nicht mehr zeitgemäß . . . und war es im Prinzip auch noch nie. *imho*

 

"Best practice ?!" - Voilá !

 

 

 

 

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olafbietz
Meister
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@deusex 

 

bei uns sehr ähnliche Vorgehensweise. Aber kein Auto-Service. EÜR fast alle mit OPOS. Was mich in diesem Zusammenhang aber stark nervt, sind die nötigen Abschlussbuchungen gem. https://apps.datev.de/help-center/documents/0906049. Das sollte DATEV dringend soweit wie möglich automatisieren und vereinfachen.

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
deusex
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Wir müssen immer vor Augen halten, dass wir eine Überschuss-Rechnung nach Buchführungsgrundsätzen erstellen und man hier oder da bei Bedarf über den Jahreswechsel schon mal kleine Klimmzüge machen muss.

Selbstredend wäre hier eine programmseitige, automatische Lösung der Königsweg.

 

Einzig das Thema im Dokument zum Kreditorenausweis stört mich ein wenig, denn ob nun Wareneinkauf oder andere Kosten kreditorisch erfasst werden und zum Stichtag noch offen stehen, erfolgt die Neutralisierung stets auf Sammelkonto 1600/3300 kumuliert und damit steht der gesamte Kontrollposten innerhalb der Handelsspanne, obgleich dort eben auch die übrige Kostenklasse einbezogen wird.

 

Ob nun die Kreditorenposten brutto korrigiert werden oder nicht, sehe ich bei der EÜR auch nicht als sehr relevant.

 

Insofern ist u.U. der Vorjahresvergleich oder auch die bw-Beurteilung zur Handelsspanne nicht mehr aussagekräftig. Da jedoch Bestandsveränderungen bei der Überschuss-Rechnung keine Relevanz besitzen, ist das Problem nicht ganz so schwerwiegend.

 

Insofern verzichten wir zumeist auf diese "Abschlussbuchungstatbestände", sofern die Relevanz es zulässt.

 

Wichtig i.d.Z. ist natürlich, dass die Vortragswerte stets akribisch korrekt erfolgen, damit diese Posten und/oder mögliche Fehler im Folgejahr in exakter Höhe der Neutralisierung ertragswirksam werden. Umso mehr dann, wenn die diese statistischen Ausgleichsbuchungen vorgenommen werden.

 

p.s.: Der Automatisierungsservice bietet in der Tat einen echten Mehrwert und kann ich empfehlen. Wie bei Allem was sich ändert, waren natürlich anfangs "meine Damen" sehr skeptisch.

Nach einer gewissen "Lernphase" stellen sich hier in der laufenden Bearbeitung richtige "Wow-Effekte" ein; je umfangreicher die Buchführung, desto höher der Effekt.

 

 

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olafbietz
Meister
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@deusex  schrieb:

..

Einzig das Thema im Dokument zum Kreditorenausweis stört mich ein wenig, denn ob nun Wareneinkauf oder auch gebuchte Kosten, werden auf dem Sammelkonto 1600/3300 kumuliert ausgewiesen und damit steht der Kontrollposten innerhalb der Handelsspanne obgleich dort auch Kreditoren der Kostenklasse einbezogen werden.

 

Ob nun die Kreditorenposten brutto korrigiert werden oder nicht, sehe ich bei der EÜR auch nicht als sehr relevant.

 

Insofern ist u.U. der Vorjahresvergleich oder auch die bw-Beurteilung zur Handelsspanne nicht mehr aussagekräftig. Da jedoch Bestandsveränderungen bei der Überschuss-Rechnung keine Relevanz besitzen, ist das Problem nicht ganz so schwerwiegend.

 

Insofern verzichten wir zumeist auf diese "Abschlussbuchungstatbestände", sofern die Relevanz es zulässt.

..


Wir betreuen fast ausschließlich Dienstleister. Kaum Wareneinkauf. Wenn wir das o. g. Dokument nicht akribisch abarbeiten, werden von REWE negative Werte nach EÜR übermittelt. Und wenn man das so an das Finanzamt schickt, kommen gleich die (berechtigten) Rückfragen. Negativer Wareneinkauf??

Und das ist ist das, was mich ärgert: 
Wir buchen unterjährig (SKR03) bspw. 4er Klasse an Kreditor. Und DATEV korrigiert das in der 3er Klasse. Manuelle Umbuchung nötig. Das ist nicht unglücklich. Das ist einfach sachlich falsch. Das kann und muss das System doch erkennen. Und im Folgejahr muss man sich die Sachen noch mal anschauen und buchen. Genau hier bräuchte ich die Automatisierung, nicht im derzeitigen Automatisierungs-Service. Der hat mich für unsere Buchhaltungen nicht überzeugt. 

 

Das ist bei einer (großen) Bilanz einfacher, als bei einer (kleinen) EÜR. Das kann doch nicht sein.

 

Beide Themen sind aber offtopic. Sorry.

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
deusex
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@olafbietz  schrieb:


@deusex  schrieb:

Und das ist ist das, was mich ärgert: 
Wir buchen unterjährig (SKR03) bspw. 4er Klasse an Kreditor. Und DATEV korrigiert das in der 3er Klasse. Manuelle Umbuchung nötig. 

 

Das ist bei einer (großen) Bilanz einfacher, als bei einer (kleinen) EÜR. Das kann doch nicht sein.

 


Nicht zu unrecht und das was ich auch beschrieben hatte. Alleine die Skonti auf Kosten, die im Wareneinkauf korrigiert werden müssen... Ein "Ursprungskontenbezug" muss hier her !

 

Ich denke, das liegt ein wenig in der Natur der Sache, da die Überschussrechner weder Forderungen/Debitoren noch Verbindlichkeiten/Kreditoren kennt und man hier eben eine Workaround bieten muss.

Ob und wie das technisch anders lösbar ist, weiß ich allerdings nicht, sind aber einig, dass die bestehende Lösung nur eine anfällige Notlösung ist.

Vom Automatisierungsservice hatte ich andere Erwartungen und diese werden auch erfüllt.

 

Ich denke nicht, dass die Beiträge "off topic" sind, da sie dem Beitragsersteller durchaus hilfreiche Informationen liefern.

 

 

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Katharina_Schoenweiss
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@deusex  schrieb:

 

Nicht zu unrecht und das was ich auch beschrieben hatte. Alleine die Skonti auf Kosten, die im Wareneinkauf korrigiert werden müssen... Ein "Ursprungskontenbezug" muss hier her !

 

Wir planen an dieser Stelle Verbesserungen in der nächsten Programmversion 12.0, Auslieferung voraussichtlich August 2023. Derzeit befindet sich die Version in der Pilotphase.


Dann können Skontobeträge für sonstige betriebliche Aufwendungen optional auf das ursprüngliche Aufwandskonto gebucht werden, auch bei aufgeteilten Rechnungen. Die manuelle Umbuchung dieser Skontobeträge ist damit nicht mehr erforderlich. Somit ist der gewünschte „Ursprungskontenbezug“ enthalten.
Sie aktivieren diese Funktion in den Eigenschaften des Belege buchen.
Skontobeträge für Waren bzw. Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe werden weiterhin auf den entsprechenden Skontosammelkonten ausgewiesen.

 

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Weitere Detailinformationen finden Sie rechtzeitig vor Auslieferung der Version in der DATEV-Hilfe  Dok.-Nr.: 1021842.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
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olafbietz
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Schön, dass Sie das Skonto-Problem lösen. 

 

Wann kann ich damit rechnen, dass die OPOS-Bestände, die auf sonstige Betriebsausgaben beruhen, ebenfalls auf die Ursprungskonten korrigiert werden? 

 

Wie lange werden diese noch falsch im Warenbereich korrigiert?

 

 

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @olafbietz,

 

in der oben genannten Version erfolgt die automatische Buchung des Skontos auf das ursprüngliche Aufwandskonto für alle Konten mit der HGB-Posten-Gliederung "Sonstige betriebliche Aufwendungen".


Unter Stammdaten | Informationen zum Konto können Sie sich die entsprechenden Konten anzeigen lassen. Geben Sie hierzu in der Erweiterten Suche der Spalte HGB-Gliederung - Unterspalte Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
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wwinkelhausen
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@Katharina_Schoenweiss Die Antwort hat leider nichts mit der Frage zu tun. Der Kollege fragt nach dem Ausweis der Verbindlichkeiten aus L+L, die nicht den Wareneinkauf betreffen.

Dinosaurier
eliansawatzki
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Wann kann ich damit rechnen, dass die OPOS-Bestände, die auf sonstige Betriebsausgaben beruhen, ebenfalls auf die Ursprungskonten korrigiert werden? 

 

Wie lange werden diese noch falsch im Warenbereich korrigiert?

@Katharina_Schoenweiss 


Gemeint ist wohl der Ausweis in der Einnahmen-Ausgaben-BWA, wenn mit offenen Posten gebucht wird…

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
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Wir sind uns der hier angesprochenen Thematik / Problematik beim Buchen von Verbindlichkeiten bei Einnahme- / Überschussrechnern bewusst. Allerdings würden eine annähernd „komfortable Sorglos-Lösung“ bei diesem vielschichtigen Thema einige Programmbereiche betreffen und demzufolge einen entsprechenden Aufwand nach sich ziehen. Wir behalten das Thema weiter im Auge und prüfen, ob hier perspektivisch zumindest Teilverbesserungen möglich sind.


Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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letzte Antwort am 31.05.2023 09:49:28 von Katharina_Schoenweiss
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