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Alternative zu DUO bei wenigen Belegen

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letzte Antwort am 30.06.2020 13:50:46 von chrisocki
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Kathrin_S
Beginner
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Nachricht 1 von 48
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Hallo zusammen,

 

wir sind dabei unsere Mandanten zu digitalisieren und soweit läuft es auch, dass sich die Mandanten für die Nutzung von DUO entscheiden. Allerdings hatten wir jetzt ein paar Mal das Feedback von Mandanten, dass sich Unternehmen online für sie bei ihren paar Belegen nicht lohnen würde. Dennoch möchten sie gerne digitalisieren und vor allem GoBD konform ihre Buchführung gestalten. 

 

Jetzt wäre unsere Frage, ob ihr eine günstigere Alternative zu Unternehmen online kennt, wo die Mandanten ebenfalls ihre Belege hochladen und frei geben können, beispielsweise ähnlich dem ePendelordner. (Leider hat dieser viele Schwachstellen). Es muss nicht zwangsweise eine Bearbeitungsfunktion gegeben sein. Es würde reichen, wenn die digitalen Belege und auch die Papierbelege digital archiviert werden können. 

 

Wir würden uns freuen, wenn wir auch gute Alternativen für die Mandanten hätten, die gerne digitalisieren möchten, für welche sich Unternehmen online aber nicht rentiert. Für mache Mandanten sind die 14 Euro netto im Vergleich zum Belegvolumen zu teuer. 

 

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen. 

 

Vielen lieben Dank 


Kathrin

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 48
2441 Mal angesehen

Die Kosten werden sich ab 07/2020 auch ändern. Siehe dazu auch Für mehr Durchblick im Speicherdschungel: Ihr MyDATEV Dokumentenspeicher

 

Die 10,50€ bleiben aber die 3,50€ werden dann in einem Poolvolumen abgerechnet und kann man so eigentlich nicht mehr 1:1 an den Mandanten weiterberechnen, wenn es nicht eine Pauschale gibt.

 

Zum eigentlichen Problem: Wenn die Mandanten nur Belege hochladen wollen, gibt es andere, technische Lösungen, die aber eigentlich nicht so schick sind aber Sie könnten hier per OneDrive, DropBox oder Co. arbeiten, und die Belege werden dann durch die Kanzlei hochgeladen. 

 

Oder das Mandat scannt alles fertig und  schickt es Ihnen per Mail oder Datenaustausch oder ähnlich und Sie laden es hoch. 

 

Das Thema hatten wir aber hier schon des Öfteren, dass es solche Fälle gibt. Oder wenn es nicht viel ist, bieten Sie an, durch die Kanzlei zu scannen, somit die Vorteile von UO zu nutzen und das Mandat kann mit UO compact für die Hälfte des Geldes zumindest ins UO schauen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Kathrin_S
Beginner
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Nachricht 3 von 48
2388 Mal angesehen

Vielen dank für die schnelle Antwort. Dass sich die Kosten im Juli ändern werden ist ein guter Hinweis. Wir hatten bisher nur die Info, es sei für dieses Jahr geplant, aber nicht wann es umgesetzt wird.

 

Bezüglich des Vorschlages, dass die Kanzlei die Belege hoch lädt, würde es ja immer noch bedeuten, dass die Papierbelege zu uns gelangen müssen. Das ist ja eigentlich mit der große Vorteil an der Digitalisierung, dass solche Wege weg fallen. Ebenfalls würde das Scannen seitens der Kanzlei mehr Zeitaufwand bedeuten, was gegebenenfalls nicht abgedeckt werden kann.

 

Wir hätten gerne noch eine zusätzliche Variante, die wir den Mandanten anbieten können, wo sie aber die Kontrolle haben. Es soll ja auch ein Vorteil für die Mandanten sein.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 4 von 48
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Warum sollten den die Belege in Papierform kommen und der Mandant nicht scannen?

Zum einen kann der Mandant die Belege scannen und mailen. Sie speichern diese für das Programm Belegtransfer ab und laden diese hoch. Zum anderen gibt es für UO doch auch den direkten Belegzugang per Mail. 

MfG
T.Kahl
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 5 von 48
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@Kathrin_S  schrieb:

Wir hätten gerne noch eine zusätzliche Variante, die wir den Mandanten anbieten können, wo sie aber die Kontrolle haben.


Dann bleibt nur UO für 10,50€, wenn das Mandat selbst hochladen soll. Andere Ideen fallen mir dazu leider nicht ein. Das UO compact ist nur zum "sehen" aber nicht zum Hochladen digitaler Belege. 

 


@Kathrin_S  schrieb:

Es soll ja auch ein Vorteil für die Mandanten sein.


Ist es ja mit 10,50€ und sogar viel mehr als nur Belege hochladen und archivieren. Das sind ja nur 10% der Möglichkeiten, die man mit UO nutzen kann. Deshalb ist es ggf. auch so "teuer", weil auch das Kassenbuch und alle anderen Anwendungen und Auswertungen von DATEV gepflegt und stetig aktualisiert werden müssen. 

 

Wenn man UO "verkauft", dann gleich die ganze Palette an Möglichkeiten ausnutzen und die Vorteile darstellen. Wenn man nur eine mini-FiBu macht ist es aber in der Tat ggf. zu teuer und auch die anderen Möglichkeiten werden dann entfallen, wenn man die aktuellen Zahlen auch "am Telefon" abfrühstücken kann. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 6 von 48
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Egal wie mit dem Mandanten digital zusammengearbeitet werden soll, es bedarf einer Plattform für den Datenaustausch.

 

Um anschließend die Belege verbuchen zu können, müssen diese trotzdem in DUO oder mindestens ins DMS, wobei ich DUO bevorzuge. Beim Archivieren im Kanzlei-eigenen DMS trägt die Kanzlei das Archivierungsrisiko, weiß nicht wie sinnvoll das ist 😉

 

Wie so ein Prozess aussehen kann, bei dem der Mandanten keinen direkt Zugriff auf DUO hat, habe ich hier einmal gezeigt: https://youtu.be/IdTbQ-4bBTg

 

 

olafbietz
Meister
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Nachricht 7 von 48
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Ich habe eine ähnliche Lösung wie Herr Hausmann im Einsatz. Technischer Unterbau ist bei mir eine Nextcloud. Diese können Sie für kleines Geld gehostet betreiben (lassen) oder bei entsprechendem technischem Verständnis auch selbst auf Ihrem Server einrichten (lassen). Über den Nextcloud-Client bei Mandanten können Verzeichnisse automatisch synchronisiert werden. Die Arbeit beim Mandanten ist also wie mit dem Belegtransfer. Über den Nextcloud-Client auf dem Handy können auch Dateien von dort hochgeladen oder fotografiert werden. 

 

Ich hätte auch lieber DATEV-Lösungen bevorzugt (siehe DATEV-Ideas zu Unternehmen Online). Aber DATEV WILL dieses Thema NICHT bedienen.

 

Kleinste Einkommensteuerfälle (Klartax) werden höher priorisiert, als kleine Unternehmensmandate. 

 

 

 

olafbietz
Meister
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Nachricht 8 von 48
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bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 48
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Ich kann den Vorredner nur beipflichten. 

 

Ich habe bei 'alten Beratungsressistenten Mandanten'  das Modell ich bekomme Papier, scanne und lade in DUO hoch. 

 

Bei neuen Mandanten - ausnahmslos DUO - ausser es gibt Einwände von den Mandanten. 

 

Durch Corona kam jetzt noch Variante 3 : die Mandanten mailen mir die Belege zu ich lade sie in Duo via Belegsammler hoch. 

 

Bleibt noch Variante 4  : so wie es immer war. Pendelordner- aber definitiv die Auslaufvariante. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Kathrin_S
Beginner
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Nachricht 10 von 48
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genau wir sehen auch sehr viele Vorteile bei Unternehmen online und stellen das ganze Paket vor. Allerdings gibt es einige Mandate, die das ganze Paket nicht benötigen. Für sie rentiert es sich nicht, aber sie möchten natürlich dennoch den Vorgaben der GoBD entsprechen und gerne Digitalisieren.

Bei den ganz kleinen Mandaten bekommen wir das Feedback, dass sie es ja machen müssen. Und dass sie es dann nicht fair finden, dass sie dafür auch noch Geld zahlen müssen.

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bodensee
Experte
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Nachricht 11 von 48
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Nun was ist schon umsonst im Leben. 

 

Aber die Vorteile die Auswertungen dann auch zeitnah digital zur Verfügung zu haben, die dann natrülich auch noch ausgeweitet werden können ( Controllingreport) usw. das wird dem Mandanten die 10,50 wert sein müssen. 

 

Oder darüber lässt sich ja auch reden, was wird bisher für die Fibu verlangt vlt. gibt es da ja Möglichkeiten die lfd. Fibu z.Bsp um 5,25 zu reduzieren,d ann ätten sie sich die kosten geteilt. Haben beide Seiten etwas davon. 

 

Zudem für die Kanzlei im ABschlussbereich und spätestens bei Prüfungen ist das für beiden Seiten Mandant und STB von deutlichem Vorteil , keine Belege mehr hin und herkarren oder Belege anfordern da sie alle mit Buchungssatz verknüpft sind. Daher bin ich in solchen Fällen gerne bereit über die UO Kosten mit mir reden zu lassen, da sie spätestens beim Abschluss wieder ausgeglichen werden, weil man schneller ist und den Abschluss wirklich in einem Rutsch - vorraussetzung Pflege aller Belege- fertigstellen kann. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
hm
Erfahrener
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Nachricht 12 von 48
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Hallo,

 

ich hatte gestern erst eine Anfrage vom Mdt:

 

Onlinehandel, Kunden zahlen über paypal und Bank, Mdt weiß nicht genau wie sich das Geschäft entwickelt und möchte Kosten möglichst niedrig halten.....

 

Ich habe im lexoffice empfohlen, mit dem Hinweis, dass es sich um eine Fremdsoftware handelt und er sich bei absolut allen technischen Fragen eigenverantwortlich an lexoffice wenden muss. 

 

Ich leiste Hilfestellung bei der Anlage der Stammdaten, nenne ihm die zu bebuchenden Konten (Sachkonten, Debitoren ab 10000,...), weise darauf hin, dass er jede Buchung mit einem Beleg verknüpfen muss, zeigen ihm das Bank-Fibu-Konto und weise darauf hin, dass dieser Saldo mit dem "Papierbankontoauszug" übereinstimmen muss, und und und ... Leistungen werden anschließend in Rechnung gestellt. 

 

Ich muss mich nicht um smartlogin, Rechteverwaltung, PSD2, .... kümmern.

 

Buchungs-/Belegexport  zum Jahresende funktioniert über den Direktzugriff. Mit ein wenig Übung bekommt man die digitalen Belege auch in die lokale DMS.

 

 

 

 

 

    

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 13 von 48
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@hm  schrieb:

 

Buchungs-/Belegexport  zum Jahresende funktioniert über den Direktzugriff. Mit ein wenig Übung bekommt man die digitalen Belege auch in die lokale DMS.

    


Sicher bekommt man die Belege in die lokale DMS. Aber wenn Sie dann am Ende des Jahres 2 Millionen Belege zum Import in die DMS bekommen, müllen Sie sich diese ganz schön zu. Gerade beim Onlinehandel wäre ich da vorsichtig, da hier ja häufig Kleinbeträge, dafür aber Massen davon abgerechnet werden.

MfG
T.Kahl
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metalposaunist
Unerreicht
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LexOffice? Das kann doch DATEV connect online 😊

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 15 von 48
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@Kathrin_S  schrieb:

...

Allerdings hatten wir jetzt ein paar Mal das Feedback von Mandanten, dass sich Unternehmen online für sie bei ihren paar Belegen nicht lohnen würde. Dennoch möchten sie gerne digitalisieren und vor allem GoBD konform ihre Buchführung gestalten. 

 


 

... die Bezeichnung "paar Belege" ist ein wenig "unscharf"

 

Sprechen Ihre Mandanten von monatlich 5 oder 50 oder 500 Belegen ?

 

Berechnen Ihre Mandanten die Fibu- oder Jahresabschluss-Kosten pro Beleg ? 🤔🙄

 

Warum will man unbedingt digitalisieren, wenn man nur "ein paar Belege" hat ?

 

Kostentransparenz ja oder nein, das ist hier die Frage.

 

Häufige Telefonate und andere Klimmzüge verursachen auch Kosten, die irgendwo in die Kalkulation einfließen. 

 

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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bodensee
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Klar geht das auch mit Lexoffice, 

 

dann muss der Mandant aber selber buchen, oder aber beim Einrichten jemanden zur Seite haben der hilft und vernünftig einrichtet indem alle Prozesse abgebildet werden. 

 

Habe ich auch in der Mandantschaft. 

 

Wahlweise zum Jahresende über connect online Beleg und verknüpfte buchungssätze nach datev oder direktzugriff habe ich auch beides je nachdem was gewünscht wird. 

 

@metalposaunist : Wenn sie sich Lexoffice einmal vom Dashboard der Funktionalität und der Buchungen die im Hintergrund -wenn sauber eingerichtet- angesehen habe, davon ist Datev meilenweit entfernt. 

 

Für Mandanten die wenig Buchhaltungskenntnisse haben und nciht bilanzieren müssen, ist Lexoffice aus meiner Sicht unglaublich gut gemacht. 

 

Connect online nutze ich nur um am Ende eine einheitliche Buchhaltung zu haben und den Abschluss im gewohnten Datev System abzuarbeiten. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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andreashausmann
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Nachricht 17 von 48
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LEXoffice ist unglaublich gut macht, hat aber auch seine vielen Fallstricke.

 

Ich nutze es selbst für Rechnungsschreibung und Vorerfassung, es gibt aber gewisse Aspekte, die beachtet werden müssen.

 

Folgendes sind meine Klassiker:

 

- 1% Versteuerung bei Firmenwägen ist nicht abzubilden

- die Bankkontoumsätze sind gerne mal unvollständig

 

Bei LEXoffice sehe ich auch immer das Risiko, dass die Buchhaltung im Zweifelsfall sehr chaotisch beim Steuerberater ankommt, je nachdem was dort gemacht oder nicht gemacht wird.


Hier muss mMn deutlich mehr vorgegeben werden als bei DUO. Bei DUO lassen sich viele Dinge viel leichter "retten":-)

bodensee
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Hallo Herr Hausmann, 

 

wie in jedem Buchhaltugsprogramm gibt es immer Fallstricke. 

 

Nur ich habe das exemplarisch in einem Fall sehr aufwändig und fast ohne Berechnung durchgeführt. Im Erstjahr Mandant hat Lexoffice selbst eingerichtet und die Fibu die kam war in der Tat ziemlich chaotisch weil Mandant schlicht nicht wusste was er einzurichten hatte.

 

Dann Mandant Buchungen zu mir in Datev übertragen und ich habe dann die Korrekturen in nicht unerheblichem Umfang vorgenommen und dann Mandant im Folgejahr in Lexofice gelöscht zusammen mit Mandantin eingerichtet immer im Kontext wie werden welche Prozesse in der Firma bewerkstelligt, Angebot, Auftrag, Rechnungsschreibung , Rg. eingang Begleichung usw. 

 

Im Folgejahr war die Trefferquote bei etwa 96%. Sprich wenig Umbuchungen bei mir , Mandant merkt von der Buchhaltung nichts wird im Hintergrund erledigt durch  Belegzuordnung. 

 

Ab diesem Zeitpunkt war mir dann schon klar, an was es bei Lexoffice 'hängt' die Einrichtung und die Abbidlung der betrieblichen Prozesse ist das A & O. Wenn das gut bis sehr gut gelöst ist,dann haben sie dort wirklich eine wunderbare Software entwickelt für Überschussrechner. 

 

Und natürlich auch andersherum. 

 

Auch das Thema Fraktura - wie sie ja selbst schreiben ist wesentlich günstiger und einfacher zu lösen als mit Datev.

 

Und hier kommt m.E. weder UO noch Karewe Compact auch nur annähernd heran. 

 

Aber ja der STB der den Abschluss macht muss sich mit der Software vorher beschäftigen und sich mit dem Mandanten hinsetzen und einrichten. Jede 5 min Invest im Vorfeld lohnen sich. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
chrisocki
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Hi,

 

solang die Mandanten keine Belegeinsicht haben wollen/sollen, könnten Sie als Kanzlei einen DUO-Bestand einrichten und "Upload-Mail" für diesen Mandanten und seiner Mail-Adresse einrichten. Hierzu müssten Sie allerdings den Bestätigungslink einmal bestätigen (am einfachsten mit SmartLogin und Mandantenfernbetreuung). 

 

Der Mandant mailt dann seine Belege an die generierte Mail-Adresse von DUO und Sie als Kanzlei haben die Belege drin. 


Durch die Neustrukturierung der Speichergebühren fallen die 3,50€ auch nicht mehr direkt an. Alles in Allem entspricht dies der ehemaligen Faxeinreichung, bei der die Mandanten auch nichts brauchten bis auf das Faxgerät. Kosten sind da auch "nur" auf der Kanzleiseite angefallen (Speichergebühren). 

Der DUO-Vertrag ist bei der Kanzlei kostenfrei, da i.d.R. Kanzlei-Rechnungswesen im Einsatz.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

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olafbietz
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Technisch geht das. Ich meine aber in einem anderen Thread gelesen zu haben, dass die DATEV für Beleg-Upload Mail einen DUO-Vertrag mit dem Mandanten voraussetzt. 

 

Vielleicht kann sich DATEV hierzu mal äußern.

andreashausmann
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Die Faktura von LEXoffice ist mMn vom Preis-Leistungs-Verhältnis die Beste.

 

Aber es freut mich, dass Sie hier viel optimieren können und die Prozesse bei Ihren Mandanten im Griff haben. Das ist viel wert 🙂

 

Ich selbst nutze ja auch LEXoffice, würde diese aber niemals direkt in die FiBu einspielen dafür lassen sich meine Geschäftsvorfälle leider nicht gut genug abbilden.

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Kathrin_S
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Es ist immer interessant zu hören, welche Ansätze andere verfolgen.

Wir werden uns auch nochmal Gedanken machen, ob eine der Varianten vielleicht etwas für uns wäre. Bei der Mail Weiterleitung sehen wir ehrlicherweise ein paar Risiken. Veile Mandanten möchten sich die Belege noch einmal ansehen. Auch technisch ist es bei uns vorgekommen, dass eine Mail nicht angekommen ist.

Grundsätzlich ist die Mail Weiterleitung für den normalen Gebrauch super. Viele Mandanten freuen sich sehr darüber, dass es diese Funktion nun gibt.

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chrisocki
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@olafbietz  schrieb:

Technisch geht das. Ich meine aber in einem anderen Thread gelesen zu haben, dass die DATEV für Beleg-Upload Mail einen DUO-Vertrag mit dem Mandanten voraussetzt. 

 

Vielleicht kann sich DATEV hierzu mal äußern.


Technisch muss ein DUO-Bestand vorgehalten werden. Das macht die Kanzlei. Und diese kann DUO in Verbindung mit K-Rewe kostenlos nutzen. Lediglich die Speichergebühren fallen an. Und wenn der Mandant NICHT auf den DUO-Bestand zugreifen möchte (weder mit SC noch mit SL), braucht er gar nichts.

 

Lizenz rechtlich hab ich hierzu noch nichts vernommen.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

chrisocki
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@Kathrin_S  schrieb:

Bei der Mail Weiterleitung sehen wir ehrlicherweise ein paar Risiken. Veile Mandanten möchten sich die Belege noch einmal ansehen. Auch technisch ist es bei uns vorgekommen, dass eine Mail nicht angekommen ist.

Grundsätzlich ist die Mail Weiterleitung für den normalen Gebrauch super. Viele Mandanten freuen sich sehr darüber, dass es diese Funktion nun gibt.


Hi,

 

ich rede hier nicht von einer automatisierten Mailweiterleitung! Sie richten in dem DUO-Bestand die generische Mailadresse ein und berechtigen den Mandanten als Absenderadresse (muss mit !einer! SC/SL-Bestätigung legitimiert werden). 

 

Der Mandant kann dann jederzeit Scanns und PDF-Belege direkt an diese Adresse senden, welche direkt im DUO landen. Also keine Umwege über Kanzlei-Server o.ä.

 

Das Mails verloren gehen, kann passieren. Ist aber ziemlich selten. Und dann kann der Sachbearbeiter bei dem Mandanten den Beleg nochmal anfordern.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

hm
Erfahrener
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Hallo Herr Kahl,

 

die temporäre Speicherung der Belege in der lokalen DMS dient eigentlich nur dazu, den Jahresabschluss/die EÜR effektiv möglichst erstellen zu können. 

 

Der Mandant bekommt dies grundsätzlich gar nicht mit. Ich weise den Mandanten auch darauf hin, dass er selbst für die Archivierung seiner digitalen Dokumente (in Lexoffice) verantwortlich ist.

 

 

 

 

 

 

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Thomas_Kahl
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Hallo Herr @hm ,

 

das verstehe ich jetzt nicht ganz. Also das "temporär". Sie packen die Belege in das DMS, machen den Abschluss und löschen die Belege dann wieder (zeitnah / irgendwann)? Verknüpfen Sie die Belege nicht mit den Buchungen? Wenn doch, dann ist die Verknüpfung nach dem Löschen doch hinfällig.

MfG
T.Kahl
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hm
Erfahrener
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Nachricht 27 von 48
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Hallo Herr Kahl,

 

die lokalen DMS Belege werden mit der Kanzlei Rewe Fibu verknüpft und in der Regel auch auf Dauer lokal gespeichert. Wenn sich bei solchen kleinen Mandanten jedoch nach meistens 2-3 Jahren herausstellt, dass das mit der Selbstständigkeit nichts war, dann kann man über die Löschung der lokalen Belege nachdenken (ohne Rewe Archiv DVDs, Smartlogin-Kündigungen, nachträgliche Speichegebühren RZ,..... ).

 

Sollte sich das Unternehmen positiv entwickeln, macht es natürlich Sinn die Belege nicht mehr lokal, sondern im UO (doppelt: UO und lexoffice) zu speichern. 

 

Es geht ja in dieser Diskussion um die kleinen Unternehmern mit anfangs wenigen Belegen. 

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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 28 von 48
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Hallo Herr Ockenfels,

 

dieses Vorgehen ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Funktion DATEV Upload Mail durch den Mandanten zwingend ein DATEV Unternehmen online Vertrag seitens des Mandanten notwendig ist.

Vergleichen Sie hierzu bitte die Einsatzvoraussetzungen in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1007550 sowie die Hinweise in der DATEV-Preisliste.

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
chrisocki
Meister
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Nachricht 29 von 48
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Hallo Frau Pfadenhauer,

 

OK, verstanden und ist mal eine Aussage, mit der man arbeiten kann. Dies war bisher unklar.

 

Bleibt also nur die Möglichkeit:

Mandant schickt seine Belege via Mail o.ä. zur Kanzlei und die Kanzlei legt die Belege im Unternehmen online ab. 

 

Grüße

Chr.Ockenfels

andreashofmeister
Allwissender
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@hm 

 

mal wieder LexOffice...und das kann an dann wunderschön nach DUO übernehmen....

 

Eigentlich ja eine feine Sache. ...

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letzte Antwort am 30.06.2020 13:50:46 von chrisocki
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