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Speicher- und Freivolumen, Darstellung, Datei-Arten und Achtsamkeit zur Belegüberlassung

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letzte Antwort am 28.03.2023 13:17:07 von bnd
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deusex
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Hallo,

 

wir werden in absehbarer Zeit vor einem immensen Problem der Bepreisung unserer Datenhaltung stehen und es gilt dem Einhalt zu gebieten.

 

Seit geraumer Zeit beobachte ich die Entwicklung im Speichervolumen und seit "Meine Steuern" nun auch für jeden Mandanten geführt wird, beschleunigt sich ein überproportionaler Anstieg des Speichervolumens.

 

Vorab sei erwähnt, dass wir bereits seit Längerem keine Foto-Dateien mehr zur Aktennahme annehmen, sondern klar sagen, man möge uns diese Dokumente nochmals als PDF zukommen lassen; ggf. möglichst mit geringer Speicherbedarf und gerne via Scan-App übers Smartphone.

 

Wir hatten hier z.T. wirklich absonderliche Dokumente, die als Bilddatei 10mb Speicher für zwei Seiten auswies. Das kann so nicht weitergehen, weshalb ich auch ein Befürworter der Einschränkung der Dateiüberlassung und damit gleichwohl ein Gegner von Bilddateien bin; insofern unterstütze ich ausdrücklich NICHT das Vorgehen der DATEV in der Aussage von Herrn Götz: Unternehmen Online: Belegbildschärfe - DATEV-Community - 340388 .

 

Abgesehen davon, dass oftmals Bilder von Dokumenten derart unachtsam erstellt werden, dass das halbe Umfeld noch mit auf dem Bild ist (Tisch, Getränke, Schuhe, Hände . . . ) weil man einfach zu faul ist, ein Dokument als Dokument zu betrachten und entsprechend etwas Achtsamkeit aufzubringen.

Wir hatten diesbezüglich in der Tat schon Diskussionen, aber ich bestehe auf eine einigermaßen ordentliche Beleg- und Aktenhaltung und bin so frei, diese Dokumente nochmals sauber gescannt, als PDF einzufordern. 

 

Wir konnten schon reichlich Verbesserung bezüglich der Qualität und der Überlassung im gewünschten (PDF-) Dateiformat erreichen, aber schaffen es einfach nicht, bei aller Konsequenz, unsere Mandanten dazu zu bringen, möglichst sparsame Dateigrößen einzustellen.

 

Dies führt dann dazu, dass ein Beleg mit einer Seite, wie hier eine Lohnsteuerbescheinigung in s/w, mit 1MB zu buche schlägt; insgesamt hatte der Mandant ca. 100 Belege für das Veranlagungsjahr und es ist vorgesehen, die Belege für die Aufbewahrungsfrist auch in Meine Steuern zu belassen; in UO ist das Problem zwar auch noch gegenwärtig, aber dort wird dann entweder am PC oder Upload Mobil gescannt, was dann schon hilfreich ist.

 

In Unternehmen online kann zumindest ein Hinweis auf ein zu große Datei eingestellt werden; in Meine Steuern können hunderte "Fototapeten" hochgeladen werden und keiner merkts; außer mir, weil mich das Thema umtreibt. 

 

Insofern plädiere ich für eine Begrenzung der Speichergröße je Seite einer Datei auf 500kb (was schon großzügig ausgelegt ist) und ein Abbruch des Hochladevorgangs mit dem Hinweis, dass man die Datei vor dem Hochladen komprimieren soll oder neu mit geringerem Volumen hochladen soll oder, oder, oder . . .

 

Mir ist schon bewusst, dass Speicherkosten ein Geschäftsmodell ist und gerade ein freundschaftliche Mandant mit Systemhaus hat mir das auch so gesagt; bei Übertreffen der nächsten 50Gb-Grenze kostet die Online-Sicherung 30,00 €/Monat mehr . . . bei ihm.

Für seine Zwecke für UO und MSt erhalten wir nun schon deutlich sparsamere Dateien. Mandanten müssen für das Thema sensibilisiert und wenn das nicht geht, "gesteuert" werden.

 

Die DATEV muss m.E. hier, sofern sie sich nicht insgeheim über dieses tolle Geschäftsmodell die Hände reibt, eine Kontroll- ggf. sogar Sperrfunktion einführen, damit nicht laufend abstruse Monster-Dateien hochgeladen werden, die den Speicherplatz unnötig aufblähen. 

Ich bin sehr gespannt, ob hierzu bereits bei der DATEV Gedanken angestellt wurden oder bereits etwas in Entwicklung ist.

 

Natürlich kann ich Belege zu einem zusammenfassen, herunterladen, komprimieren, wieder hochladen und die alte, dicke Datei aus Meine Steuern löschen, aber dies ist auf Dauer unsäglich.

Der Hinweis in UO auf die Dateigröße wird nach dem dritten Mal eben auch einfach weggeklickt - passiert ja nichts weiter.

 

Noch eine kosmetische Frage dazu, warum hier einige Mandanten mit Namen und andere ohne Namen aufgeführt sin? Hat dies Einfluss auf das Freivolumen? Welcher Hintergrund ist hierzu gegeben ?

 

Erwähnt sei in dem Zusammenhang, dass die Mandanten ohne Namen, reine Einkommensteuerfälle sind, alle Mandanten mit Unternehmen online namentlich aufgeführt sind, aber auch einige Einkommensteuerfälle namentlich erwähnt sind. Vielleicht weiß hier adhoc jemand die Zusammenhänge.

 

 

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oder auch mit Name

deusex_1-1678521543180.png

 

 

Woran liegt die abweichende Darstellung ? 

 

 

Vielen Dank an Alle.

 

 

 

 

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theo
Meister
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Man könnte beim Upload automatisch komprimieren. Macht zum Beispiel Finmatics so.

 

WhatsApp Facebook und andere Messenger sowieso. Da sind selbst Urlaubsfotos recht ansehnlich klein.

in dubio pro theo
deusex
Experte
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Nachricht 3 von 70
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Ideal !

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 4 von 70
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@theo ,

 

... "kann" wäre mir lieber als "könnte" 😉

 

... und wenn man "kann", dann frage ich lieber gleich: "wie kann man ?" 

(bequem und ohne sich verrenken zu müssen ...)

 

Wir haben auch immer wieder 'Kandidaten', die nach dem Motto 

"aus den Augen, aus dem Sinn" und "ohne Rücksicht auf Verluste" ...

... scannen und hochladen 

... z.B. unscharf mit zu niedriger Auflösung, unnötig bunt, mit zu hoher Auflösung, schlecht fotografiert, gedreht, abgeschnitten, unvollständig usw.

 

Manche Mandanten sind hier einfach unbelehrbar und lernen nichts dazu

 

Und für solche Fälle sollte man die Anwendung bestimmter Tools voraussetzen und die maximale Dateigröße festlegen

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
deusex
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Nun könnte man den Unbelehrbaren mit Zusatzkosten für den Speicherbedarf drohen, ist aber ggf. tatsächlich mit dem Vorwurf konfrontiert, warum DATEV nicht wie die Mail-App am Smartphone, Whattsapp, Facebook, Insta, Snapchat . . . nicht einfach die Dateien bestmöglich komprimiert und man nicht bereit ist, hier extra zu zahlen.

 

Was antworten wir, liebe DATEV ?

 

"Das geht nicht", erscheint mir als Antwort in dem Fall nicht akzeptabel.

 

 

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Nutzer_8888
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Das Thema wird sich mit der Zeit mehr und mehr entwickeln (auch im Hostingbereich und der ganzen Dokumentablegerei). Besonders, wenn das Freivolumen ausgeschöpft ist.

 

Natürlich wäre es toll, wen die Mandanten vorbildlich nur effizient gescannte speicheroptimierte Unterlagen hochladen. Leider halte ich dies aber in der realen Welt für unmöglich. Ich kenne durchaus qualifizierte EDV-affine Menschen, die nicht verstehen, dass ein aktuelles Smartphone mit mehr als 10 Megapixeln riesige .jpg produziert und dies häufig auch bei den abfotografierten Belegen zuschlägt. Leider haben die Telefone kaum noch Funktionen dies vernünftig einzustellen, weil - zumindest außerhalb der Datev, Behörden, .... - Speicher praktisch für lau in TB-Größen verfügbar ist.

 

Der Durchschnittsmandant wird hier früher oder später gar nicht mehr in der Lage sein, die Daten effizient zu komprimieren. Das können bald nur noch "Nerds", die z.T. auch noch verstehen wollen, wo den eine Datei nun konkret liegt.

Wer will den auch die Mandanten ständig beleh.. äh schulen?

 

Also bleibt in meinen Augen nichts anderes übrig, dass gescannte nicht signierte Bild-Dateien (manche Doks müssen ja unverändert bleiben) beim Upload durch die Software (also die von DATEV) komprimiert werden müssen. Zusätzlich bzw. auch alternativ muss des Speichervolumen auch größer und günstiger werden....

 

Wenn dies nicht geschieht, wird die Bereitschaft zur Nutzung von DUO und Steuern in einigen Fällen halt schwinden. Ärgerlich wäre, wenn hier Abhängigkeiten einnahmevergrößernd ausgenutzt werden sollten.

 

Flankierend wären einfache Möglichkeiten Datenbestände in lesbarer und prüfbarer Form extern Archivieren zu können ganz praktisch, um Altlasten kostengünstiger ablegen zu können. Wir hätten da beispielsweise noch RDX Laufwerke...

deusex
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Ein kleines aktuelles Beispiel:

 

31 Krankheitsbelege mit dem Iphone/Upload mobil "ohne Filter" nach Meine Steuern hochgeladen. Alles zusammengefügt und mit "Via Ilovepdf"  komprimiert

 

deusex_0-1678722495391.png

 

Das "Monster" in meine Steuern gelöscht und den Speicherzwerg nach MSt hochgeladen.

 

Das kann es doch aber nicht mehr sein . . .

 

Nur noch Workarounds, soweit das Auge reicht. Herrjeh, echt !

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martinkolberg
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Das Problem muß bei Mandanten angepackt werden.

 

Und ich meine jetzt nicht irgendwelche Kompromisse, und Gängeleien, sondern wenn der Mandant nicht in der Lage ist, es organisiert zu bekommen, daß die Belege per vorinstalliertem Scanner nach UO transferiert werden, dann müssen wir ihm eine Handy- App in die Hand geben, die brauchbare Ergebnisse liefert.

 

Ich empfehle die kostenlose Microsoft- Anwendung "Office Lens", die mit einem Klick auch mehrseitige Belege mit dem Handy als ordentlich ausgerichtete PDF mit OCR- Kennung erstellt und gleich nach Onedrive speichert.

Die DATEV- OCR kommt damit gut zurecht.

Für Privatanwender und Kleinunternehmer ein super- Klasse- Tool, welches auf allen Handys läuft. 

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theo
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Ohne entsprechende Anleitung für den Mandanten wid das Ergebnis aber auch nicht schön (bspw. Scans in Farbe oder Emailversand als jpg). Ansonsten super App, Datev könnte sie lizenzieren und zu Upload mobil machen.

 

in dubio pro theo
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deusex
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Das Problem beim Mandanten anzupacken, ist ein Dauersachverhalt, den wir seit Jahren versuchen zu lösen; unlängst auch mit Drittanbietern seit Abkündigung des Scan-Moduls für den PC.

Auch für Smartphones gibt es bereits reichlich, u.a. auch die genannte MS Lens, Scan-Apps, die "andere" Ergebnisse liefern.

Wir benötigen im Prinzip keine besseren Ergebnisse, sondern eben die Verbindung, das Gescannte in erträglichen Speichervolumina barrierefrei an UO/Meine Steuern weiterzuleiten. 

 

Die Workarounds in der Kanzlei einzusetzen ist das Eine, aber "draußen" hier dem Mandanten Drittanwendungen anzubieten, wird die Masse nicht mitnehmen; dies sagt mir meine Erfahrung der letzten Jahre.

 

Dem ein oder anderen haben wir schon nahe gebracht, seine "übliche, gewohnte" Scan-App zu nutzen und das gescannte Dokument einfach via Upload-Mail an UO zu versenden, aber bei MeineSteuern ist diese Option eben nicht möglich und der Mandant zieht einfach Upload mobil vor, weil er eben beide Portale "barrierefrei" bedienen kann.

 

Insofern bin ich hier anderer Meinung und wenn DATEV hier eine Scann-App für den Dokumenten-Transfer anbietet, sollte diese zumindest auch das leisten, was jede x-beliebige andere Scann App kann. Es liegt wohl kaum im Sinn einer Anwendung, dass laufend für Prozesse irgendwelche Drittprogramme oder Umgehungs-Arbeitsabläufe etabliert werden müssen.

 

Das ist schlichtweg nicht professionell ! 

 

Entweder man entwickelt Upload Online konsequent in Richtung Sparsamkeit oder Autokomprimierung von Dateien, was zwischenzeitlich in reichlich Anwendungen Standard ist oder kündigt "das Ding" einfach kurzerhand ab und man weiß wo man dran ist.

 

 

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martinkolberg
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Zu automatischen Komprimier- Algorithmen gibt es immer Kritik, da jeder 100 ste Beleg dadurch unleserlich werden könnte. (z.B. Wichtige Dinge wurden mit rotem Textmarker markiert)

Zwingend notwendig wäre aber die Möglichkeit einer Mehrfachauswahl und ein manuell anzustoßendes "Belege komprimieren" mit mindestens 5 anzuklickenden Warnungen und Haftungsausschlüssen.

 

Damit könnten alle gebuchten Belege von Mandanten, die kein ersetzendes Scannen betreiben, nach einer gewissen Zeit komprimiert werden. Besser 20 Jahre die Belege in SW 200 DPI vorzuhalten, als nur 2 Jahre in Vollfarbe. So kann im Zweifel der uralt- Kaufvertrag der Geschäftseinrichtung beim Verkauf nochmals gesichtet werden.

deusex
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@martinkolberg  schrieb:


Zwingend notwendig wäre aber die Möglichkeit einer Mehrfachauswahl und ein manuell anzustoßendes "Belege komprimieren" mit mindestens 5 anzuklickenden Warnungen und Haftungsausschlüssen.

Wäre auch "ein Weg nach Rom" . . . jedenfalls muss das Problem für und nicht durch den Mandanten gelöst werden.

 

Die verknüpften Belege in UO benötigen keine OCR-Erkennung mehr.

In Meine Steuern ist eine OCR-Erkennung (noch) nicht nötig, aber auch nach Feldzuordnung eines Beleges ist dieser nicht mehr veränderbar.

 

Insofern könnte innerhalb der Anwendungen bspw. eine jährliche Abfrage erfolgen, dass die Belege die älter als ein Jahr sind, komprimiert werden:

  • Automatisch ohne Rückfrage komprimieren.
  • Komprimierung bestätigen.
  • Keine Komprimierung von Belegen.

 

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boomboom
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Schade, dass wir den Speicher nicht untervermieten können... wir haben noch soviel frei...

 

Lösungsansätze:

 

- mit DMS bekommt man einiges an Zusatzspeicher

- Option einer Jahres-DVD oder Bluray, ähnlich Lohn-Jahres DVD - die man dann auf seinen lokalen Server in die Archivierung schiebt. Natürlich sollte es dann dazu eine entsprechende Löschfunktion für die Cloud geben.

 

Von irgendwelchen strengen Beschränkungen halte ich persönlich nichts.. ich habe keine Lust den Mandanten zu erklären, wie sie Daten komprimieren. Auch möchte ich mit so etwas nicht die Mandanten abschrecken, wenn ich sie denn schonmal soweit gebracht habe.

So ein Hinweis, ähnlich wie in UO, wäre aber ganz gut.

 

deusex
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Hallo Boomboom,

 

die Überlegungen einen Wechsel auf die Dokumentenverwaltung für die Belegablage stehen bereits im Raum. Wie erwähnt, sind unsere UO-Mandanten in der Buchführung weniger das Problem, sondern es erwächst meiner Ansicht nach, aus der explosionsartigen Nutzung von Meine Steuern mit einer hohen Anzahl von monströsen Belegen.

 

Mit jedem VAZ mehr, verdoppelt sich quasi der benötigte Speicher und das auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Natürlich sind Mandanten-DVDs auch bereits Thema für Altjahre, aber es sind leider wie so oft immer nur Symptombekämpfungen, statt Ursachenbehandlung und treibt uns im Prinzip bei Meine Steuern in eine konkrete, erhebliche Kostenfalle.

 

Ich bilde mir ein, mit digitalen Abläufen schon relativ weit vorangeschritten zu sein und ab 2021 boomt quasi Meine Steuern und JEDER Mandant kommt in die Aktennutzung; ob er dies nun selbst tut oder wir die Akte füttern. Ersteres nimmt nun deutlich bei den 2022er zu; sprich: Mandanten, die im Vorjahr noch haben ablegen lassen, füttern für 2022 schon zahlreich selbst Ihre Akten und es ist nicht selten, dass hier mehr als 100 Belege (V+V) aufschlagen und ein Volumen von 100 MB und mehr einnehmen.

 

Ich hoffe sehr, DATEV lässt sich hierzu etwas einfallen. Es ist auch nicht so, dass diese JETZT oder SOFORT sein muss. Je weiter die Zeit fortschreitet, desto mehr "Schaden" entsteht.

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Nutzer_8888
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Korrekt, die Frage ist, ob in Meine Steuern die Daten so lange vorgehalten werden müssen?!

 

Abseits davon besteht bei Datev offensichtlich kaum ein Anreiz hier die in meinen Augen eklatanten SW-Schwächen in Bezug auf Speicheroptimierung und upload bestehen.

 

Die Workarounds - so gut sie auch sein mögen - sind in meinen Augen keine Option für die Breite und betreffen eigentlich auch nicht das zentrale Geschäftsfeld der Steuerberatung sondern sind technische EDV-Dienstleistungen.

Ferner können das nicht alle Berater leisten (fachlich und zeitlich) und ich bin sicher, dass eine EDV Beratung für über 100 € zur Einstellung des Scanners oder der Installation und Nutzung für Apps so manchen Kunden verschrecken werden. Ferner, wird dann immer - wenn mal was nicht funktioniert - der Berater verantwortlich gemacht werden. Und bei hunderten Mandanten gibt es bestimmt immer einen, bei dem was hängt.

 

Viele hier sind ja digitale Vorreiter (und daher eher betroffen) und überdurchschnittlich EDV-qualifiziert. Nur ein kleiner Teil  der Datev-Kunden wird die aufgeführten berechtigten Sorgen zur Speicherverwaltung erkennen und äußern und darum wahrscheinlich auch nicht als high-Level Thema bei Datev ankommen.

 

Dennoch, wird es durch den SW-Dienstleiser Datev zu lösen sein im Interesse der Genossen die Speicherverwaltung wirtschaftlich zu ermöglichen (optimale Komprimierung oder halt geringste Speicherkosten...).

 

PS: Mandanten werden sich sonst durch die Steuerberatung gemaßregelt fühlen (habe das schon mal durch) und kaum begreifen, dass für Sie nicht jew. einige GByte Speicher verfügbar sind, die sind gewohnt, hunderte davon alleine auf ihrem Mobile-Phone zu haben....

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m_steinert
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Danke für diesen Beitrag. Genau das selbe Problem habe ich hier. Es ist irgendwie eine "Unart" geworden, Rechnungen hochauflösend zu fotografieren und als Belege hochzuladen. Und soweit mich nicht alles täuscht, ist in der App "Upload mobil" als Standard auf Farbe und nicht s/w eingestellt. Sofern das immer noch so ist, wäre das ja mal ein erster Schritt von DATEV, den Standard auf s/w einzustellen.

 

boomboom
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@deusex 

Mandanten-DVD fände ich nicht so toll... eher jahresbezogen und mandantenübergreifend.

 

Idealerweise als Download.. und keine Scheiben mehr.

 

So könnte man die alten Daten von DATEV's Tier3-Speicher Lokal aufbewahren und (erhebliche) Kosten sparen..

wenn DATEV denn will.

 

vogtsburger
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@m_steinert ,

... und die Mandanten sind auch noch stolz darauf und wollen dafür gelobt werden, dass sie die Belege sooooo scharf, bunt und hochauflösend zur Verfügung stellen 😂

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deusex
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Nachricht 19 von 70
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Ich sehe da tatsächlich die Mandanten-DVD, jahresübergreifend von Vorteil. Ein Download statt Plastik wäre natürlich ideal und wurde hier auch in einem anderen Beitrag bereits angesprochen.

 

Möglicherweise hängt dies, außer am Geschäftsmodell selbst, noch an anderen rechtlichen Aspekten.

 

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deusex
Experte
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Nachricht 20 von 70
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Jupp, erhalte im Moment ein "gestochen, scharfes" Schreiben (1 Seite) des Finanzamtes vom Mandanten als *.jpg mit 2,5 Mb . . . 😭

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Nutzer_8888
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Nachricht 21 von 70
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@m_steinert schrieb: Es ist irgendwie eine "Unart" geworden, Rechnungen hochauflösend zu fotografieren und als Belege hochzuladen.

Sicherlich ein nerviger Umstand, aber wohl keine Bösartigkeit. Die Smartphones machen halt solche Monster-Fotos und das kann bei manchen (fast allen?) kaum noch eingestellt werden (nicht mal auf physikalisch sinnvolle Werte). Damit müssen die Fotos alle nachträglich verkleinert werden.

 

Früher, als Speicher auch für Nicht-Datev-Nutzer noch war, hatten die Kameras Einstellmöglichkeiten der Auflösung und des Komprimierungsgrades und auch jede billige Software konnte Bilder verkleinern.

 

Der "einfache" Prozess knips und hochladen bedingt also - falls die App das nicht macht - extrem hohen Speicherbedarf oder ist schlicht kompliziert, wenn mit Zusatztools der Speicher komprimiert wird.


deusex
Experte
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Nachricht 22 von 70
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Der "einfache" Prozess knips und hochladen bedingt also - falls die App das nicht macht - extrem hohen Speicherbedarf oder ist schlicht kompliziert, wenn mit Zusatztools der Speicher komprimiert wird.



Insbesondere dann wäre es doch fast schon Pflicht von der DATEV, hier in Upload mobil noch deutlicher an der Speichergröße zur arbeiten, denn Upload mobil wird an sich, nach einer kurzen Einweisung, recht gut angenommen.

 

Einige Mandanten verzichten bereits auf eine PC-Scanner-Lösung und arbeiten ausschließlich via Smartphone.

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Nutzer_8888
Erfahrener
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Nachricht 23 von 70
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JA, ABSOLUT!!!

 

Leider fehlen wohl die Anreize oder zeigen gar in die falsche Richtung - es kann evtl. gar Gewinn aus teuren Speichergebühren erwirtschaftet werden ....

 

Mir fällt nur auf, dass dort wo die Anbieter selbst den Speicher verwalten und finanzieren müssen, offensichtlich hocheffiziente Systeme existieren, um schon beim Upload den Speicherbedarf zu minimieren. Bei Datev scheint das irgendwie nicht der Fall zu sein...

 

Mutmaßung: Wenn Datev für eine feste Gebühr den Speicher pro Mandant unbegrenzt zur Verfügung stellen müsste, würde ein hochentwickeltes vollautomatisches System sicherstellen, dass alles optimal verkleinert ist und es würde alles ältere regelmäßig automatisch gelöscht werden, wenn nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten.

Chris607
Fortgeschrittener
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Nachricht 24 von 70
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Während dieser Diskussion frage ich mich, was ich als Kanzlei-Rewe-Anwender mit dem Hinweis "Dieser Beleg ist sehr groß" tun soll. Dass eine große Datei ggf. eine längere Ladezeit als eine kleine Datei hat, sollte jedem PC-Benutzer nicht neu sein. Aber was soll ich tun? Datev bietet keine Möglichkeit der Komprimierung; um in Mandantensysteme einzugreifen, bzw. anders zu konfigurieren, fehlt die Zeit und häufig auch die Bereitschaft auf Mandantenseite. Zudem sehe ich mich nur bedingt als EDV-Nachhilfelehrer. 

 

Insofern schließe ich mich den Gedankenzügen dieses Threads hier ausdrücklich an und befürworte die Wege, gar nicht erst unnötige Dateigrößen zu erzeugen.

 

Da rein vom Design her hinter Upload mobil die Entwickler von SwiftScan stehen, sollte die entsprechende Umsetzung -zumindest in der App- doch auch ressourcentechnisch machbar sein, oder?

boomboom
Meister
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Nachricht 25 von 70
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@deusex 

 

 

Möglicherweise hängt dies, außer am Geschäftsmodell selbst, noch an anderen rechtlichen Aspekten.

 

Bei anderen (etablierten) Anbietern kann man auch irgendwelche ZIP's mit Belegen runterladen.. das dürfte rechtlich kein Problem sein.

Man kann auch einfach beides anbieten.. Mandantenarchiv.. Jahresarchiv.. meinetwegen auch für 10-20€ pro Download.

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deusex
Experte
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Nachricht 26 von 70
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Es ist erstaunlich, wie schnell ein Beitrag in den Tiefen der Community verschwindet und so manches Mal ist eine Wiedervorlage sinnvoll. 

 

Ich würde die DATEV hier nochmals freundlichst bitten, Stellung zu beziehen.

 

Im Digicamp gab es eine nette Beleg-Box-Session als Alternative zu UO und da ich in der Tat befürchte, dass wir in unvorhersehbare, markante Kostenfallen treten, ist es mir umso wichtiger, wie die mittelfristige Zukunft zu diesem Thema ausschaut.

 

Verbindlichsten Dank für eine Stellungnahme, liebe DATEV.

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 27 von 70
772 Mal angesehen

 

@deusex ,

 

ich vermute, dass die Datev bei der Optimierung (Komprimierung) von PDF-Dateien keine eigenen 'Werkzeuge' zur Verfügung hat und hier auf 'Fremdsoftware' angewiesen wäre ...

 

... und dadurch auch nichts versprechen oder kurzfristig umsetzen kann.

 

Das Einzige, was die Datev sicher machen könnte, wäre, die Dateigröße 'hart' auf xxx KB pro Beleg zu begrenzen.

 

Allerdings könnten ja auch vielseitige Dokumente hereinflattern, die dann von Haus aus größer wären.

 

... keine Ahnung, ob die Datev die erlaubte (maximale) Dateigröße auch abhängig von der Anzahl der Seiten machen könnte 

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deusex
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Nachricht 28 von 70
761 Mal angesehen

Hallo, testen Sie mal ein Dokument in s/w und alternativ in Graustufen. Obgleich letztere Variante optisch deutlich schärfer und ansprechender ist, ist das Dateivolumen rund 25% geringer.

In Upload mobil stimmt diesbezüglich irgendetwas nicht, denn im Prinzip sollte es andersrum sein.

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deusex
Experte
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Nachricht 29 von 70
737 Mal angesehen

Mehrseitige Dokumente: Ja, das wird sicherlich öfters vorkommen, denke ich bspw. an Jahresabrechnungen der Versorger in der V+V.

Diesbezüglich hatte ich angemerkt dass eine Speicherbegrenzung je Seite erfolgen sollte; inwieweit dies technisch überhaupt möglich ist, kann ich nicht sagen.

 

Selbstredend wäre ein "harte Zugangskontrolle" sinnvoll und diese könnte ja auch großzügig mit 500kb/Seite erfolgen. 

 

Ich weiß leider nicht, welche technischen Hintergründe und Möglichkeiten bestehen, aber m.E. wäre bei Upload mobil sicherlich "mehr" bzw. "weniger drin". Im Prinzip wäre m.E. "Graustufen" in Upload mobil als Standardeinstellung schon etwas hilfreich.

 

Dies schützt uns allerdings immer noch nicht davor, dass Mandanten weiterhin über Ihren "Hausscanner" arbeiten und auch weiterhin "Fototapeten" hochladen.

 

Insofern wird man um eine Speicherbegrenzung/Seite wohl nicht umhin kommen, denn Upload mobil selbst, wäre m.E. eher ein Nebenkriegsschauplatz.

 

Die Problemlösung sehe ich daher vorrangig in einer Kontrolle beim Hochladen, welche dann Einfluss auf die Scangewohnheiten hätte.

 

 

 

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eliansawatzki
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Hier wird bei Mandanten, die es mit der Dateigröße nicht begreifen wollen, wie folgt verfahren:

 

  • Bestände ReWe und DUO werden auf der Unterberaternummer geführt
  • damit hat der Mandant die Möglichkeit, sein beraternummernbezogenes Freivolumen von 5GB so schnell zu füllen wie er möchte
  • Der Mandant bekommt die Rechnung direkt von DATEV.
  • Wir sind aus allen Diskussionen bezüglich Dateigröße und Bepreisung raus und der Mandant belastet nicht das Kanzleifreivolumen.

 

Diese Vorgehensweise wird zukünftig immer mehr Mandanten betreffen, da allein durch die dauerhafte Nutzung von DUO das Datenvolumen von selbst steigt.

 

Solange das Kanzlei-Freivolumen nicht aufgebraucht ist, reagieren wir nicht (bzw. nur bei den ganz schweren Fällen). Ist dieses Freivolumen irgendwann aufgebraucht, beginnt sukzessive die Umspeicherung.

 

Das Freivolumen von 5GB kommunizieren wir bereits bei der Akquise.

 

Auf das bissl Rückvergütung verzichten wir gern. 

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letzte Antwort am 28.03.2023 13:17:07 von bnd
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