... vielleicht kann man dem zuständigen (IT-)Beamten die Abgabenordnung als Lektüre zwecks 'Überprüfung des Verspätungszuschlagsalgorithmus' zumailen (falls das FA eMails annimmt, ansonsten 'persönlich überreichen')
Anscheinend ticken die Uhren in NRW anders:.....
Ja, auch die OFD in NRW berechnet die Quote zum 29.02. statt zum 2.3. .... dabei hatte ich mich so bemüht, am 2.3. eine schöne Quote zu erzielen 🙂
OFD Karlsruhe hat noch mit Pressemitteilung v. 4.10.2019 ausgeführt: "Da der 29.2.2020 auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist ausnahmsweise bis zum 2. März." Schön, dass sich die OFD´s so gut abgesprochen haben!
Mal sehen, wann die ersten Finanzämter komplett geschlossen werden; dann wird man dort vielleicht auch verständnisvoller... wir werden unsere Büros ja vermutlich auch bald zumachen müssen. Insoweit wäre hier ein Corona-Bereich, wo Fragen wie Fristwahrung unter diesen Umständen diskutiert werden könnte, hilfreich.
Vielleicht könnte man die Finanzverwaltung sogar dazu bewegen, automatisch die Rechtsbehelfs- und Zahlungsfrist ab Montag auf zwei Monate zu verlängern. Besondere Umstände verlangen eben besondere Lösungen.
Hallo Herr Woeste,
vielen Dank für den Hinweis, wir gehen dem nach und informieren hier im Thread dazu.
Viele Grüße
Lukas Steindor
Ich habe meine Kanzlei seit heute auf "volldigital" - Video-Konferenz-Only (natürlich deutscher Anbieter, DSGVO-konform und deutsche/österreichische Server) und Belege digital oder per Post - umgestellt.
Eine gute Webcam kostet bei Zeg-shop vor Ort 49,50 EUR. Die Jahreslizenz fürs Onlinekonferenzen 299,00 EUR.
Das kann ich zur Not auch vom Homeoffice machen.
Alles digital. Alles gut.
Bleiben Sie gesund.
Welcher Anbieter?
TeamViewer.
Bin über eine Meldung im Handelsblatt darauf gestoßen, dass TeamViewer nicht Lösungen für den IT Support anbietet. https://www.teamviewer.com/de/loesungen/zusammenarbeit
Meldung kam gerade auf Xing: Verfahrensrecht | Steuerliche Hilfsangebote bei finanziellen Schwierigkeiten durch Corona (FinMin) https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/821066/
Wer auf die Schnelle noch eine kostenlose Variane für Videokonferenzen aufsetzen möchte, kann auch Blizz by Teamviewer in weningen Augenblicken einrichten:
Funktioniert problemlos, bis zu 5 Teilnehmer und sowohl auf PC und Smartphone lauffähig. Das war in 2019 eine Empfehlung aus dem Datev IT-Club.
Die Lösung hatte ich mir auch angesehen. Mich hat gestört, dass ich keine Dateien mit den Mandanten austauschen kann. in der kostenpflichtigen Lösung kann ich die Formulare z.B. für die Vollmachten gleich zum Mandanten rüberschieben und muß nicht mit der - von den Mandanten so sehr geliebten Mailverschlüsselung - rumbasteln.
Die kostenpflichtige Lösung wirkt professioneller. Ich habe für meine Kanzlei persönliche Einladungen eingerichtet. Die Mandanten müssen nur noch auf einen Link klicken.
Ich wollte einen professionellen Auftritt für meine Kanzlei.
@Gelöschter Nutzer
Da bin ich zu 100% bei Ihnen. Ich wollte nur eine schnelle, günstige und schnell einzurichtene Alterantive erwähnen, wenn sich ein Kollege (m/w/d) kurzfristig zum ersten Mal dem Thema Videokonferenz annähern möchte.
Hallo Frau Decker,
ich werde ab jetzt auch auf Online-Konferenzen umsteigen. Verwenden Sie die kostenpflichtige Version von Blizz oder eine Version von Teamviewer? Können Sie vielleicht die Version angeben.
Vielen Dank.
Ich habe mich für die kostenpflichtige (eine Woche Test-) Version des TeamViewer entschieden.
Ein weiteres Kriterium war noch, dass für TeamViewer andere Server, die vermutlich nicht ganz so überlastet sein werden, wie die Server von Blizz, verwendet werden. Wenn es mit den Serverkapazitäten eng wird, dann bediene ich erst einmal die zahlenden Kunden, die das "professionelle System" gekauft haben.
Hallo,
als Datenschutzbeauftragter habe ich mit TeamViewer so meine Probleme, um ehrlich zu sein. Die Server stehen allesamt in den USA und haben bekanntermaßen einen gesetzlich vorgeschriebenen Exit zu den US-Geheimdiensten.
Wohin das führen kann, sehen wir gerade an dem Tübinger Forschungslabor, was massiv von den USA angegraben und gelockt wird.
Für die reine Fernbetreuung reichen m.E. das Datev-Tool und ein Telefon völlig aus.
Viele Grüße aus Mainz
Hallo,
wem Teamviewer zu unsicher ist, kann sich mit diesem Produkt beschäftigen. Hier sprechen wir von einer Firma in Deutschland.
Die 'Datenschutzhinweise' von 'fastviewer', dem Hersteller des Tools "Datev Mandanten-Fernbetreuung" ist auch ziemlich mühsam zu lesen (26 Seiten 'Kleingedrucktes').
Dort wird auch von Analyse, Speicherung, Aufbewahrung von Daten (auch in Amerika), von Tracking, Werbung usw. gesprochen.
Ich hätte wesentlich mehr Vertrauen in Anwendungen, die Daten per Internet übertragen, wenn man nicht überall auf Schritt und Tritt getrackt und 'gestalkt' würde.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist jedenfalls (für mich) eine gute 'Beruhigungspille'
@Gelöschter Nutzer Und warum besprechen wir das im Thread des RZ-Ausfalls am 28.02.?
Sie haben Recht, ein separater Thread "Home-Office-Szenarien" wäre sinnvoller
@oschmitt genau!
Zumal das Thema "28.2." durch ist.
Man könnte mittlerweile wirklich einen Beitrag eröffnen mit "Problemen bei der lapidaren DATEV-TAP-Bereitstellung".
Da glänzt die DATEV gerade auch nicht. Hat aber hier nix zu suchen. Problem ist auch bereits erkannt.
Liebe Community,
die Server der Mandantenfernbetreuung stehen in den Räumen der DATEV. Somit werden keine Daten an FastViewer oder andere Unternehmen weitergegeben.
Viele Grüße
DATEV eG
Vielen Dank für die Klarstellung.
Es war auch mein Kenntnisstand, dass die Anwendung bei Datev gehostet wird und nichts in die USA, China oder sonst wohin geht.
Viele Grüße aus Mainz
PS: Ich befolge jetzt den Rat und verabschiede mich aus diesem Thread. Der ist wirklich über das MHD hinaus.
Hallo Herr Woeste,
wir sind Ihnen noch eine Antwort schuldig.
Unsere Nachfrage bei unseren Ansprechpartnern für länderübergreifende Verfahrensfragen (wieder was Neues gelernt ;-)) hat ergeben, dass die einzelnen Länder - wie schon von Ihnen hier vermutet - unabhängig von der Rechtslage unterschiedlich damit umgehen.
"Kommt es im Zuge dessen zu fehlerhaften Festsetzungen hat der betroffene Steuerpflichtige individuell die Rücknahme des Verspätungszuschlags beim Finanzamt zu beantragen."
Für den Antrag auf Rücknahme des Verspätungszuschlags, können Sie gerne unseren Brief oder das Info-Dok. 1008575 verwenden.
Sollte das Finanzamt dieses nicht akzeptieren, melden Sie sich gerne mit der entsprechenden Berater- und Mandantennummer und Steuer-ID bei uns im Service. Dann nehmen wir nochmal direkt Kontakt mit der Finanzverwaltung auf.
VG Stefanie Herold