Liebe Community!
Zum Thema Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II haben wir Sie an dieser Stelle (Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ... - DATEV-Community - 458204) ausführlich informiert. Mittlerweile haben sich wichtige Änderungen ergeben, die wir Ihnen mitteilen möchten.
Neue Bereitstellung vom BZSt startet am 03.02.2025
Die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer soll jetzt ab dem 03.02.2025 über einen Zeitraum von 10 Tagen (inkl. Wochenende) erfolgen.
Die ab diesem Zeitpunkt bereitgestellten Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer sollen auch mit einer DATEV SmartCard mit Untervollmachten abgerufen werden können. Die Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer vom 02.12.2024 werden nochmals bereitgestellt.
Wie beim letzten Mal haben wir im Dokument Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II alle Informationen ausführlich zusammengestellt. Sollten sich noch kurzfristige Änderungen ergeben, werden wir diese unverzüglich im Dokument veröffentlichen.
Automatische Übernahme in die Zentralen Stammdaten
Mit dieser Bereitstellung ist eine automatische Übernahme der Wirtschafts-Identifikationsnummer und des Unterscheidungsmerkmals in die Zentralen Stammdaten möglich. Dafür benötigen Sie die Version 15.6 von DATEV DMS / Dokumentenablage (Service-Release vom 23.01.2025).
Installieren Sie diese Version daher unbedingt vor dem Abruf der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.
Freundliche Grüße
Sandra Arnold
DATEV eG
Ich bin froh, dass wir im Dezember nur eine einzige Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen haben. Diese kam heute nochmal.
Gibt es eigentlich eine Karenzzeit bis wann die W-IdNr. bei Körperschaften, Vermögensmassen und Personengesellschaften/-gemeinschaften in die VDB aufgenommen sein müssen?
mfg
Hallo,
ich habe eine Frage zur der ID in der VDB. Wie verhält sich dies mit den alten Vollmachten werden die automatisch aktualisiert oder muss ich für alle eine neue Vollmacht machen. Denn wenn ich die Vollmacht in der VDB öffne gibt es ja gar kein Feld dafür, dieses Feld kommt ja nur bei neuen Vollmachten.
Hoffe das ist keine ganz blöde Frage.
Hallo @Renz
Hallo @Interceptor
meine Meinung:
Warum sollen erteilte Vollmachten, die eindeutig den Steuerpflichtigen zugeordnet werden können, durch die Erteilung einer neuen ID ungültig werden?
Die Wirtschafts-ID dient bei Körperschaften/Gesellschaften als reines Identifizierungselement. Das wir bislang nicht nutzen konnten und deshalb darauf achten mussten, entweder die UST-ID anzugeben oder den Firmennamen exakt so zu erfassen wie bei der Finanzverwaltung gespeichert.
Ich gehe davon aus, dass alle bisherigen, auf dem amtlichen Formular basierenden Vollmachten, ohne weiteres gültig bleiben.
Es wäre schön, wenn dem so ist. In der Fußnote 2 der Vollmacht steht "sind bis zur Vergabe der W-IdNr." !?!
Ich hätte da gerne ein klare Auskunft darüber, bevor ich u.U. bei der Erstellung der Steuererklärungen etc. feststellen müsste, dass die Vollmacht nicht mehr gültig ist.
mfg
Für eine belastbare Auskunft von qualifizierten Personen werden Sie entweder beim Finanzamt, Landesamt oder BMF und/oder der Bundessteuerberaterkammer anfragen müssen.
Die DATEV als IT-Dienstleister wird hier nicht rechtlich belastbar helfen können.
Sie meinen diese Passage:
Woraus schließen Sie, dass eine bestehende Vollmacht bereits mit Vergabe der W-ID erlöschen soll ?
Mit Registrierung einer Gesellschaft und Bevollmächtigung über die VDB erlöschen maximal dann bereits bereits bestehende Vollmachten nach Zeile 26 und Fußnote
Nein, nein, bitte nicht Falsch verstehen - ich schließe hieraus nichts, ich könnte aber vielleicht vermuten, weiß es aber einfach nicht. Deshalb stelle ich die Frage hier in der Community.
Diese Passage/Fußnote meine ich. "Bis zur Vergabe der W-IdNr." Jetzt ist die W-IdNr. aber da 😐
mfg
Bis irgendwann in 2026 sollen erst alle Wi-IdNr. erteilt sein, bis dahin kann das gar kein Pflichtfeld werden.
@Interceptor schrieb:Nein, nein, bitte nicht Falsch verstehen - ich schließe hieraus nichts, ich könnte aber vielleicht vermuten, weiß es aber einfach nicht. Deshalb stelle ich die Frage hier in der Community.
Nö, ich verstehe Sie nicht falsch, denn Sie hatten ja die Befürchtung geäußert, die Vollmacht würde mit Erteilung der W-ID ungültig und das wollte ich lediglich widerlegen bzw. relativieren.
Aber lesen Sie doch die Fußnote 2 vollständig und nicht nur den Teilsatz.
Wow, wow, wow !
So jetzt war ich auch der glückliche in der Lotterie und habe heute mal rund zwei Dutzend W-IDNr. bekommen und dachte mal:
So jetzt ist die nächste Stunde "Meeting mit Manuel" anberaumt und wir Beide 😉 erfassen jetzt erstmal alle W-IdNr. in dem Stammdaten erfassen, aber meine gerührten Äuglein stellten tatsächlich fest, dass mit Abruf der Bescheide in den Dokumentenkorb und die Ablage in die DokVerw auch gleichwohl automatisch die Eintragung in die Stammdaten erfolgt.
Wie das ging ?
Ist mir egal, aber mal "Dankeschön, DATEV !" für die äußerst positive Überraschung heute morgen. Geht ja doch was. Sehr, sehr toll.
Insofern wurde das aus dem von @xyzmic verlinkten Beitrag zwischenzeitlich umgesetzt:
@deusex wie traurig, dass eine digitale Selbstverständlichkeit (erwartet werden 1.300.000 Nummern da darf man die autoamtische Übernahme in die Stammdaten erwarten) so eine Reaktion bei dir auslöst.
Jetzt gehen wir alle mal zwei Schritte zurück und betrachten wieder das ganze Bild.
25-30 Jahre alte Kernprogramme, Cloudanwendungen welche nicht liefern was erwartet wird, intransparente Preisgestaltung, mangelhafte Verfügbarkeit RZ....
Ja DATEV ausnahmsweise mal gut gemacht. Ihr habt also den Beweis geführt, dass Ihr es könnt.
--> Warum nicht "immer" so? (Fehler und Ausnahmen reden wir nicht drüber)
Ja, mag sein, aber ich bin es längst überdrüssig, ständig nur den Kopf zu schütteln, bis man ein Haar in der Suppe findet und dies dann ellenlang zu thematisieren, sondern freue mich vielmehr, wenn mich etwas derart positiv überrascht und nein, ich sehe das technisch nicht als selbstverständlich an und ja, DATEV hat es rechtzeitig hinbekommen und wurde für meine Begriffe tadellos gelöst.
Ich habe mich ferner gefragt, wie man mit dieser Lappalie (auch so im Nebenbeitrag) soviel Aufmerksamkeit, Energie und Zeit vergeuden kann. Ich habe dem Thema vielleicht zehn Minuten gewidmet plus weitere zehn für mein Geschriebsel von heute.
Mir hat die Autoablage heute mindestens zwei Stunden erspart und sicher ist es kaum kanleirentabel, sich über Eventualitäten stundenlang auszulassen und seine Zeit zu verbrennen.
Wenn die W-IdNr. da ist, ist sie es und dann setzt man es gelegentlich um; da braucht es doch kein ständiges Gezerre und Genöhle.
Wer heute noch dran glaubt, das Gras wüchse (auch bei der DATEV) schneller, wenn man dran zieht, hat selbst ein Problem.
So manche Erwartungshaltung ist einfach zu hoch und wer die Erwartungen reduziert und eben nicht alles als selbstverständlich auffasst, lebt und arbeitet leichter und insgesamt effizienter.
Ich hatte in den letzten Monaten einige Gespräche mit EDV-Fachleuten zu bestimmten Themen und nicht alles was mein "Pipi-Langstrumpf-Prinzip" vorsieht, ist auch einfach umsetzbar; wenn es auch mir den Eindruck macht.
Insofern nehme ich mich da hin und wieder in technischen Sachen lieber zurück. Die Zeiten des Dauerlamentos sind bei mir zumindest vorbei.
Wenn man mal adhoc helfen, etwas beitragen oder ein Problemfeld darstellen kann, warum nicht?
Grundsätzlich gilt: Mehr Kanzlei, weniger Community !
Hallo,
Leider funktioniert es bei uns nicht wie von @deusex beschrieben. Nachdem Abruf der Bescheide in den Dokumentenkorb und dem Ablegen unter dem dazugehörigen Mandanten erfolgt keine automatische Eintragung in die Stammdaten.
Die Software ist auf dem neuesten Stand.
Gibt es da noch Dinge die man beachten muss, dass die automatisierte Eintragung reibungslos funktioniert?
Grüße...
Hallo sprthm,
nutzen Sie vlt. einen Ablage Knigge mit Pflichtfeld in DMS? Dann wird die IdNr. im Bereich Beschreibung überschrieben/gelöscht, so dass keine Übernahme in die Stammdaten erfolgt.
Ich habe das Feld zum Ablage-Knigge nicht mehr als Pflichtfeld ausgewiesen und jetzt funktioniert es.
Beste Grüße
Hallo,
wir nutzen nur die Dokumentenablage. Das DMS nutzen wir nicht. Damit scheidet dieser Grund erstmal aus.
Grüße
Die automatische Übernahme erfolgt nicht, wenn die W-ID nur einer natürlichen Person ohne Unternehmen zugeordnet wird. Das Mandat muss eine Unternehmensseite haben, ansonsten wird diese nicht übernommen, da kein Feld für die automatische Übernahme vorhanden ist.
(Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, wir nutzen den Dokumentenkorb und ich übernehme einfach den Text der vorgegeben wird und füge noch die 00001 hinzu, da diese nicht übernommen wird als Text für das Dokument. Es wird immer automatisch übernommen.)
Hallo,
dass der Mandant als Unternehmen angelegt sein muss, leuchtet mir ein und ist auch nicht das Problem. Auch bei GmbHs erfolgt keine automatische Eintragung der W-ID, wenn ich aus dem Dokumentenkorb den Mitteilungsbescheid beim Mandanten ablege.
So wie ich es verstanden habe, soll der Prozess mit der Wirtschafts-ID bei DATEV folgendermaßen funktionieren:
1) im Dokumentenkorb "Digitale Bescheide/Dokumente abrufen"
2) den Mitteilungsbescheid dem Mandanten zuordnen (wenn nicht schon automatisch geschehen) und ablegen
3) Schließe den Dokumentenkorb (sicherheitshalber)
Dann sollte die W-ID in den Stammdaten des Mandanten ersichtlich sein.
Funktioniert bei uns aber so nicht... 😞
Inzwischen sind einige W-IDs eingetroffen. Ohne erkennbares System, aber immerhin scheint es anzulaufen....Und auch die Steuerformulare für 2024 sehen eine Eintragung dafür vor. Anscheinend findet aber bisher noch kein Datenabgleich zwischen den Stammdaten und den Steuerprogrammen statt. So muss man halt in jedem Formular händisch nacharbeiten.
Eventuell kann DATEV das besser lösen im Sinne eines automatischen Eintrages, wenn die Stammdaten gefüllt sind?