Hallo Community,
in der Hoffnung, dass hier auch andere sind die sich um die Vollmachtsdatenbank ihrer Kanzlei kümmern.
Ich erhalte folgende Fehlermeldung:
"Es wurde eine Vollmacht einer Personengesellschaft übermittelt. Bei einer Vertretung, die das Feststellungsverfahren einschließt, bedarf es mindestens einem Kreuz in Zeile 17/18 des amtlichen Vollmachtmusters."
17/18 sind die Zeilen für die Empfangsvollmacht. --> Wir wollen keine Empfangsvollmacht. Bei anderen Personengesellschaften war dies bis jetzt nicht erforderlich.
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich. Seitens des zuständigen Finanzamts wird mir nicht weiter geholfen. 😕
Wie sind bei Ihnen Personengesellschaften in der Vollmachtsdatenbank angelegt?
Wir haben immer Empfangsvollmacht.
Als Praktikerlösung würde ich dann vorschlagen, dass in der Steuererklärung eine andere Person als Empfangsbevollmächtigter dient und damit Ihre Vollmacht außer Kraft gesetzt wird.
Wozu benötigen Sie dann eigentlich noch die elektronische Vollmacht?
Gruß
Martin Heim
@martin65 Ich denke die Vollmacht dient hier wohl dem Abruf aus dem Steuerkonto wegen der Abstimmung der USt.
In diesem Fall würde ich in die Felder einen der Gesellschafter eintragen. Normal wird ja auch bei dem Fragebogen zur Betriebseröffnung ein Gesellschafter als Empfangsadressat angegeben. Den würde ich hierzu auch nehmen.
Gruss
Timo Högemann.
Moin,
ich habe hier ganz aktuell dasselbe Problem.
Die Vollmacht wird für den Zugriff mittels Steuerkonto online benötigt.
Eine Lösung für das Problem habe ich zur Zeit leider auch noch nicht.
Aber das Fazit ist doch das folgende:
Ich kann bei einer Personengesellschaft nur Einsicht in das Steuerkonto nehmen, wenn ich eine Empfangsvollmacht habe.
Wie unsinnig ist das denn?
Ich melde mich wieder, wenn ich eine Lösung habe. Aber vielleicht hat bis dahin ja schon jemand anderes eine Lösung gefunden.
Viele Grüße aus dem Norden
eine gesellschaft braucht IMMER einen empfangsbevollmächtigten, weil dieser ja dann die "PERSON" darstellt. eine vollmacht NUR zum kontoabruf, aber ohne empfangsvollmacht dürfte hier schwierig werden.
Der Gesellschafter lässt sich dort nicht eintragen. Lediglich die Adresse der Kanzlei kann ausgewählt werden.
aber ich sehe gerade bei einer anderen GbR haben wir auch keine vollmacht, weil der mandant da so wollte. Ich hab die gerade angeschaut und die zeilen 17 und 18 sind leer. das ging also.
ist eine zwei personen GbR. nix besonderes also. keine ahnung, warum der ihnen dann das nicht eintragen lässt
wie gesagt, wir haben einen eintrag ohne empfangsvollmacht. dieser ist aber bereits locker zwei jahre alt. ich finde das auch nicht schlüssig. einsichtnahme und empfang sollten getrennt voneinander gehen.
So sehe ich das auch: Was hat die Einsichtnahme in Steuerkonto online mit einer Empfangsvollmacht zu tun?
Ich habe soeben mit dem Finanzbeamten der einen Personengesellschaft gesprochen, der mit bestätigt hat, dass diese Konstellation immer abgelehnt wird. Die Vollmachtsdatenbank wird von irgendwelchen Stellen in Nordrhein-Westfalen für alle bundesweit gepflegt, von denen er auch keine Telefonnummer hatte. Und irgendwelchen Einfluss kann er auf die Annahme oder Ablehnung einer Vollmacht auch nicht mehr nehmen.
Also werde ich jetzt das alte Formular für Steuerkonto online raussuchen und es darüber versuchen. 😐
Hallo Community,
der von Ihnen beschriebene Ablehnungsgrund der Vollmacht wurde unserem Service zur Vollmachtsdatenbank gestern das erste Mal mitgeteilt.
Eine aktuelle Recherche hat bisher nur ergeben, dass eine neue Plausibilitätsprüfung der Finanzverwaltung, welche seit Ende letzter Woche aktiv ist, diese Meldung verursacht.
Sobald uns nähere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie hier in der Community informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
Bitte den Link für das Formular hier einstellen. Wenn die Finanzämter da über einen komplizierten Weg mehr Arbeit bekommen baut das hoffentlich Druck auf den Mist wieder auf den alten Zustand zurück zu setzen.
Ich war heute den ganzen Tag offline. 😒
einfach mal googlen... "Vollmacht zur Einsichtnahme Steuerkonto"
Für Bayern sieht das z.B. so aus:
Finanzamt Bayern Formular Einsicht Steuerkonto
Ist sowie günstiger, da Sie keine Jahresgebühr an die Datev bezahlen müssen. Wir haben alle PersG und KapG nur so registriert - auch wenn wir eine Zustellvollmacht haben, da ich es für unverschämt halte, für die Speicherung einer Vollmacht jährlich bezahlen zu müssen.
Danke. Bayern passt. Und x00 mal 1,30 im Jahr. 🙂 sparen.
Ab Mitte 2020 ist die Bundessteuerberaterkammer für die Vollmachtsdatenbank zuständig und wird die Speichergebühren berechnen. Nur so als Hinweis. Die Datev hat das auch nur im Auftrag bisher gemacht.
Nur so als Hinweis.
Danke, aber was ändert das? Mir geht es nicht um ein Datev Bashing, sondern darum, dass ich nicht einsehe jährlich über € 600 dafür zahlen zu müssen, dass den Finanzämtern ihre Vollmachten digital aufbereitet werden. Ob der Name Kammer darübersteht oder Datev - und die Datev mir dafür direkt eine Rechnung schickt oder der Kammer das in Rechnung stellt und die mir das weiterberechnet, ist mir auch egal. Eigentlich müsste die Datev das der Finanzverwaltung in Rechnung stellen und die Kammer hätte gar nichts damit zu tun. Wir müssen ja auch nicht die Finanzbeamten bezahlen, die die Papiervollmachten in Listen eingetragen, gelocht und abgeheftet haben.
Meines Erachtens ist der Preis gerechtfertigt. da muss ich ihnen @Gelöschter Nutzer widersprechen.
Im Verhältnis zur Gegenleistung beim Vorteil der Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist der Betrag geradezu lächerlich. Außerdem ist der Zugriff/Einrichtung auf das Steuerkonto online enthalten.
Für mich ist die Vollmachtsdatenbank echt ein Gewinn und trägt zum besseren workflow unbedingt bei.
Gruß
Martin Heim
Wenn es nur darum geht die Umsatzsteuer abzustimmen braucht es keine VaSt. Ansonsten gebe ich Ihnen recht.
Wir haben diese Meldung für eine GmbH & Co. KG und sogar für eine GmbH erhalten.
Es wäre schon gut zu erfahren, wie diese Gesellschaften in die VDB eintragen werden sollen, wenn die Vollmacht keine Empfangsvollmacht für die Kanzlei ausweist.
Eigentlich sollten unsere Kammern der Finanzverwaltung hier Beine machen und den Mist wieder rückgängig machen. —> Notfalls auch unter Beschreitung des Rechtswegs. Zumindest prüfen ob es hier Anhaltspunkte gibt. Was wird kommen? Ein Handblatt so müssen Sie Vollmachten eintragen. 🤢
Hallo Community,
wir haben inzwischen etwas mehr in Erfahrung bringen können.
Die Plausibilität beruht auf der Fussnote 8 des ab 07/2019 gültigen Vollmachtsformulars (vgl. Dok. 1070515) :
"Gilt die Vertretungsvollmacht für die von der Gesellschaft/Gemeinschaft geschuldeten (Betriebs-)Steuern und wird das Feststellungsverfahren nicht in Zeile 15 abgewählt, wirkt die Vollmacht bei Ankreuzen der Zeile 17 zugleich als Bekanntgabevollmacht für die von der Gesellschaft/Gemeinschaft geschuldeten (Betriebs-) Steuern nach § 122 AO und als Empfangsvollmacht für das Feststellungsverfahren nach § 183 AO."
Die Finanzverwaltung hat nun also ihre Systeme an diese Fussnote angepasst.
(Gerade eben ist die Plausibilitätsprüfung wohl wegen Anpassungen bei der Finanzverwaltung nochmal kurzzeitig deaktiviert. Wir haben jedoch keine Informationen wie lange es dauern wird, bis sie wieder aktiviert wird.)
In der Vollmachtsdatenbank selbst soll dazu demnächst auch eine Anpassung stattfinden. Für Vollmachten die zukünftig von dem Ablehnungsgrund bei der Finanzverwaltung betroffen wären, soll schon bei der Speicherung der Vollmacht ein entsprechender Hinweistext angezeigt werden. Damit soll vermieden werden, dass Sie als Anwender erst ein paar Tage auf Rückmeldung für Ihre Vollmacht warten müssen, obwohl schon bekannt ist, dass sie aufgrund dieser Plausibilität von der Finanzverwaltung abgewiesen wird.
Einen schönen Abend!
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
@Jennifer_Hecht Frau Hecht ich habe in meinem vorherigen Kommentar kundgetan was die Kammern in meinen Augen tun müssten.
Vielen Dank dass Sie/Ihre Kollegen uns nun über die Sachlage informieren.
Ich denke ich spreche im Namen aller User, dass man sich seitens seiner Genossenschaft mehr als nur Informationen wünscht.
Wird die Datev ihr Gewicht einsetzen diesen, mit Verlaub gesagt, ausgefuchsten Blödsinn wieder zu revidieren?
Eine Empfangsvollmacht hat logisch absolut nichts mit der Vollmacht auf Einsichtnahme des Steuerkontos zu tun. Sobald der DATEV diese Information vorlag muss doch auf allen Kanälen mit den Verantwortlichen kommuniziert worden sein.
Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
Weiß eigentlich ob durch die Übernahme der VDB durch die Kammer ob da sich was zum besten geändert hat?
Kann man vielleicht jetzt auch die VDB für GmbH, GbR usw. anlegen?
Wenn jemand das weiß,
was muss man dann in der Vollmacht eingeben USt-Nr. oder ID und muss in der Vollmacht Zeile 17/18 wg. Empfangsvollmacht sein?
Sie können auch Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Vereine über die VDB registrieren.
Wenn Sie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer eine Neuanlage durchführen und den Mandanten als Unternehmen anlegen, bietet Ihnen das System alle Rechtsformen zur Auswahl an.
Grüße
Martin Heim
Danke Martin für die schnelle Antwort,
aber wie ist es dann mit dem Vollmachtsformular geht da auch der für Vertretung in Steuersachen von den natürlichen Personen oder gibt es da einen anderen.
Wenn möglich bitte Link.
Ich benutze das Formular auf der VDB-Seite der Steuerberaterkammer. Das drucke ich aus und wenn der Mandant unterschrieben hat, ergänze ich das Formular und übermittele es.
So habe ich immer das richtige Formular.
Hallo @tu_heggi ,
leider gibt es zu dem Thema keine Neuigkeiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Bär
Kurze Frage zu den Vollmachten:
Mandant A ist mit Steuer-ID und Steuernummer in der Vollmachtsdatenbank gespeichert (ESt + USt)
Problem:
Mandant A hat in der Sonderbilanz umsatzsteuerpflichtige Einkünfte mit 2. Steuernummer für USt.
Wie lege ich hier eine weitere Vollmacht an und wo?
Man kann ja beim Mandanten eine weitere Steuernummer hinterlegen.