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VaSt-Daten für ESt-Vorausberechnung

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letzte Antwort am 29.07.2024 16:35:50 von swenzel
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steuerbär
Fortgeschrittener
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Wir haben bei der Besprechung der ESt-Erklärungen 2018 regelmäßig auch schon eine Vorschau für 2019 gemacht.

 

Eigentlich gäbe es dafür das schöne Programm ESt Vorausberechnung. Der Nachteil ist aber, dass ESt Vorausberechnung keine VaSt-Daten abrufen kann.

 

Dafür wollen wir extra nicht das normale ESt-Programm verwenden, da Änderungen im Vorjahr (z.B. nachträgliche Herstellungskosten bei der AfA für VuV) einfach verloren gehen, wenn das Folgejahr schon angelegt ist. Ich sehe da ein großes Fehlerpotential.

 

Natürlich kann ich das neue Jahr in ESt nochmal löschen und dann wieder übernehmen. Aber ein richtiger Workflow ist das nicht.

 

Somit kann ich mich zwischen ESt und ESt Vorausberechnung entscheiden. Beide Programm haben insoweit "technisch Lücken".

 

Wünschenswert wäre, dass ESt-Vorausberechnung auch einen Abruf für die VaSt-Daten bekommt.

 

Oder gibt es eine bessere Lösung?

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo steuerbär,

 

ein Abruf der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) im Programm ESt Vorausberechnung ist derzeit nicht geplant.

 

Noch ein kurzer Hinweis für das angesprochene Beispiel mit den nachträglichen Herstellungskosten in der Anlage V:

 

Wenn im Programm DATEV Einkommensteuer ein Datenbestand für den folgenden VZ bereits angelegt ist, können Sie zumindest die enthaltenen Anlagen V wieder auf den – z. B. durch nachträgliche Anschaffungskosten korrigierten - Stand des Vor-VZ „zurücksetzen“.

 

Im Kopfbereich der Anlage V finden Sie dazu auf der rechten Seite die Funktion „Anlage V aus einem anderen Datenbestand übernehmen“. Über diesen Weg können Sie eine Anlage V aus dem Vorjahresbestand in den aktuellen Bestand übernehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

steuerbär
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Hirsch,

 

schade, dass die Integration der VaSt-Abfrage in die ESt-Vorausberechnung nicht geplant ist.

 

Aber trotzdem vielen Dank für den Tipp.

 

Und vielen Dank für die zeitnahe Reaktion.

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Alexander_Herrmann
Meister
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Mal ehrlich, wann werden Vorausberechnungen üblicherweise gemacht und wann stehen welche VaSt-Daten zum Abruf bereit? Das schließt sich doch in den meisten Fällen aus.

 

Vorausberechnung = laufendes Jahr oder Zukunft. Für diesen Zeitraum gibt es keine VaSt-Daten die abgerufen werden können. Die Daten müssen von den bereitstellenden Institutionen erst bis Ende Februar des Folgejahres gesendet werden. 

 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
Gelöschter Nutzer
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Es ist geradezu eine Peinlichkeit ohne gleichen, dass es im ESt.-Programm keine Simulation (Was-Wäre-Wenn-Berechnung) gibt. Selbst WiSo kann zig Simulationen erstellen und speichern.

 

Die Steuervorausberechnung ist derart schwerfällig und schwer zu durchschauen. Man braucht erheblich länger, als wenn man alles im Steuerprogramm abwickeln kann, insbesondere bei Afa-Buchungen o. ä..

 

Aber ist halt DATEV!

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steuerbär
Fortgeschrittener
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Diesen Einwurf hatte ich erwartet. Aber ich glaube, dass es etliche Kanzleien gibt, bei denen sich die Steuererklärungen mit der Steuerplanung überschneiden. Nicht schön, aber ist halt so.

 

Das Thema ist aber auch die Kleinteiligkeit von DATEV, aufgesplittert in hunderte von Programmen. Jedes Programm kann etwas, was die anderen nicht können. Und in sich ist das einfach nicht rund. Ich wünsche mir einfach einen schönen Workflow.

 

Vor rund 15 Jahren wurde uns versprochen (oder vielleicht habe ich auch nur mein Wunschdenken da rein interpretiert), dass alles einheitlicher werden soll, ein großer Datentopf (statt zigfacher Hin- und Herspeicherung), auf den unterschiedliche Programme wie Filter zugreifen, alles prozessorientiert usw. 

bodensee
Allwissender
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Hallo Herr Herrmann, 

 

schließt sich aus meiner Sicht nicht aus. 

 

Bisheriges Prozedere bis Veranlagung 2017. 

 

Fertigstellung 50% oder mehr in 2019 ( Fristen ohne Zuschläge bis 30.4.2019) dann Mahnverfahren usw. 

Endgültige mit 2017 fertig im Mai eher Juni 2019. Daher hätte man im ersten halben Jahr 2017 endgültig und 2018 Vorab mit VAST (die DAten liegen ja schon vor) erledigen können. Die meisten Kanzleien die ich kenne haben einen ähnlichen workflow wie ich - sie also immer im Zeitverzug. 

 

Für 2018 hat sich das insofern geändert als die Deadline 29.2.2020 zu halten war, da macht dann in der Tat Voraus für 2019 keinen Sinn mehr, zumal die Daten der KK, Banken, AA usw. erst bis Ende Februar glaube ich -weiss es gerade nicht mehr auswendig- gemeldet werden müssen. 

 

Daher mein Thema hat sich sozusagen zeitlich überholt. 

 

allerdings 2018 hat sich duruch Corona wieder zurück gespult, da jetzt Fristverlängerung bis 31.5. für alle noch offenen  Fälle 2018 gewährt wird . Sind bei mir immerhin auch noch ca. 50. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Kroete
Beginner
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Hallo, ich greif mal den alten Thread auf, da er eine sehr gute Grundlage für meinen Wunsch ist.

Ich habe heute herausgefunden, dass man die evast daten ohne die Anlage vom betroffenen ESt-Veranlagungsjahr abrufen kann. 

 

Siehe hier: 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1080594

 

Also Classic: man macht grad einen Fall vom Vorvorjahr (2022 - und ja das ist der Regelfall, ich kenne keine Steuerkanzlei die derzeit nicht noch an 2022 verzweifelt)

 

Jetzt wäre es doch nur ein Schritt, neben den Daten der Steuervorauszahlungen auch die eVast Daten in die Steuerberechnung zu ziehen.  Es liegt ja auch beides bereits im Programm Steuerkonto online.😇

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Daniel_Kempa
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Kroete,

 

nach sorgfältiger Prüfung und in Anbetracht der aktuellen Prioritäten und Ressourcen unserer Entwicklungsteams muss ich Ihnen mitteilen,

dass wir Ihren Vorschlag zur Integration einer VaSt-Schnittstelle in die ESt Vorausberechnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umsetzen können.

 

Wir verstehen, dass die Verfügbarkeit dieser Funktion hilfreich sein könnte und wir schätzen Ihr Verständnis für die Komplexität, die diese Implementierung mit sich bringen würde.

Es entsteht erheblicher Aufwand durch die Auswahl und Integration der über VaSt gelieferten Daten in die ESt-Vorausberechnung.

 

Trotzdem nehmen wir Ihren Vorschlag ernst und werden ihn für zukünftige Überlegungen zur Produktentwicklung von DATEV Steuervorauszahlungen (DATEV Produkt-Highlights Wirtschaftsberatung) berücksichtigen.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre fortgesetzte Unterstützung. Bitte zögern Sie nicht, weitere Vorschläge und Ideen mit uns zu teilen.

 

Viele Grüße,

 

Daniel Kempa

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swenzel
Aufsteiger
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Wenn das Arbeitsverhältnis während des Jahres beendet wurde, dann liegt dem Finanzamt die elektronische Lohnsteuerbescheinigung schon während des Jahres vor. Das ist aber eher die Ausnahme. Alle anderen Daten (bestehendes Arbeitsverhältnis, Krankenversicherung, Rente) liegt natürlich nach Ablauf des Kalenderjahres vor.

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letzte Antwort am 29.07.2024 16:35:50 von swenzel
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