Moien zusammen,
ist https://apps.datev.de/help-center/documents/1070489 so zu interpretieren, dass für einen Einzelunternehmer, dessen Betriebs- und Wohnsitz auseinanderfallen, immer zwei Mandantennummern angelegt werden müssen?
Danke und viele Grüße
LV
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist richtig.
Das ist allerdings frustrierend. Dennoch: Danke.
Hallo @lvoller ,
das genannte Dokument 1070489 ist für Sie nur relevant, wenn Ihr Mandant mehrere Betriebe oder mehrere Einkunftsarten hat. Hat Ihr Mandant nur einen Betrieb mit genau einer Einkunftsart, dann können Sie die Erklärung zur gesonderten Feststellung auch mit nur einer Mandantennummer abbilden. D.h. Ihr Mandant mit dem Mandantentyp Einzelunternehmer benötigt in diesem Fall keine zwei Mandantennummern.
Und was ist aus der DATEV-Empfehlung geworden, den Typ Einzelunternehmen nicht mehr zu nutzen?
Hallo @steme,
im Dokument-Nr. 1035951 finden Sie unter Punkt 2.2 eine Stellungnahme zum Mandantentyp Einzelunternehmer.
Unter Punkt 2.1 heißt es "DATEV empfiehlt grundsätzlich die Nutzung der Mandantentypen Natürliche Person und Unternehmen. Mit diesen Mandantentypen kann die komplette Mandatsstruktur abgebildet werden.
Für bestimmte Konstellationen eignet sich dennoch der Mandantentyp Einzelunternehmen.".
Ah, ok, danke schön, das hatte ich so wörtlich nicht mehr auf dem Schirm. 🙂
Ich bin mittlerweile eher ein Fan der getrennten Bestände für Privatperson und Unternehmen. Allein schon, weil man es da einfacher mit unterschiedlichen Adressierungen bei seinen Briefen hat.