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Erbschaftssteuererklärung elektronisch einreichen

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letzte Antwort am 17.02.2025 12:43:04 von susanne_koch
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xyzmic
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Hallo zusammen,

 

im Urlaub habe ich das erste Mal davon gehört, dass die ErbSt auch elektronisch beim FA eingereicht werden kann.

Ist eine elektronische Bescheiddaten Übermittlung auch möglich?

 

Erbschaft- und Schenkungsteuer - Bayerisches Landesamt für Steuern (bayern.de)

 

 

 

Im Dokument habe ich dies gefunden.

Elektronische Übermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer - DATEV Hilfe-Center

 

Betrifft dies alle Jahre mit dem Todestag ab 2023 oder soll dies auch schon ab dem Todestag 2022 gelten?

ELSTER: Welche Steuerarten und VZ können übermittelt werden? - DATEV Hilfe-Center

 

 

Können dort auch digitale Belege über MeineSteuern eingereicht und hochgeladen werden?

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schaefer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo xyzmic,

 

in DATEV Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Bereitstellung der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER) mit der Version 10.0 für Stichtage (Datum der Schenkung bzw. Todestag) ab 1.7.24 geplant (s. a. Elektronische Übermittlung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer - DATEV Hilfe-Center).

Für die dazugehörigen Feststellungserklärungen für die Grundbesitzbewertung und die Betriebs- und Anteilsbewertung existiert dieser Weg seitens der Finanzverwaltung allerdings noch nicht. Diese Feststellungserklärungen müssen nach wie vor in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Die Übermittlung von Bescheiddaten wie in ESt/GewSt/USt wird seitens der Finanzverwaltung für ErbSt/SchenkSt nicht angeboten.

 

Die digitale Nachreichung von Belegen ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ebenfalls nicht möglich, weil die dafür zuständige Schnittstelle der Finanzverwaltung diese beiden Steuerarten derzeit nicht berücksichtigt.

Eine Anbindung an Meine Steuern wird in der ersten Stufe der Einführung von ELSTER für ErbSt/SchenkSt noch nicht vorhanden sein.

 

 

Freundliche Grüße,

Andreas Schaefer

DATEV eG

f_mayer
Meister
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Sehr geehrter Herr Schaefer,

 

wird die Einlegung eines Einspruchs elektronisch möglich sein? Mittlerweile schätze ich am elektronischen Einspruch sehr, dass man einen Beleg mit Transferticket bekommt, die normale Briefpost scheint mittlerweile ein gelegentlich ein Restrisiko zu haben.

xyzmic
Erfahrener
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vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Dann hoffen wir mal bei der Steuerverwaltung auf einen Digitalisierungsschub...

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schaefer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo f_mayer,

 

der elektronische Einspruch für ErbSt/SchenkSt ist noch nicht möglich, unsere Entwicklung arbeitet aber daran. Einen zeitlichen Ausblick können wir aktuell leider noch nicht geben.

 

 

Freundliche Grüße,

Andreas Schaefer

DATEV eG

MC_STB1
Beginner
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In Zeiten, in denen die Bayerischen Finanzämter ihre Faxgeräte abschalten, eine Email nicht Datenschutzkonform an das Finanzamt übermittelt werden kann, wäre es sehr hilfreich, wenn über die Funktion "Sonstige Nachricht" mit den Finanzämtern für Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie mit den Bearbeitungsstellen für die Grundstücksbewertung (Nur Aktenzeichen, kein Steuernummer) kommuniziert werden kann.

xyzmic
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Richtig.

 

Im Zweifel gibt es noch das Kontaktformular

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Schluchtensauerser
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Derzeit steht im  verlinkten Dokument 1007871, dass es für Stichtage ab November 2024 irgendwann in Q4-2024 möglich sein soll.

 

Übersetzt also: irgendwann 2025 oder 2026 oder nie. Also werde ich wohl nach der Grundsteuer nun auch für die ErbSt auf andere Anbieter umsteigen müssen, 

 

Ich brauche sicher nicht erwähnen, wie unbefriedigend es ist, dass über ein Jahr nach Freigabe durch durch die Finanzverwaltung das vom Marktführer nicht umgesetzt ist.

 

Das stört nicht nur meine Prozesse durch das Ausdrucken etc. Ich muss nur dafür auch Hardware vorhalten, die ich sonst nicht mehr brauche und dann muss bei Papiereinreichung ja auch Unterschriften beschaffen. Das löst auch große Verstörungen bei den Mandanten aus. Und ich kann es nicht mal mehr auf die lahme deutsche Verwaltung schieben.

 

Doch die Entwicklung von Cloudanwendungen, die viele gar nicht wollen, scheint wichtiger zu sein.  

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
Schluchtensauerser
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Ich mache die ErbSt-Einsprüche und sonstige Kommunikation direkt über das Elsterportal als "sonstige Nachricht". Das klappt zumindest in Berlin (FA Schöneberg) ganz gut.

 

Man muss halt nur einmalig ein Profil anlegen - doch das sind ja ohnehin immer Exoten-Steuer-Nr., die die Datev gar nicht verwalten kann.

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
xyzmic
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privat und geschäftlich werde ich vollständig auf Buhl Produkte umsteigen (TAX Prof.) genügt vollkommen.

andreashofmeister
Überflieger
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@xyzmic  schrieb:

privat und geschäftlich werde ich vollständig auf Buhl Produkte umsteigen (TAX Prof.) genügt vollkommen.


Spricht etwas gegen das Elster-Portal? Dort funktioniert das mit der Erbschaftssteuer...Kost nix.

rschoepe
Experte
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Vorsicht, am Ende wird dir das als Werbung ausgelegt und gelöscht. 🤐

xyzmic
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das hatte ich bereits schon... @metalposaunist kennt diese Geschichte schon

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xyzmic
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auch eine Idee

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susanne_koch
Aufsteiger
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Hallo,

ich freue mich, dass ich grds. jetzt auch ErbSt- und SchenkSt-Erklärungen elektronisch übermitteln könnte 😊.

Aber leider geht das nur für Stichtage ab 01.11.12024, s. a. DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1007871 und DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035944 

Schlüssig ist das für mich nicht, denn über Elster können auch ältere Stichtage elektronisch übermittelt werden.

Ist da in Kürze eine Erweiterung auf ältere Stichtage geplant? Bzw. warum die Stichtagseinschränkung?
Gruß, sk

xyzmic
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ELSTER ist schneller als DATEV?

 

@Andreas_Schaefer 

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Schluchtensauerser
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Da muss ich die Datev mal ausnahmsweise in Schutz nehmen.

 

Die Datev-Programm rechnen nebenher noch - und ermitteln ein Ergebnis. Das macht Elster nicht.  Außerdem unterscheiden sich die Oberflächen und Benutzerführung deutlich. 

 

Bei Fehlern bekomme ich bei Elster z.B. oft die Meldung "da stimmt bei der Plausiprüfung was nicht - ich sage dir aber nicht was" und wenn die Meldung mal einen  Hinweis gibt, wo zu suchen ist, ist es tatsächlich dann aber woanders. Das ist bei der Datev schon komfortabler als bei Elster.  

 

Und schließlich: Datev kann ja erst dann tätig werden, wenn Elster eine Schnittstelle hat. Also ist Elster immer "schneller".

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schaefer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Fr. Koch,

 

durch die Einführung von ELSTER sind für das Erbschaft- und das Schenkungsteuerprogramm völlig veränderte Datenstrukturen erforderlich geworden. Wir haben für beide Programme insgesamt um die 1.000 neue Felder für die Erfassung und Berechnung aufnehmen müssen, um elsterfähig zu werden.

Deshalb haben wir dafür eine neue Programmversion aufgelegt, die eben die Stichtage ab dem Zeitpunkt der Freigabe dieser Version ab 01.11.2024 bedient.

Hätten wir diese Anpassungen rückwirkend für ältere Stichtage in Programmschiene 9.x (mit Stichtagen ab 2023) ausgeliefert, hätte das dazu geführt, dass bereits von Ihnen erfasste Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle an vielen Stellen sehr fehlerhaft werden würden.

 

Ein ganz konkretes Beispiel zum Nachvollziehen aus der Erbschaftsteuer:

 

Bisher (vor ELSTER) brauchte z. B. eine Darlehensschuld im Zusammenhang mit Grundstücken nur der Art der Steuerbefreiung, z. B. zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, zugeordnet zu werden. Durch die Einführung von ELSTER muss die Zuordnung zu einem ganz konkreten Grundstück erfolgen.

 

Nehmen wir an, Sie haben bereits einen Fall mit drei Grundstücken A, B und C erfasst, die zu Wohnzwecken vermietet sind. Zu einem der Grundstücke existiert noch eine Darlehensschuld, für die in der bisherigen Version nur angegeben war, dass sie zu Vermietung zu Wohnzwecken gehört. Die Info, zu welchem Grundstück sie gehört, ist nicht vorhanden.

In der neuen Datenstruktur muss die Schuld nun explizit entweder A, B oder C zugeordnet sein. Was würde bei einer rückwirkenden Anpassung der Datenstruktur in Ihrem Fall mit dieser bisherigen allgemeinen Zuordnung passieren? Wir können das nicht einfach pauschal einem Grundstücke zuordnen. Also müssten Sie in diesem Fall die erfassten Daten nachträglich anpassen.

 

Derartige Konstellationen gibt es außerordentlich viele über beide Programme hinweg, was Sie u. a. an den vielen veränderten Programmoberflächen erkennen können. Daher würden Sie an vielen Stellen Ihre bereits erfassten Daten nacharbeiten müssen.

Deshalb wurde ELSTER nicht für ältere Stichtage umgesetzt bzw. implementiert.

 

Freundliche Grüße,

Andreas Schaefer

DATEV EG

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susanne_koch
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Hallo @Andreas_Schaefer ,

vielen Dank für die ausführliche Begründung. Sie ist für mich nachvollziehbar, stimmt mich aber nicht glücklich.

Denn ich bekomme erst jetzt die ersten Aufforderungen, Fälle mit Stichtagen vor dem 1.11.24 zu bearbeiten (aus 2023 oder 1. Jahreshälfte 2024), so dass für die jeweils neu anzulegenden Fälle in der Kanzlei keine Nacharbeit erforderlich würde.

Diese Fälle muss ich jetzt leider alle noch komplett auf Papier abarbeiten.

Es mag aber sein, dass es bei bereits in Arbeit befindlichen Fällen zu Nacharbeit kommen kann. Das wäre mit einer Programmhilfe (z.B. "an diesen Punkten müssen Sie ergänzende Angaben vornehmen") sicher auch relativ flott zu erledigen (in der Kanzlei), setzt aber natürlich zusätzliche Programmierungen bez. der Hilfen voraus.

Das wäre die Lösung, die ich erwartet bzw. mir gewünscht hätte.

 

Da in 2-3 Jahren die Fälle vor dem 1.11.24 hoffentlich alle erledigt sind, wird sich das also mit der Zeit von allein regeln. So lange liegt aber die Mehrarbeit in den Kanzleien.

Schade. Aber ich weiß jetzt, woran ich bin.

 

Es ist natürlich auch misslich, dass zwar eine Elsterfreigabe von der Finanzverwaltung für die Erb/SchenkSt vorhanden ist, nicht aber für die Grundbesitzbewertung, so dass viele Fälle sowieso zweigleisig laufen müssen.

Das ist aber ja nicht bei DATEV zu verorten.

 

Gruß, sk

 

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letzte Antwort am 17.02.2025 12:43:04 von susanne_koch
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