Hallo!
Ich hab folgendes Problem: Ich benutze gerade DATEV EÜR Steuern zum ersten Mal und ich krieg die EÜR nicht in die Freizeichnung.
Ich hab mich an folgenden Vorgang gehalten und habe auch alle benötigten Rechte.
Ich hab alles so bereitgestellt und an die Freizeichnung gesendet (auch die Einkommensteuererklärung).
In der Freizeichnung ist bisher nur die Einkommensteuererklärung mit Anlage G.
Ich habe aber bisher nur die "Auswertung EÜR" (Freizeichnungsdokument und Formulare) im Posteingang von Meine Steuern, aber das ist ja eh ein anderer Vorgang.
Was mach ich falsch?
LG Louisa
Nur so mal ein Gedanke, da ich nicht mit dem Freizeichnungsdokument arbeite.
Die Anlage EÜR ist Bestandteil der Steuererklärung, also sollte die auch in dem Freizeichnungsdokument der Einkommensteuer enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, dann würde ich vermuten, dass in der Anlage EÜR die Option "Diese Anlage EÜR soll mit ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden" auf NEIN steht.
mfg
Bei EÜR Steuern ist Anlage EÜR außerhalb der Einkommensteuererklärung, daher liegts nicht daran.
Ich würde da kurz auch eine Frage einwerfen:
Was bringt mir die gesonderte Online-EÜR-Übermittlung gegenüber der Übermittlung mit der ESt-Erklärung in einem Paket ?
Einzelwerte statt Summenwerte übermitteln zu können, ist ja verhältnismäßig eher nicht der "burner".
Im Moment suche ich echt noch den Grund, der mich dazu bewegt, die Anlage EÜR nicht mehr innerhalb der ESt-Erklärung einzureichen.
Das riecht förmlich nach Abkündigung der integrierten Lösung, um auf die Online-Option wechseln zu müssen.
Wäre über ein feedback dankbar, welches mir die Effizienz des Neuen zum Alten aufzeigt.
Bei mir sinds tatsächlich die Einzelwerte, mich nerven diese ganzen Fragen vom FA zu genauerer Aufschlüsselung, AVEÜR usw UND - sollte es den funktionieren - die separate EÜR-Freizeichnung.
Bin aber auch einfach Fan von neuen Dingen, mich störts nicht zu sehr wenns keinen offensichtlichen Vorteil gibt 😄
Sind die Rechte vorhanden?
Nachher sehen Sie es nur nicht, weil die Rechte nicht vorhanden sind für EÜR Steuern.
Ja, habs extra in meinen ursprünglichen Post mit reingeschrieben 😄
Ja, ich brenne auch förmlich für Neues und Innovatives, solange es effizient ist und das sehe ich im Moment noch nicht.
mich störts nicht zu sehr wenns keinen offensichtlichen Vorteil gibt
Mich allerdings stört es enorm, denn wenn es keinen Vorteil gibt, dann ist es sinnlos; insbesondere wenn der Verwaltungsaufwand dadurch deutlich höher ist und damit ein offensichtlicher Rückschritt für effizientere Arbeitsabläufe.
Die Entfernung in der EDV wird in "Klicks" gemessen 😉
Aus der Praxis kann ich zumindest berichten, dass vielleicht von zehn eingereichten AVEÜRs mit Summernwerten via ESt-Erklärung einmal eine Anforderung auf Details kommt, die ich dann flugs als PDF "Entwicklung des Anlagevermögens" via Sonstige Nachricht ans Finanzamt durchschieße. Da liegt der Aufwand bei ca. 2 Minuten.
Danke für die Rückmeldung.
edit: Erfreulich, dass EÜR Steuern (noch) optional bleibt DATEV EÜR Steuern (Leistungsänderung)
Hallo Louisa,
bitte wende dich an unseren DATEV Service. Die Anfrage müssen wir uns im konkreten Einzelfall anschauen und die Ursache finden.
Schreibe uns gerne einen Servicekontakt oder buche unter www.terminland.de/steuern/ einen Rückruftermin zum Produkt EÜR Steuern.
Vielen Dank
Katharina Schug