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steuerfreie Prämie in coronazeiten

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letzte Antwort am 04.01.2021 09:49:11 von heikes
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winter_52
Einsteiger
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Nachricht 1 von 34
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Hallo zusammen,

 

hat schon jemand eine Info, ob die steuerfreie Prämie von 1.500 € ein Freibetrag oder eine Freigrenze ist ?

 

User2
Beginner
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Nachricht 2 von 34
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Und ob diese auch für Minijobber gilt?

 

Und welche Lohnart dafür in Lohn und Gehalt verwendet werden soll? 3701?

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 3 von 34
49474 Mal angesehen

In weiteren Threads sind wir uns einig, dass es sich um einen Freibetrag handeln müsste.

 

M.E. muss das auch für Aushilfen möglich sein, denn die Prämie ist ja steuer- und sozialversicherungsfrei, kann also auch nicht die geringfügige Beschäftigung beeinflussen.

Lang may yer lum reek
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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 34
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Hallo zusammen, 


hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.04.2020:

 

image.png

 

Vorbehaltlich der Veröffentlichung der rechtlichen Grundlage, können diese Zahlungen in den Bewegungsdaten in LODAS mit der Stammlohnart 201 „Festbezug st/sv-frei“ und in Lohn und Gehalt mit der Lohnart 3701 „Bezug, st- und sv-frei“ abgerechnet werden.


Eine Anleitung zum Kopieren der Lohnart in Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument 1071690 – Lohnarten für Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen unter Punkt 3.4.


In LODAS wählen Sie in der Liste der Lohnarten-Nummern die Lohnart, die Sie kopieren möchten. Klicken Sie dann auf das Symbol „Lohnart kopieren“ und geben Sie eine neue Lohnartennummer ein, auf die Sie Daten kopieren möchten. Die Bezeichnung der Lohnart können Sie ebenfalls anpassen.


Im Dokument 1008688 unter Punkt 6.4 informieren wir Sie wieder, sobald das Gesetz zu Sonderzahlungen während der Corona-Krise verabschiedet oder die notwendigen Grundlagen veröffentlicht wurden.


Ob die oben aufgeführten gesetzlichen Regelungen für Sonderzahlungen auch für geringfügig Beschäftigte greifen, können wir als DATEV rechtlich leider nicht beurteilen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

reibert
Einsteiger
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Nachricht 5 von 34
44514 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich finde leider im LODAS unter Lohnartnummer keine Lohnart die ich für die, Sonderzahlung steuerfreie Prämie kopieren kann.

 

Wer kann mir helfen?

 

Wie kann ich den April im LODAS korrigieren, das ist aber auch kompliziert.

 

LG hh

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 34
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Hallo hh,


das Kopieren einer Lohnart ist nur möglich, wenn diese bereits in LODAS vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, legen Sie die Lohnart bitte über das Symbol "Lohnart neu" an.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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senta_1
Beginner
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kurz eine Frage:  kommt die Lohnart 201 dann nicht auch in die Lohnsteuerbescheinigung?

 

Danke im voraus

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 34
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ja, das kann man da nicht abstellen.

 

Der Corona-Bonus ist nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und muss auch nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

 

 

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senta_1
Beginner
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Nachricht 9 von 34
40118 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort - also die Lohnart 201 kommt dann nicht in die Lohnsteuerbescheinigung?

Dann würde es ja passen. Konnte hier in Lexinform nichts finden ....

 

Beste Grüße

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 34
40103 Mal angesehen

Nein, ich bin der Meinung man kann die Ausweisung in der LSt-Bescheinigung nicht deaktivieren. Das geht höchstens über die Steuer-/SV-Behandlung (Schlüssel 0). Das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.

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senta_1
Beginner
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Nachricht 11 von 34
40001 Mal angesehen

Guten Morgen und herzlichen Dank - das war auch mein Befürchten ... habe hier auch schon mit 201 abgerechnet ...

Wäre es dann nicht möglich, einen Nettolohnart zu verwenden - dann wäre man auf der sicheren Seite was die

Lohnsteuerbescheinigung betrifft - aber natürlich unschön ....

 

Wie sind hier denn die Erfahrungen ????

 

Einen schönen Tag ....

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 34
39913 Mal angesehen

Also mit den Standardeinstellungen zu LA 201 wird der Corona-Bonus tatsächlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

 

Ich habe es gerade anhand eines Muster-Mandanten getestet.

 

VG

senta_1
Beginner
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Nachricht 13 von 34
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Lieber Eddy2410!!

 

Vielen Dank für Ihre Auskünfte!!!! Sie haben hier sehr geholfen! Dann bleibt es bei Stammlohnart 201!

 

Gruß und einen schönen Tag!

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 34
39638 Mal angesehen

Hallo, 


die Stammlohnart 201 ist steuer- und sv-frei und wird in der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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groundhog
Beginner
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Nachricht 15 von 34
38131 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe noch eine weitere Frage zu der Corona-Sonderzahlung:

 

Ist die gezahlte Summe pfändbar? In der Stammlohnart 201 steht standardmäßig 'nicht pfändbar'. Aber ist das richtig?

 

Viele Grüße,

 

S. Esser

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groundhog
Beginner
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Nachricht 16 von 34
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sorry....habe gerade erst gesehen, dass die Frage schon mal gestellt wurde und es nicht pfändbar ist....

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senta_1
Beginner
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Nachricht 17 von 34
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Hallo Hallo

 

bitte nochmal recherchieren unter "Corona Beihilfen steuerfrei" - ganz unten ....

Bin mir hier nicht zu 100% sicher ob "nicht pfändbar".

 

Gruß

 

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senta_1
Beginner
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Nachricht 18 von 34
38072 Mal angesehen

Sorry unter "Sonderzahlung Corona"  Recherchen ganz unten ....

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Da1
Beginner
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Hallo,

 

wie wird die Corona Prämie im Lohnkonto ausgewiesen?

Welche Auswertungsmöglichkeiten  stellt DATEV zur Verfügung?

 

Gruß

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björn
Experte
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In Lodas wird hierfür die Stammlohnart "201Festbezug St/SV-frei" hergenommen und dadurch dann im Lohnkonto als steuer- und sv-freier Bezug ausgewiesen.

 

 

Gruß

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Max89
Beginner
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Hallo ihr Lieben,

 

auf welchem Konto wird die Corona-Prämie verbucht (Skr 04)?

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Thomas_Kahl
Meister
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Wie wäre es mit "freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei"?

MfG
T.Kahl
Max89
Beginner
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Das Konto ist Perfekt! Besten Dank @Thomas_Kahl 

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freiherr
Einsteiger
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@Dominika_Raciborska 

Am 08.04.2020 informierten Sie für die auszuwählende Lohnart für den steuer- und soz.vers. freien Corono Bonus wie folgt:

 


Vorbehaltlich der Veröffentlichung der rechtlichen Grundlage, können diese Zahlungen in den Bewegungsdaten in LODAS mit der Stammlohnart 201 „Festbezug st/sv-frei“ und in Lohn und Gehalt mit der Lohnart 3701 „Bezug, st- und sv-frei“ abgerechnet werden.

Heute hat DATEV in den Serviceinformationen zu Lohn und Gehalt wie folgt informiert:

Ab Lohn und Gehalt 11.18 können Sie die Sonderzahlungen in Form von Zuschüssen mit der neuen Lohnart „5650 Corona-Prämie stfr.“ oder in Form von Sachbezügen mit der neuen Lohnart „5660 Corona-Prämie SB,stfr.“ abrechnen.

 

Daraus ergeben sich meinerseits folgende Fragen:

  • Hat diese neue Lohnart 5650 in LuG speziellere Auswirkungen als die Lohnart 3701?
  • Oder anders gefragt: wenn bereits ein Corona Bonus gem. dem früheren Hinweis mit Lohnart 3701 (oder einer Kopie der Lohnart mit anderer Nummer/Namen) abgerechnet wurde, MUSS dieser nunmehr rückwirkend im Rahmen einer Neuabrechnung auf die jetzt neue Lohnart 5650 geändert werden?

 

Analog mögen die Fragen / Antworten auch für LODAS gelten, aber da kenne ich die Lohnarten nicht.

 

Besten Dank für eine kurze Klarstellung.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

in Lohn und Gehalt können Sie die Sonderzahlungen in Form von Zuschüssen mit der Lohnart 3701 "Bezug, st- und sv-frei" oder seit Lohn und Gehalt 11.18 mit der neuen Lohnart 5650 "Corona-Prämie stfr." abrechnen.

 

Die Berechnung der beiden Lohnarten 3701 und 5650 ist identisch und eine (rückwirkende) Korrektur ist nicht erforderlich. 

 

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
freiherr
Einsteiger
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Nachricht 26 von 34
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@Daniela_Eichler 

 

Vielen Dank für die Klarstellung.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
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klk_meissen
Einsteiger
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Hallo Herr Stein,

 

können Sie mir bitte sagen, auf welchem Konto die Lohnart 201 verbucht wird?

 

Freundliche Grüße

Stefanie Rast

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 28 von 34
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Hallo, 

 

die Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 29 von 34
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Der Link funktioniert bei mir nicht ...

Lang may yer lum reek
0 Kudos
Julian
Beginner
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Nachricht 30 von 34
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33
letzte Antwort am 04.01.2021 09:49:11 von heikes
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