Hallo zusammen,
hat schon jemand eine Info, ob die steuerfreie Prämie von 1.500 € ein Freibetrag oder eine Freigrenze ist ?
Und ob diese auch für Minijobber gilt?
Und welche Lohnart dafür in Lohn und Gehalt verwendet werden soll? 3701?
In weiteren Threads sind wir uns einig, dass es sich um einen Freibetrag handeln müsste.
M.E. muss das auch für Aushilfen möglich sein, denn die Prämie ist ja steuer- und sozialversicherungsfrei, kann also auch nicht die geringfügige Beschäftigung beeinflussen.
Hallo zusammen,
hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.04.2020:
Vorbehaltlich der Veröffentlichung der rechtlichen Grundlage, können diese Zahlungen in den Bewegungsdaten in LODAS mit der Stammlohnart 201 „Festbezug st/sv-frei“ und in Lohn und Gehalt mit der Lohnart 3701 „Bezug, st- und sv-frei“ abgerechnet werden.
Eine Anleitung zum Kopieren der Lohnart in Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument 1071690 – Lohnarten für Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen unter Punkt 3.4.
In LODAS wählen Sie in der Liste der Lohnarten-Nummern die Lohnart, die Sie kopieren möchten. Klicken Sie dann auf das Symbol „Lohnart kopieren“ und geben Sie eine neue Lohnartennummer ein, auf die Sie Daten kopieren möchten. Die Bezeichnung der Lohnart können Sie ebenfalls anpassen.
Im Dokument 1008688 unter Punkt 6.4 informieren wir Sie wieder, sobald das Gesetz zu Sonderzahlungen während der Corona-Krise verabschiedet oder die notwendigen Grundlagen veröffentlicht wurden.
Ob die oben aufgeführten gesetzlichen Regelungen für Sonderzahlungen auch für geringfügig Beschäftigte greifen, können wir als DATEV rechtlich leider nicht beurteilen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Zusammen,
ich finde leider im LODAS unter Lohnartnummer keine Lohnart die ich für die, Sonderzahlung steuerfreie Prämie kopieren kann.
Wer kann mir helfen?
Wie kann ich den April im LODAS korrigieren, das ist aber auch kompliziert.
LG hh
Hallo hh,
das Kopieren einer Lohnart ist nur möglich, wenn diese bereits in LODAS vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, legen Sie die Lohnart bitte über das Symbol "Lohnart neu" an.
kurz eine Frage: kommt die Lohnart 201 dann nicht auch in die Lohnsteuerbescheinigung?
Danke im voraus
ja, das kann man da nicht abstellen.
Der Corona-Bonus ist nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und muss auch nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Vielen Dank für die Antwort - also die Lohnart 201 kommt dann nicht in die Lohnsteuerbescheinigung?
Dann würde es ja passen. Konnte hier in Lexinform nichts finden ....
Beste Grüße
Nein, ich bin der Meinung man kann die Ausweisung in der LSt-Bescheinigung nicht deaktivieren. Das geht höchstens über die Steuer-/SV-Behandlung (Schlüssel 0). Das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.
Guten Morgen und herzlichen Dank - das war auch mein Befürchten ... habe hier auch schon mit 201 abgerechnet ...
Wäre es dann nicht möglich, einen Nettolohnart zu verwenden - dann wäre man auf der sicheren Seite was die
Lohnsteuerbescheinigung betrifft - aber natürlich unschön ....
Wie sind hier denn die Erfahrungen ????
Einen schönen Tag ....
Also mit den Standardeinstellungen zu LA 201 wird der Corona-Bonus tatsächlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Ich habe es gerade anhand eines Muster-Mandanten getestet.
VG
Lieber Eddy2410!!
Vielen Dank für Ihre Auskünfte!!!! Sie haben hier sehr geholfen! Dann bleibt es bei Stammlohnart 201!
Gruß und einen schönen Tag!
Hallo,
die Stammlohnart 201 ist steuer- und sv-frei und wird in der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage zu der Corona-Sonderzahlung:
Ist die gezahlte Summe pfändbar? In der Stammlohnart 201 steht standardmäßig 'nicht pfändbar'. Aber ist das richtig?
Viele Grüße,
S. Esser
sorry....habe gerade erst gesehen, dass die Frage schon mal gestellt wurde und es nicht pfändbar ist....
Hallo Hallo
bitte nochmal recherchieren unter "Corona Beihilfen steuerfrei" - ganz unten ....
Bin mir hier nicht zu 100% sicher ob "nicht pfändbar".
Gruß
Sorry unter "Sonderzahlung Corona" Recherchen ganz unten ....
Hallo,
wie wird die Corona Prämie im Lohnkonto ausgewiesen?
Welche Auswertungsmöglichkeiten stellt DATEV zur Verfügung?
Gruß
In Lodas wird hierfür die Stammlohnart "201Festbezug St/SV-frei" hergenommen und dadurch dann im Lohnkonto als steuer- und sv-freier Bezug ausgewiesen.
Gruß
Hallo ihr Lieben,
auf welchem Konto wird die Corona-Prämie verbucht (Skr 04)?
Wie wäre es mit "freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei"?
Das Konto ist Perfekt! Besten Dank @Thomas_Kahl
Am 08.04.2020 informierten Sie für die auszuwählende Lohnart für den steuer- und soz.vers. freien Corono Bonus wie folgt:
Vorbehaltlich der Veröffentlichung der rechtlichen Grundlage, können diese Zahlungen in den Bewegungsdaten in LODAS mit der Stammlohnart 201 „Festbezug st/sv-frei“ und in Lohn und Gehalt mit der Lohnart 3701 „Bezug, st- und sv-frei“ abgerechnet werden.
Heute hat DATEV in den Serviceinformationen zu Lohn und Gehalt wie folgt informiert:
Ab Lohn und Gehalt 11.18 können Sie die Sonderzahlungen in Form von Zuschüssen mit der neuen Lohnart „5650 Corona-Prämie stfr.“ oder in Form von Sachbezügen mit der neuen Lohnart „5660 Corona-Prämie SB,stfr.“ abrechnen.
Daraus ergeben sich meinerseits folgende Fragen:
Analog mögen die Fragen / Antworten auch für LODAS gelten, aber da kenne ich die Lohnarten nicht.
Besten Dank für eine kurze Klarstellung.
Guten Morgen,
in Lohn und Gehalt können Sie die Sonderzahlungen in Form von Zuschüssen mit der Lohnart 3701 "Bezug, st- und sv-frei" oder seit Lohn und Gehalt 11.18 mit der neuen Lohnart 5650 "Corona-Prämie stfr." abrechnen.
Die Berechnung der beiden Lohnarten 3701 und 5650 ist identisch und eine (rückwirkende) Korrektur ist nicht erforderlich.
Vielen Dank für die Klarstellung.
Hallo Herr Stein,
können Sie mir bitte sagen, auf welchem Konto die Lohnart 201 verbucht wird?
Freundliche Grüße
Stefanie Rast
Hallo,
die Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Der Link funktioniert bei mir nicht ...