Einen schönen Nachmittag der im Betreff genannte Gesetzentwurf wird mit Sicherheit in der nächsten Kabinettsitzung beschlossen .... Hier meine Fragen: - die Steuerbefreiung wird rückwirkend gestellt, d.h. alle vor Mai abgerechneten Zuzahlungen müssen korrigiert werden? - diese steuerfreien Zuschläge stehen - wie KUG - unter Progressionsvorbehalt? - kann der AG/AN wählen ob die bisher abgerechneten steuerpflichtigen Zuschläge auch stehen bleiben können? - Wann wird eine entsprechende Lohnart von DATEV hierfür eingerichtet? Wird die "alte" Lohnart 415 Zuschläge steuerpflichtig dann umgewandelt in eine steuerfreie Lohnart? Mir ist klar, dass das Gesetz noch nicht "durch" ist aber ich habe viele Mandanten/Personal mit Zuzahlung und brauche hier wirklich wieder viel Zeit für die Vorarbeit. Auch die komplizierten und aufwändigen Zuzahlungsberechnungen in der Vergangenheit waren ja dann für die "Katz" !!! Danke für baldige Nachricht Beste Grüße
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