Liebe Community,
bin neu und ... schön dass es Euch gibt ....
Meine 1. Frage:
Fallen die Lohnarten (wenn sie denn anfallen in dieser Zeit) unter das KUG da ja st- u. sv pflichtig laufender Bezug nach 3-Monats Durchschnittsspeicher?
2. Frage:
Habe schon Probeabrechnungen gefertigt und bei GEHALT "Lohnarten-KUG-Soll-Entgelt (Stunden und Betrag)
mit Haken "Kürzung der Festbezüge bei KUG" hinterlegt - vorgeschrieben ist, bei GEHALT Festbezügen nur BETRAG zu hinterlegen.
Die Probeabrechnung sieht gut und richtig aus - ist es ein Fehler auch bei Festbezügen "Stunden und Betrag" zu hinterlegen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Beste Grüße
Hallo,
sofern die Zuschläge steuer- und sv-pflichtig sind, fließen diese ins Soll-Entgelt ein. Zu berücksichtigen ist das Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) erzielt hätte.
Damit die KUG-Berechnung richtig läuft, sollten die Lohnarten, wie vorgesehen geschlüsselt werden. Dazu gehört auch das Gehalt mit "Sollentgelt (nur Betrag)".